Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2018-09-19
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Wir haben keine Angst vor dem Volk, überhaupt nicht. Trotzdem erlaube ich mir, die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion hier bekanntzugeben, nämlich Ihnen zu empfehlen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Mit der Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerates soll die Eigenständigkeit der Kantone in Wahlangelegenheiten gegenüber Eingriffen des Bundesgerichtes gestärkt werden. Aus Sicht der FDP/die Liberalen prallen hier zwei fundamentale Fragen aufeinander: Soll die Hoheit der Kantone in Wahlrechtsfragen aus föderalistischen Überlegungen absolut sein, oder ist die Rechtsgleichheit der einzelnen Bürgerinnen und Bürger - um die geht es hier nämlich - höher zu gewichten?
Innerhalb dieses Zielkonfliktes misst die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion dem Argument der Wahlrechtsgleichheit ein grösseres Gewicht als der kantonalen Souveränität bei der Ausgestaltung des Wahlsystems und der Wahlkreise zu. [PAGE 1482] Wir empfehlen deshalb, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und auf das Geschäft nicht einzutreten.
Uns ist es durchaus bewusst, dass einige Bundesgerichtsentscheide in gewissen Kantonen Unmut ausgelöst haben. Doch die Behauptung, das Bundesgericht zwinge den Kantonen ein bestimmtes Wahlsystem auf, entspricht nicht der ganzen Wahrheit. Der uns vorliegende Beschluss des Ständerates hat das Ziel, die Bundesverfassung so anzupassen, dass Kantone in der Ausgestaltung der Verfahren, der Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen völlig frei sind.
Grundsätzlich hat schon heute jeder Kanton das Recht, sein Wahlsystem selber zu bestimmen. Diese Haltung vertritt übrigens bei der Urteilsbegründung auch das Bundesgericht. Aber es gilt: Jede abgegebene Stimme muss das gleiche Gewicht und den gleichen Erfolgswert haben. Dazu kann man auch Artikel 34, "Politische Rechte", Absatz 2 der Bundesverfassung beiziehen: "Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe." Das steht in der Bundesverfassung. Diese in der Verfassung verankerte Rechtsgleichheit kann und darf nicht einfach unter den Teppich gewischt werden.
Hier stossen wir wohl an die Grenzen der absoluten Souveränität der Kantone. Wenn nun bei einer Stimmrechtsbeschwerde die Richter in Lausanne zum Schluss kommen, dass die Wahlrechtsgleichheit mit einem angewendeten Wahlmodus arg strapaziert wird, ist es ja wohl ihre Pflicht, ja sogar ihre Aufgabe, diese Mängel zu prüfen und zu rügen. Kantone wie Nidwalden, Zug, Schwyz, Aargau, Zürich und Schaffhausen haben es ja vorgemacht und ihr Wahlsystem entsprechend angepasst, ohne irgendwelche Nachteile zu erleiden.
Das Bundesgericht - übrigens sind das keine fremden Richter, sondern die eigenen - zwingt, wie gesagt, keinem Kanton ein bestimmtes Wahlsystem auf. Um eine angemessenere und ausgewogenere Vertretung aller Kantonsteile und der politischen Meinungen zu erreichen, stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Am Beispiel des Kantons Uri wird, wie Sie vielleicht nachgelesen haben, sogar ausdrücklich ausgeführt, dass auch weiterhin ein gemischtes System mit Majorz und Proporz möglich ist. Es muss nur die notwendige Fairness gewährleistet sein.
Artikel 39 der Bundesverfassung in der aktuellen Fassung ist aus unserer Sicht durchaus genügend. Eine Änderung der Bundesverfassung braucht es nicht, denn diese Fassung sichert weiterhin die Rechtsgleichheit der Wählerinnen und Wähler.
Wir empfehlen Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten.