Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-09-25
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Ich habe diesen Ordnungsantrag, wie die meisten von Ihnen auch, gestern Nachmittag in meinem Postfach vorgefunden, und ich bitte Sie, diesem Antrag auf Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorprüfung nicht zuzustimmen. Wir können die vorliegende Motion heute zusammen diskutieren, wir können sie beraten, und wir können dann darüber entscheiden. Die Forderung ist klar, und wir haben in der Sommersession ja bereits die Motion Savary 18.3241, "Es soll gesetzlich verankert werden, dass die landwirtschaftliche Forschung auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sein muss", angenommen.
Um Ihnen darzulegen, weshalb eine Zuweisung an die zuständige Kommission aus meiner Sicht nicht notwendig ist, erlaube ich mir, jetzt schon, bei der Begründung der Ablehnung des Ordnungsantrages, einige Fakten zur Motion darzulegen. Doch zuerst möchte ich Herrn Bundesrat Schneider-Ammann danken für seinen Besuch: Am letzten Donnerstag war er im Thurgau, in Tänikon, und hat dort die Eröffnung der Swiss Future Farm begleitet. Die Bevölkerung - ich habe diese Ausstellung am Samstag besucht - war sehr erfreut über diesen Besuch. Die Verunsicherung, vor allem bei den Mitarbeitenden von Agroscope, ist aber nach wie vor gross, und ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass wir hier einen ersten Schritt in die meiner Ansicht nach richtige Richtung machen.
Der Bundesrat beantragt meine Motion zur Ablehnung. Er hält in seiner Stellungnahme unter anderem fest, dass im Jahr 2019, also nächstes Jahr, eine "erneute, unabhängige Überprüfung der Vor- und Nachteile eines Wechsels von Agroscope in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und einer verbesserten Ausrichtung der Forschungsinhalte auf die Stakeholder-Ansprüche" vorgenommen werden soll. Der Bundesrat möchte also noch einen Expertenbericht mehr erstellen lassen, obwohl es doch offensichtlich ist, dass die heutige Rechtsform von Agroscope nicht mehr zeitgemäss ist - eine Meinung, die von vielen geteilt wird und aufgrund der Entwicklungen gerade in den letzten Monaten immer mehr Zuspruch erhalten hat.
Seit 1992 sind die Strukturen und Organisationsformen von Agroscope beziehungsweise den ehemaligen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten immer wieder angepasst worden. Vieles hat sich verändert, und Agroscope konnte sich trotz einschneidenden Spar- und Reorganisationsprogrammen grundsätzlich positiv weiterentwickeln. Mir wird immer wieder gesagt, dass die Einführung der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget im Jahr 2000 ein wichtiger Schritt war, um der Führung von Agroscope den für eine Forschungsanstalt notwendigen Handlungsspielraum zu geben.
Mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung am 1. Januar 2017 unterliegt nun aber Agroscope dem gleichen Führungsmodell wie die Bundesämter, also wie die zentrale Bundesverwaltung. Die damit einhergehende Einengung des Handlungsspielraums wird aber den Bedürfnissen einer Forschungsanstalt ungenügend gerecht. Das ist immer wieder zu hören. Dass die nach langer Vorbereitung auf den 1. Januar 2014 eingeführte und intern wie extern mitgetragene neue Organisation völlig überraschend im Frühling 2016 zerschlagen wurde und dass Anfang dieses Jahres wie aus dem Nichts eine Zentralisierung von Agroscope in Posieux beschlossen wurde, zeigt mit aller Deutlichkeit auf, dass die oberste Führung von Agroscope schlichtweg überfordert ist. Dass solche Handlungsweisen zu Vertrauensverlusten bei den Mitarbeitenden, aber auch bei den Stakeholdern und in der Politik führen, ist ja wohl mehr als verständlich.
Ich selber habe die 2015 begonnenen konstruktiven Diskussionen hinsichtlich einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem Agroscope-Standort Tänikon und dem Kanton Thurgau zusammen mit meinem Kollegen Ständerat Roland Eberle begleiten dürfen, und ich muss sagen, dass der plötzliche Strategiewechsel von Bern das Vertrauen in die oberste Agroscope-Führung negativ beeinflusst hat. Wer ist diese oberste Führung? Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung nimmt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Leitung von Agroscope durch den Agroscope-Rat wahr. Der Direktor des BLW leitet den Agroscope-Rat. Der Agroscope-Rat wird durch vier Mitglieder des [PAGE 750] BLW, zurzeit durch den Direktor mit drei Vizedirektoren, sowie die Leiterin von Agroscope gebildet.
Agroscope verfügt zusätzlich über beratende Gremien wie den Agroscope-Wissenschaftsrat. Dieser hat übrigens gemäss Informationen seit längerer Zeit nicht mehr getagt. Diese Gremien haben aber kein Mitspracherecht. Die direkte Unterstellung und damit die Führung von Agroscope durch das BLW ist meines Erachtens deshalb kritisch. Denn damit ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Es braucht für die oberste Leitung ein unabhängiges strategisches Führungsgremium mit externen Personen, wie es beispielsweise im ETH-Bereich beim Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung oder beim Eidgenössischen Institut für Metrologie oder der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung besteht.
Ich bin deshalb der klaren Meinung, dass jetzt nicht weiter zugewartet werden soll, sondern der Bundesrat beauftragt werden muss, die Forschungsanstalt Agroscope in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln und so direkt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung anzugliedern. Es ist Zeit für diesen Schritt. Es ist wichtig, dass bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform die seit 2017 bestehende Struktur und Organisationsform auch belassen bleibt und anschliessend durch das neue, vom Bundesrat einzusetzende strategische Führungsgremium überprüft werden soll. Die Reform soll einerseits eine noch effizientere und wirkungsvollere Erfüllung des geltenden gesetzlichen Auftrags von Agroscope ermöglichen, andererseits soll dadurch eine noch bessere fachliche Integration von Agroscope in das Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationssystem erreicht werden. Auch die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an den nationalen und internationalen Forschungsförderprogrammen sollen so weiter verbessert werden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, wie eingangs bereits erwähnt, den Ordnungsantrag abzulehnen, meine Motion zu behandeln und dieser zuzustimmen.