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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2018-09-19

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-19

Wortprotokoll

Eigentlich wäre es das einzig Richtige gewesen, Artikel 53 Buchstabe a zu streichen. Dies ist leider heute nicht mehr möglich. Darum wollen wir von der Minderheit die Wiedergutmachung möglichst einschränken und darum in Artikel 53 Buchstabe a die bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr herausnehmen.

Wir halten es nicht für richtig, dass man sich bei Delikten wie der sexuellen Nötigung, dem einfachen Raub, der schweren Körperverletzung und sozusagen bei allen Antragsdelikten freikaufen kann. Wir reden hier also nicht von Bagatelldelikten, und so kann es nicht sein, dass es genügen soll, dass der Täter "alle zumutbaren Anstrengungen" unternommen haben muss, um straffrei davonzukommen. Sie haben richtig gehört: Der Täter muss "zumutbare Anstrengungen" unternommen haben! Wer beurteilt, ob es für den Täter zumutbar war? Überlegt man sich nicht, ob dies gegenüber den Opfern nicht einfach ein Hohn ist? Eigentlich ist es nicht nur ein Hohn den Opfern gegenüber, sondern wir machen einen weiteren Schritt hin zum Täterschutz.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen.