Trede Aline · Nationalrat · 2018-09-24
Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-09-24
Wortprotokoll
2. Oktober 1957, Amtliches Bulletin, "Frauenstimmrecht", Ständerat Stöckli: "Der Sprechende möchte vorausschicken, dass er von keiner Seite Auftrag hat, gegen das Frauenstimmrecht aufzutreten. Auch ist es nicht Abneigung gegen jene Frauen, die in guten Treuen, in ehrlicher Absicht, den Kampf um die Gleichberechtigung der Frau aufgenommen haben. Die Gleichberechtigung der Frau wird von mir nicht bestritten. Ich möchte sie aber von diesem Schritt in die Zukunft abhalten, weil ich überzeugt bin, dass die Grosszahl sich dabei nicht wohl und nicht glücklich finden wird. Ich weiss, wie die Frauen auf dem Lande, im Bauerndorf, darüber denken, und ich kann mir auch vorstellen, welch unangenehme Begleiterscheinungen und Folgen die Einführung des Frauenstimmrechtes haben kann." (AB 1957 S 392)
23. Juni 1970, Amtliches Bulletin, "Frauenstimmrecht, Einführung", Nationalrat Akeret: "Den Voten der Kommissionsreferenten und meiner Vorredner habe ich nicht mehr viel beizufügen. Im Namen der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerfraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Auch unsere politische Gruppe hat sich im Zeichen des Wandels aller Dinge zu einem Ja durchgerungen. Dieser Entschluss wurde ihr dadurch erleichtert, dass der Widerstand gegen die Einführung des Frauenstimmrechts unter dem Einfluss modernerer Lebensformen auch in ländlichen Gebieten und unter den Frauen selbst im Abklingen begriffen ist, und dass mit dem Frauenstimmrecht in den Gemeinde- sowie in Schul- und Kirchenangelegenheiten im allgemeinen gute Erfahrungen gemacht worden sind." (AB 1970 N 451)
9. März 1994, Amtliches Bulletin, "Gleichstellung von Mann und Frau. Bundesgesetz", Nationalrat Bortoluzzi: "Man kann dem Arbeitgeber die Lohnfrage überlassen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Diese Verantwortung muss und kann auch wahrgenommen werden. Dafür braucht es allerdings nicht ein so umfangreiches Gesetz. Es sprechen zwar alle von Deregulierung. Was wir mit diesem Gesetz tun, ist aber das pure Gegenteil. Dieses Gesetz ist in hohem Masse wirtschaftsfeindlich. Zum ersten Punkt meines Rückweisungsantrages: Dass man dem Arbeitgeber ... die Verantwortung für sexuelle Belästigungen (als Beispiel) mehr oder weniger allein übertragen will, ist für mich schlicht nicht zumutbar. Auch die Angestellten sind in diesem Bereiche in die Pflicht zu nehmen. Ich möchte Ihnen Beispiele ersparen. Sie alle kennen, wenn Sie ehrlich sind, die nicht wenig vorkommenden provokativen Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Dieser Umstand ist im Gesetz unter anderem angemessen zu berücksichtigen." (AB 1994 N 231)
28. Februar 2018, Amtliches Bulletin, "Gleichstellungsgesetz. Änderung", Ständerat Wicki: "Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ja ein sehr, sehr wichtiges Anliegen der Schweizer Bevölkerung, aber es ist auch ein sehr schwieriges und sehr emotionales Thema. Seit Jahrzehnten diskutieren wir das Thema Lohngleichheit, und es macht grundsätzlich den Anschein, als ob es sich um einen Kampf gegen Windmühlen handelt ... Für mich ist es auch klar, dass es diese Vorlage und dieses Gesetz nicht braucht. Die Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit und das Potenzial von Frauen längstens erkannt und handelt auch entsprechend. Lohnrelevante Faktoren sind Erfahrungen, Kompetenz, Fähigkeit, Leistung, aber sicher nicht Geschlecht." (AB 2018 S 54f.)
Was wir hier aus diesem kurzen historischen Abriss sehen: Frauenanliegen, Gleichstellungsanliegen hatten es in diesem Haus immer schwer, was ja nicht weiter erstaunt, wenn wir die jeweiligen Zusammensetzungen der Räte anschauen. [PAGE 1550] Fast alle haben immer den Handlungsbedarf gesehen, fanden es ungerecht, fanden das Anliegen wichtig - "Ja, wir müssen darüber sprechen" -, aber wenn es um die Lösungen ging, um die Instrumente, um die Massnahmen, dann wurde alles ganz, ganz klein. Die Stimmen wurden klein, alles wurde sehr klein. Der Tatendrang war gleich null. Bis jetzt hat die Gleichstellungspolitik entgegen allen Behauptungen der Wirtschaft noch nie geschadet - im Gegenteil.
Bei den Grundrechten haben wir es in der Bundesverfassung, in Artikel 8 Absatz 3, schwarz auf weiss: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Daraus resultierte dieses Gesetz, und es ist an uns, dieses Gesetz jetzt durchzusetzen und die nötigen Massnahmen dafür zu ergreifen. Jahrzehnte für das Frauenstimmrecht, Jahrzehnte für ein Gleichstellungsgesetz und noch einmal Jahrzehnte für die Durchsetzung desselbigen - ich bitte Sie! Es ist wirklich langsam peinlich.
Wir haben heute die Möglichkeit, einen ganz kleinen Schritt zu machen. Es ist ein wichtiger Schritt, aber er ist klein. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten, damit wir jetzt nicht weiter warten müssen!