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preparatory:AB 234984

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) wurde vom Bundesrat 1982 erlassen. Es findet seine Grundlage im Natur- und Heimatschutzgesetz.

In besagtem Inventar werden Ortsbilder von nationaler Bedeutung aufgenommen und mit Erhaltungszielen belegt. Aufgenommen werden Ortsbilder, die "in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung" verdienen. Das Inventar umfasst derzeit 1274 Objekte, in der Regel Dauersiedlungen mit mindestens zehn Hauptbauten. Bei der Inventarisierung werden die Ortsbilder in Ortsteile aufgeschlüsselt. Jedem Ortsteil wird zwecks Bewahrung und Gestaltung ein Erhaltungsziel zugeteilt, z. B. "Erhaltung der Substanz". Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Bauherren die Frage, ob das Isos Auswirkungen auf einen Neubau oder eine Renovation einer bestehenden Liegenschaft haben oder sich erschwerend auf eine beabsichtigte Verdichtung auswirken könnte.

Worum geht es in meiner Motion? Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Katalog zu erstellen, welcher verbindliche Kriterien dazu enthält, was als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung zu qualifizieren ist bzw. welche Kriterien ein Ortsbild zwingend erfüllen muss, um in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgenommen zu werden. Bisher gibt es keinen solchen Katalog. Das Natur- und Heimatschutzgesetz hält zwar den Auftrag fest, ein Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder zu erstellen. Der Bund muss also ein Inventar erstellen mit denjenigen Objekten, welchen nationale Bedeutung zukommt. Obwohl dieses Inventar baurechtlich und politisch zunehmende Bedeutung erhält, gibt es nach wie vor weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung verbindliche Kriterien für die Beurteilung, wann ein Ortsbild ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung ist und entsprechend ins Isos aufgenommen werden muss.

Gerade in städtischen Gebieten entstehen so zunehmend Spannungsfelder und Zielkonflikte, weil ganze im Isos inventarisierte Strassenzüge und Quartiere faktisch nicht mehr verändert werden dürfen. Gleichzeitig soll aber eine Verdichtung erreicht werden. Schauen Sie zum Beispiel die Stadt Zürich an: Dort sind mittlerweile rund drei Viertel der Siedlungsfläche in irgendeiner Weise im Bundesinventar erfasst.

Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend notwendig zu sein, die Kriterien für die Aufnahme ins Isos klar zu regeln. Der Bundesrat scheint diese Ansicht zu teilen und empfiehlt meine Motion daher zur Annahme. Ich begrüsse es sehr, dass geprüft werden soll, wo bei der Erhebung, aber auch Anwendung des Isos Handlungsbedarf besteht.

Meines Erachtens sind das Methodenhandbuch zur Erstellung des Isos sowie die Weisungen vom 1. Dezember 2017 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Wisos) dahingehend zu überarbeiten, dass die Aufnahmekriterien konkretisiert, die Zielsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG) für eine Siedlungsentwicklung nach innen berücksichtigt und vermehrt Schwerpunkte gesetzt werden. Zudem sind die zuständigen Parlamentskommissionen in geeigneter Form einzubinden. Wir dürfen nicht vergessen: Faktisch hat das Isos heute oftmals eine gesetzesähnliche Wirkung. Da sollten wir als Parlamentarier zumindest ein Auge darauf werfen können.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.