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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die Souveränität der Kantone ist ein hohes Gut. Ich glaube, sie ist für uns alle ein unbestrittenes Gut, und wir halten sie auch hoch. Ich glaube, jetzt hat die Diskussion vielleicht schon ein bisschen die Richtung gewechselt. Auch die Kantone müssen sich an die Bundesverfassung halten, das muss doch auch festgestellt werden. Autonomie, Souveränität in Ehren, aber die Kantone haben sich - freiwillig, sage ich mal - unserer Bundesverfassung unterzogen. Es ist die Aufgabe des Bundesgerichtes, falls eine Verletzung der Bundesverfassung vorliegt oder ein Grundwert unserer Bundesverfassung nicht eingehalten wird, einzuschreiten. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Verhältnisse auch immer wieder richtig darstellen.

Ich denke, es geht in diesem Geschäft um zwei Anliegen, die unter Umständen im Widerspruch zueinander stehen. Das muss zwar nicht so sein: Man kann die beiden Grundwerte, wie wir sie in der Bundesverfassung kennen, die Souveränität der Kantone und das Gebot der Rechtsgleichheit, miteinander vereinbaren. Das ist nicht unmöglich, das zeigen ja verschiedenste Kantone. In einigen Kantonen hat das allerdings zu Problemen geführt. Dort hat sich dann das Bundesgericht auch gemeldet und ist eingeschritten.

Die Frage ist jetzt, ob Sie mit einer Vorlage, wie sie aus dem Ständerat kommt und die von einer Kommissionsminderheit unterstützt wird, der Souveränität der Kantone mehr Gewicht geben und damit in Kauf nehmen wollen, dass unter Umständen tragende Grundwerte unserer Bundesverfassung nicht eingehalten werden. Ich spreche jetzt vor allem von der Garantie der politischen Rechte sowie vom Gebot der Rechtsgleichheit in Artikel 8 und Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung. Wollen Sie das unter Umständen in Kauf nehmen und das jetzt in der Bundesverfassung so festhalten? Oder bleiben Sie, so wie Ihre Kommissionsmehrheit es vorschlägt, dabei und sagen, die Kantone haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Wahlsysteme zu organisieren? Sie sollen sich aber eben im Grundsatz auch an die ebenfalls in der Verfassung festgehaltenen Grundwerte halten, nämlich an das Gebot der Rechtsgleichheit und die Garantie der politischen Rechte. Das ist die Abwägung, die Sie heute machen müssen.

Der Bundesrat hat diese beiden gewichtigen Überlegungen angeschaut, abgewogen. Er hat auch festgestellt, dass in der Vernehmlassung weder ein klares Ja für noch ein klares Nein gegen den Entwurf der ständerätlichen Kommission entstanden ist. Er hat dann nach Abwägung aller Argumente für und wider den Entwurf der SPK-SR entschieden, auf einen Antrag für oder gegen die Kommissionsvorschläge zu verzichten.

Das ist das, was ich Ihnen heute mitteilen kann. Ich glaube, Sie haben die Debatte geführt. Für welches System auch immer Sie sich entscheiden, es muss nach Auffassung des Bundesrates den demokratischen Grundsätzen entsprechen. Das ist absolut klar. Das erwartet der Bundesrat. Auch wenn diese neue Verfassungsbestimmung beschlossen werden sollte, kann sie das, was ebenfalls in der Verfassung steht, nicht aushebeln. In diesem Sinne müssten die Kantone dann selber dafür sorgen, oder das Bundesgericht kann, wie es heute der Fall ist, den Kantonen empfehlen, ihr System allenfalls abzuändern. Das Bundesgericht schreibt ja dann nicht vor, welches System gewählt werden muss, sondern es zeigt auf, welche Möglichkeiten für die Kantone bestehen.