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Janiak Claude · Ständerat · 2018-09-27

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass die bei typengenehmigten Fahrzeugen anfallenden Zusatzkosten abgeschafft oder in zeitgemässer Form erhoben werden. Wie die Präsidentin bereits ausgeführt hat, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie mit 111 zu 77 Stimmen angenommen.

Heute läuft das Zulassungsverfahren für Motorfahrzeuge hauptsächlich über Papier. Beim Import- und Typengenehmigungsprozess von Autos wird eine Gebühr für das Typengenehmigungsverfahren erhoben. Als Zahlungsnachweis dient eine Kontrollmarke, die auf den Prüfbericht des Fahrzeugs aufgeklebt wird. Es wird nun infrage gestellt, ob für diese Zusatzgebühr eine gesetzliche Grundlage besteht.

Wir haben uns in der Kommission sagen lassen, dass auf Bundesebene Pilotprojekte bestehen, die sich in einer Initiierungsphase befinden. Es geht also nicht um die Frage, ob man das umsetzen will, sondern es geht ein bisschen um den ganzen Zeitrahmen, darum, wie lange es gehen soll. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das heutige System der Zusatzgebühren für die Typengenehmigung mittelfristig durch eine zeitgemässe Erhebungsmethode abgelöst werden soll. Es gab aber auch Bedenken in der Kommission. Einige Mitglieder haben darauf hingewiesen, dass das heutige System mit den Kontrollmarken für Bund und Kantone einfach und kostengünstig sei und eine sofortige Umstellung auf eine Informatiklösung allenfalls ungeahnte Kosten nach sich ziehen könnte.

Die Kommission möchte diesen Bedenken Rechnung tragen und will, wenn man der Motion zustimmt, dem Bundesrat und der Bundesverwaltung genügend Zeit einräumen, um die beteiligten Akteure bei der Erarbeitung einer alternativen Lösung mit einbeziehen zu können. Wir vertreten ausdrücklich die Meinung, dass man da nicht von heute auf morgen eine Lösung präsentieren muss. Es müssen sicher noch zusätzliche Abklärungen getroffen werden, damit die Umsetzung der Motion auf Basis der bestmöglichen Technologie erfolgen kann. Die Mehrheit will also, dass man das umsetzt, aber es sind sich alle einig, dass man dem Bundesrat und der Verwaltung genügend Zeit lassen muss. Die Minderheit hat deshalb auf einen Antrag, die Motion abzulehnen, verzichtet.