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Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-09-20

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-20

Wortprotokoll

Der Kern dieser Vorlage ist unbestritten. Um was geht es hier? Es ist eigentlich noch ein Nachläufer der Bankenkrise 2008 und ein Spezialgesetz zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der systemrelevanten Banken. Um es in Erinnerung zu rufen: Im Moment werden von der Nationalbank die beiden grossen Banken UBS und CS, dann die Raiffeisenbank, die Zürcher Kantonalbank und die Postfinance als systemrelevant eingestuft. Es ist also eine Spezialregelung für systemrelevante Banken. Diese brauchen mehr Eigenkapital, und sie können das mit verschiedenen Instrumenten besorgen, nämlich mit Cocos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds. Sie haben die Erklärung im Anhang der Botschaft, um welche Instrumente es sich handelt und wann sie eingesetzt werden.

Aufsichtsrechtlich - aus Sicht der Finma - dürfen nur Konzernobergesellschaften diese Instrumente herausgeben und nicht zum Beispiel Tochtergesellschaften. Diese Auflage der Finma führt dazu, dass das Steuerpotenzial steigt, und das wollen wir eigentlich verhindern. Wir wollen nicht Auflagen machen, die notwendig sind, um die Stabilität der Banken zu garantieren, und aus dieser Notwendigkeit dann mehr Gewinn abschöpfen. Wir möchten die Gewinnbelastung gleich belassen. Dafür ist diese spezialgesetzliche Regelung notwendig, und die Regelung ist ganz klar: Wir haben auf der einen Seite Auflagen für systemrelevante Banken und schaffen auf der anderen Seite den Ausgleich für diese systemrelevanten Banken. Das ist unbestritten und ich bitte, dem so zuzustimmen.

Nun möchte die Kommissionsminderheit - ich äussere mich jetzt zu dieser - dieses Instrument auf andere Gesellschaften ausweiten. Das ist eine Ausweitung auf Gesellschaften, die nicht von der Spezialregelung der Finma betroffen sind. Also wäre das hier eine zusätzliche Entlastung. Wir können sie im Moment nicht beziffern, denn wir wissen nicht, wie Hunderte oder Tausende von Firmen dann entscheiden werden, wenn dieses Instrument zur Verfügung steht. Wir gehen aber davon aus, dass es in der Summe zu wesentlichen Mindereinnahmen führt. Dieser Antrag der Minderheit liegt damit letztlich in einem Ungleichgewicht zur Stärkung des Schweizer Wirtschaftsplatzes, denn er kostet mehr, als er auf der anderen Seite bringt. Aufgrund dieser Überlegung bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Überlegung dahinter, dass wir beim Verrechnungssteuergesetz Verbesserungen für den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz erzielen könnten, diese Feststellung teilt aber auch der Bundesrat.

In diesem Zusammenhang haben wir 2015 die Vorlage zum Umbau der Verrechnungssteuer zum Zahlstellenprinzip erhalten. Das ist zurückgekommen. Der Bundesrat hat dann letztes Jahr, im Dezember, Sie erinnern sich, gesagt, dass er zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz einerseits die Verrechnungssteuer umbauen will und andererseits die Stempelsteuer abbauen oder teilweise abschaffen will. Wir haben aber gleichzeitig gesagt, dass die Unternehmenssteuerreform, die Steuervorlage 17, absolute Priorität für den Wirtschaftsstandort Schweiz hat. Wir haben damals signalisiert, dass man dann, wenn die Steuervorlage 17 alle Klippen umschifft hat, die weiteren Projekte angehen könnte.

Wenn wir etwas machen wollen für den Werkplatz Schweiz, dann ist die Annahme und das Durchbringen der Steuervorlage 17 eine ganz zentrale Voraussetzung. Der nächste Schritt wäre nachher die Verrechnungssteuer. Dann könnten die Anliegen der Minderheit, die sie hier einbringt, in einem grösseren Rahmen behandelt werden, einem Rahmen, der dann dem Finanzplatz und Wirtschaftsplatz Schweiz wirklich etwas bringt. Da würden wir dann eine Balance finden. Der Minderheitsantrag, der hier gestellt wird, setzt eigentlich am falschen Ort an, mit einer Wirkung, die verpufft und zu viel kostet. Das wäre der Grund, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und sich dann mit dieser Frage im Zusammenhang mit dem Umbau der Verrechnungssteuer auseinanderzusetzen. Dort haben wir dann diese Möglichkeiten.

Wir haben die Motion noch nicht beantwortet. Die Unterstellung, dass der Bundesrat nichts mache, ist, das kann ich jetzt schon sagen, falsch. Wir haben einerseits 2015 die Expertengruppe eingesetzt, um anstelle des vorgeschlagenen Zahlstellenprinzips angepasste Lösungen zu finden. Daran arbeiten wir, daran arbeiten unsere Experten. Wir sind im Gespräch mit den Banken. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen dann weiter gehende Vorschläge machen können, sobald die Steuervorlage 17 unter Dach und Fach ist. Wenn Sie einen Beitrag leisten wollen, bitte ich Sie, dieser Steuervorlage 17 zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist der entscheidende Schritt, damit der nächste Schritt dann angegangen werden kann. Es macht keinen Sinn, laufend neue Baustellen zu eröffnen, ohne andere abzuschliessen. Damit verlieren wahrscheinlich viele Leute die Übersicht.

Der Schritt, den wir Ihnen heute vorschlagen, ist die "Too big to fail"-Spezialgesetzgebung. Wir wollen die Auflagen, die wir zur Stärkung des Eigenkapitals machen, abfedern, damit keine steuerliche Mehrbelastung für diese Banken entsteht, denen wir Auflagen machen. Das ist unbestritten. Der Minderheitsantrag setzt hier am falschen Ort an. Er kostet mehr, als er bringt. Das muss, wie gesagt, mit der Verrechnungssteuer gelöst werden. Diese Verrechnungssteuervorlage erhalten Sie umso schneller, je schneller es uns gelingt, der Steuervorlage 17 zum Durchbruch zu verhelfen. Sollte die Steuervorlage 17 scheitern - was ich nicht hoffe -, wird auch die Verrechnungssteuer noch einmal eine Zusatzschlaufe machen. Da sehen Sie dann sozusagen den Fluch der bösen Tat, was wir dem Werkplatz Schweiz antun, wenn die Steuervorlage nicht durchkommen sollte.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.