preparatory:AB 235846
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Ich komme zuerst zu den generellen Bemerkungen und zu meinem Minderheitsantrag dann im zweiten Teil.
Wenn ich die Debatte verfolge, sehe ich: Bei der Lohnungleichheit werden verschiedene Zahlen wie auf einem Basar präsentiert. Die Gewerkschaften sprechen von 20 Prozent, die Business and Professional Women von 15,1 Prozent, der Bundesrat selber rechnet mit 7,4 Prozent, und das natürlich immer in Bezug auf die statistischen Grössen, die jeweils betrachtet werden. Ich muss Frau Bundesrätin Sommaruga insofern widersprechen, als diese 7,4 Prozent, entgegen der Aussage, die sie gestern gemacht hat, keine Diskriminierung per se sind. Sie sind ein nichterklärbarer Lohnunterschied, weil die effektive Berufserfahrung und die Lohnverhandlungen zum Beispiel nicht in diese Zahl einfliessen. So werden die 7,4 Prozent dann relativ schnell auf eine Grössenordnung dezimiert, die sich statistisch gesehen beinahe nicht mehr unterscheiden lässt: Ab 5 Prozent Lohnunterschied, das ist die herrschende Lehre in diesem Themenfeld, kann man sagen, die Zahl sei statistisch gesehen nicht mehr signifikant, weil die Grössenordnungen gar nicht mehr unterschieden werden können. Insofern ist die Grundlage dafür, mit einem Gesetz solche Lohnanalysen zu machen und staatlich zu verordnen, im Prinzip nicht gegeben - und das ist der Mangel.
Nötiger wäre es, eine andere Thematik anzugehen. Wenn ich Artikel 8 der Bundesverfassung anschaue, wo die Gleichheit zwischen den Geschlechtern auch in Bezug auf die Arbeit verankert ist, sehe ich: Es ist ein Gebot der Stunde, dass man das Rentenalter von Frau und Mann endlich auf 65 festlegt. Das ist eine effektive Diskriminierung der Männer. Dies ist ein Gleichstellungsgesetz und nicht ein Lohngesetz. Die Gleichstellung ist mehr als eine simple Lohnfrage, sondern betrifft insbesondere auch die Frage, ob man ein gleiches Rentenalter hat oder nicht. Im Rahmen der Diskussion habe ich das verschiedentlich erwähnt. Auch im Rahmen der Diskussion über die Altersvorsorge 2020 war immer die Bedingung, dass, wenn die Lohngleichheit da sei, und das ist ja nachweislich der Fall, auch das Rentenalter entsprechend angehoben werden müsse. Genau das ist der Kern meines Antrages, denn Gleichstellung ist keine Einbahnstrasse. Gleichstellung ist auch nicht nur einfach eine simple Lohnbetrachtung, sondern Gleichstellung betrifft insbesondere auch das gleiche Rentenalter für Frau und Mann.
Die Formulierung, die ich Ihnen vorschlage, ist exakt die gleiche wie in der Vorlage zur Altersvorsorge 2020. Sie ist also aus einem Projekt, das Sie alle befürwortet haben, wenn ich auf die linke Seite des Saales schaue.
Ich möchte punkto Gleichstellung noch zwei andere Themen erwähnen: Es ist nämlich nicht so, dass immer nur die Frauen benachteiligt werden. Nein, auch die Männer sind in einigen Bereichen benachteiligt, zum Teil gewollt, zum Teil nicht gewollt. Männer leisten zum Beispiel Militärdienst. Sie müssen das per Gesetz. Männer leiden unter einer überaus [PAGE 1577] negativen Auslegung bei Scheidungen, bei Alimentenzahlungen. Fragen Sie einmal die Betroffenen. Das sind alles Dinge, die man auch in Betracht ziehen muss, wenn es um das Gleichstellungsgesetz geht.
Zudem haben Frauen auch die höhere Lebenserwartung. Die höhere Lebenserwartung rechtfertigt ein tieferes Rentenalter für Frauen gar nicht. Übrigens habe ich während der Diskussion rund um die Altersvorsorge 2020 sehr viele Frauen gehört, die immer gesagt haben: "Eigentlich ist es heute nicht mehr gerechtfertigt, dass Männer und Frauen ein unterschiedliches Rentenalter haben, das muss man sowieso korrigieren." Es ist nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern es ist rational, inhaltlich und auch politisch richtig, diese Frage endlich zu klären.
Für alle diejenigen, die jetzt Vorwürfe erheben, dass das nichts mit dem Thema zu tun habe, darf ich erwähnen, dass es, wenn man die Steuervorlage mit der AHV verbindet, wie ein Flug von New York nach Zürich ist, wohingegen die Verbindung zwischen der Lohndiskussion und dem gleichen Rentenalter für Frau und Mann nur wie ein Katzensprung ist, z. B. von Berlin nach Bern. Diese beiden Dinge sind viel stärker "seelenverwandt" als das andere Projekt, das wir hier im Saal erst vor Kurzem diskutiert haben.
Deshalb: Gleichstellung ist keine Einbahnstrasse, ist nicht nur eine Lohnfrage, sondern auch die Frage nach dem gleichen Rentenalter. Das sind wir einerseits den Männern schuldig, andererseits auch dem Respekt vor Artikel 8 der Bundesverfassung.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.