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Hösli Werner · Ständerat · 2018-09-20

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst einmal ganz grundsätzlich: Kollege Luginbühl hat von einer moderaten Reduktion gesprochen, aber es sind immerhin 18 Prozent, und 18 Prozent ist doch eine ansehnliche Zahl, auch wenn man davon ausgehen kann, dass Zahlen von Natur aus so oder so relativ sind.

Der Minderheitssprecher hat ebenfalls ausführlich dargelegt, warum er eine Reduktion des jetzigen Wasserzinsmaximums befürworten würde. Das Wasserzinsmaximum sagt aber gerade aus, dass es sich um ein Maximum handelt. Es gibt heute schon Kantone, z. B. Jura, Zug und Waadt, die nicht das Maximum erheben. Auch der Kanton Bern gehört dazu, aber die Kraftwerke Oberhasli hatten trotzdem grosse Probleme. Am meisten Sinn macht das Maximum natürlich dort, wo die Produktionsstandorte und die Gesellschaftssitze im gleichen Kanton sind, denn es ist unbestritten, dass die Wasserzinse eine wichtige Einnahmequelle in den peripheren Gebieten, also in den Rand- und Bergregionen, sind, die von diesen Wasserzinsen profitieren: So entsteht im System Schweiz automatisch - glücklicherweise, kann man fast sagen - ein Ausgleich.

Doch es gibt auch die anderen Aspekte. Produktionsstätten für Wasserstrom sind immer mehr elektronisch ferngesteuert. Das Personal vor Ort verringert sich allein schon wegen der Digitalisierung, und die Fach- und Kaderstellen an den Energiekonzernsitzen nehmen zu. Dadurch gehen in den Berggebieten nicht nur Arbeitsplätze und Einwohner verloren: Es fliesst auch Steuersubstrat von natürlichen Personen aus den Bergregionen in die Konzernzentren.

Auch ist die Frage der Partnerwerkbesteuerung immer noch ungelöst, weil die Eignerkantone dies in der Vergangenheit bewusst und verständlicherweise nicht als prioritär auf die Agenda setzten. Weiter hat eine Studie aufgezeigt, dass es im Zeitraum 2003-2015 nur gerade zwei Jahre gegeben hat, in denen die Einnahmen aus den Wasserzinsen höher waren als die Dividendeneinnahmen von den Stromgesellschaften, trotz der von Kollege Luginbühl erwähnten Erhöhung der Wasserzinse und trotz dem Zerfall der Strompreise auf dem [PAGE 728] freien Markt, der in jüngster Vergangenheit, vor allem in den beiden letzten Jahren, klar feststellbar gewesen ist. So dramatisch kann es also trotzdem nicht sein.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass immerhin 50 Prozent des Stroms aus der Wasserkraft im Rahmen der Belieferung der gebundenen Kunden auch heute noch in der Grundversorgung kostendeckend abgesetzt werden können. Mit der Einführung der Marktprämie ist auch vorgesehen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 eine Entlastung für denjenigen Wasserstrom eingeführt wird, der unrentabel auf dem Markt abgesetzt werden muss. Weiter gibt es Artikel 50a, laut dem bei neuen und erheblich weiterentwickelten Anlagen für die nächsten zehn Jahre kein Wasserzins erhoben werden darf. Über diesen Artikel entscheiden wir heute noch. Es liegen aber keine Minderheits- oder andere Anträge vor. Da haben die Gebirgskantone auch nicht uneingeschränkt Beifall geklatscht.

In dieser Gesamtbetrachtung hat der Bundesrat angesichts der Vernehmlassung und der noch ungeklärten Strommarktzukunft die jetzige Lösung für die nächsten fünf Jahre beschlossen. Alle mussten gewisse Zugeständnisse machen. Sollte ein Kanton in der eigenen Beurteilung zwischen der angespannten Marktsituation und der Höhe des Wasserzinses zum Schluss gelangen, dass das Festhalten am Wasserzinsmaximum ein Schuss ins eigene Knie sei, wie es Kollege Luginbühl ausgeführt hat, dann hat er die uneingeschränkte Möglichkeit, von diesem Maximum abzuweichen.

Noch ein Letztes: Die Energiestrategie 2050 setzt auf einheimische und erneuerbare Energie. Wir lassen uns die Reduktion des CO2-Ausstosses im Rahmen der Klimaziele einiges kosten. Da wäre es irgendwie schon kurios, wenn ausgerechnet der Rohstoff für die absolut sauberste Energie einfach mal so weniger wert sein sollte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.