Salzmann Werner · Nationalrat · 2018-09-26
Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-26
Wortprotokoll
Wenn wir über die Notwendigkeit der schweizerischen Rüstungsindustrie sprechen, stehen nicht primär die 15[NB]000 Arbeitsplätze, sondern die sicherheitspolitischen Aspekte einer eigenen Rüstungsindustrie im Vordergrund. Warum?
Die Armee und andere Institutionen staatlicher Sicherheit sind auf Wissen und Fähigkeiten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz angewiesen, damit sie, insbesondere im Fall schwerwiegender politischer, militärischer Krisen, rüstungstechnisch nicht vollständig vom Ausland abhängig sind. Ausländische Rüstungsindustrien müssen in einer Krisensituation in erster Priorität die Bedürfnisse ihres Heimstaates und seiner Verbündeten erfüllen. Da die Schweiz als neutraler Staat, der keiner Verteidigungsallianz angehört, keinen Anspruch auf militärische Unterstützung durch andere Staaten hat, ist eine leistungsfähige technologische und industrielle Basis von besonderer Bedeutung. Eine einheimische Rüstungsindustrie stärkt die nationale Sicherheit. Je höher der Selbstversorgungsgrad ist, desto kleiner ist die Abhängigkeit von anderen Staaten und ausländischen Unternehmen im Krisenfall.
Zudem stärkt eine einheimische wehrtechnische Industrie die Handlungsfreiheit der Schweiz dadurch, dass sie zu einem gewissen Grad eine einseitige Abhängigkeit durch gegenseitige Abhängigkeiten ersetzt. Ebenso müssen in der Schweiz zur Unterstützung einer einsatzfähigen Armee industrielle Kernfähigkeiten und -kapazitäten vorhanden sein, damit die Industrie wesentliche Leistungen in Form von Betrieb, Instandhaltung, Werterhaltung und Wertsteigerung für die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Armeesysteme erbringen kann. Weil der Rüstungsmaterialbedarf im Inland durch die massive Verkleinerung der Armee abgenommen hat und die Exporte durch ungleich lange Spiesse gesunken sind, hat sich der Bundesrat für eine minimale Lockerung der Kriegsmaterialverordnung entschieden.
Ich gebe Ihnen drei Beispiele, die zeigen, um was für Material es sich handelt: erstens - bereits von Kollege Müller Walter erwähnt - Raketenabwehrsysteme für Thailand, zweitens gepanzerte Fahrzeuge für den Schutz von Staatspersonen und drittens Material für den Luftpolizeidienst. Also alles Material, das nicht den Krieg anheizt, sondern mit dem sogar Leben gerettet werden können. Da kann man doch nicht dagegen sein - zumal Staaten wie Syrien und Jemen unter einem Rüstungsembargo stehen. Niemand will Kriege anheizen oder humanitäre Traditionen der Schweiz gefährden!
Die Ausfuhr von Kriegsmaterial wird auch nach der geplanten Verordnungsrevision einem strengen Bewilligungsregime unterstehen. Mit der geplanten Anpassung soll das Ausschlusskriterium für Länder mit internen bewaffneten Konflikten durch eine Ausnahmeregelung ergänzt werden. Sie soll in Einzelfällen erlauben, eine Differenzierung nach Waffenart und Endempfänger vorzunehmen. Bei jedem Ausfuhrgesuch wird geprüft, welche Konsequenzen dieses auf die Aufrechterhaltung des Friedens, auf die internationale Sicherheit und auf die regionale Stabilität hat. Die Anpassungen sind somit im Interesse der Landesverteidigung. Eine eigene Industrie muss aus sicherheitspolitischen Gründen aufrechterhalten werden.
Es ist sicherheitspolitisch absolut fahrlässig oder sogar populistisch, wenn man mit einer Motion verlangt, dass die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte aus der [PAGE 1601] Kriegsmaterialverordnung gestrichen werden und in das Kriegsmaterialgesetz aufgenommen werden sollen und dass die[NB]Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes anzugleichen sind. Damit würde die Planbarkeit für Kriegsmaterialexporte massiv verschlechtert. Zudem hätte die Angleichung des Güterkontrollgesetzes auch grosse Auswirkungen auf die Schweizer Exportindustrie. Die Schweiz gehört weltweit zu den grössten Exporteuren von Gütern, die für zivile und militärische Zwecke verwendbar sind. Dies betraf in den letzten Jahren wertmässig konstant über 70 Prozent des Gesamtexportvolumens. Die Urheber dieses Vorstosses gefährden die Schweiz nicht nur in der Sicherheitspolitik, sondern schwächen auch die Exportindustrie massiv. Ihr Vorhaben gibt den Armeeabschaffern eine Steilvorlage.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Motion der BDP-Fraktion abzulehnen.