Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2000-03-15

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um den angekündigten Antrag der drei Fraktionen SVP, FDP und CVP. Um meine Interessen offen zu legen: Ich bin Privatwaldbesitzer, aber vom Sturm Lothar nicht betroffen. Ich bin Mitglied einer Holzkorporation, aber vom Sturm Lothar nicht betroffen. Ich bin Stadtrat in einer Gemeinde mit 730 Hektaren Wald, vom Sturm Lothar zwar betroffen, aber von dieser Massnahme, die ich Ihnen vorschlage, nicht betroffen. Ich spreche also hier nicht im eigenen Interesse.

Wald endet nicht am Waldrand. Wald ist - zumindest was den freien Zugang betrifft, vor allem aber auch aufgrund seiner Funktionen - für die ganze Gesellschaft ein öffentliches Gut, unabhängig davon, wer Besitzer dieses Waldes ist. Dies gilt nicht nur in guten, sondern auch in schwierigen Zeiten, dann nämlich, wenn es diesem öffentlichen Gut und seinen Besitzern schlecht geht.

Der Orkan Lothar hat uns am Stephanstag 1999 in eine solche Lage gebracht. Es ist dies nicht der erste grosse Sturm, bislang jedoch der grösste. Auch der Sturm Vivian brachte die Waldwirtschaft in eine schwierige Lage. Auch damals wurde Bundeshilfe angeordnet und geleistet.

Unser Antrag basiert auf den Lehren, die wir aus Vivian gezogen haben. Im Klartext heisst das, dass der Privatwald und seine Besitzer nicht vergessen gehen dürfen. Die Besitzer tragen den Schaden in Form eines enormen Wertverlustes, in Form eines Einbruchs der Holzpreise, aber auch langfristig. Sie, die den Wald über Jahrzehnte hegten und pflegten, einerseits aus ökonomischen, eigenen Interessen, aber andererseits auch zu einem wesentlichen Teil für Sie hier im Saal, für die ganze Gesellschaft unseres Landes, stehen heute vor einem zerstörten Lebenswerk. So ist es denn Aufgabe der Allgemeinheit, des Staates, hier unbürokratisch einen Beitrag an die Geschädigten zu entrichten. Ich betone: Einen Beitrag, nicht eine Entschädigung für den gesamten Verlust.

Der Privatwald wurde von Lothar überproportional stark betroffen. Unser Antrag trägt diesem Umstand Rechnung. Deshalb wollen wir in Artikel 1 Buchstabe a das Wort "untragbar" durch "schwerwiegend" ersetzen und so den Kreis der Bezüger von Hilfe grösser ziehen. Artikel 3bis zeigt auf, nach welchen Kriterien die Hilfe ausgerichtet werden soll. Wir berufen uns dabei auf Artikel 37 des Waldgesetzes, dessen Buchstabe b es ermöglicht, Beiträge zur Behebung von Waldschäden, die durch Naturereignisse entstanden sind, auszurichten. Die Beiträge richten sich in ihrer Höhe nach der Schadensintensität und der Gesamtfläche pro Waldeigentümer.

Mit der Abstufung der Beiträge wollen wir erreichen, dass vor allem die Besitzer von kleineren Waldflächen Beiträge erhalten, aber auch Korporationen müssen unterstützt werden können. Dagegen werden gemäss Artikel 3bis unseres Antrages Waldbesitzer, die Flächen von über 200 Hektaren besitzen, nicht berücksichtigt. Bei den meisten Betroffenen, die unter diese Kategorie fallen, handelt es sich um öffentliche Betriebe, den Staat, Gemeinden usw., im Wesentlichen geht es dabei also um grosse, gemeinsame Besitze. Hier wird der Schaden letztlich auch gemeinsam getragen. Vom Privatwaldbesitzer, der die gleichen Leistungen zugunsten der Öffentlichkeit erbringt, muss der Schaden ganz allein getragen werden. Wir denken, dass Beiträge unter 500 Franken nicht zur Auszahlung gelangen werden, weil es sich dann eigentlich um Bagatellbeiträge handelt. Die Prüfung des Beitragsanspruchs soll durch die Kantone auf deren Kosten erfolgen. Mit ihren Forstdiensten verfügen sie über die notwendigen Strukturen.

Der Antrag basiert auf der Fläche und nimmt nicht das Kubikmass als Ansatz. Wenn Sie über einen Kubikmeterbeitrag befinden, dann werden Sie damit den Holzpreis massiv unter Druck bringen. Wenn in der Folge die Holzpreise gesenkt würden, hätte der Waldbesitzer letztlich von dieser Hilfe, die wir ja leisten wollen - das ist heute unbestritten zum Ausdruck gekommen -, wieder nichts. Sie würde von den nachgelagerten Branchen aufgesogen.

Deshalb bitte ich Sie namens der drei erwähnten Fraktionen, diesen Antrag zu unterstützen.

Wir sind mit der Höhe des gesamten Beitrages einverstanden. Wir haben uns auch überlegt, ob wir zur Finanzierung den ganzen Kredit aufstocken möchten, haben aber eingesehen, dass das angesichts der finanziellen Lage nicht möglich ist; deshalb verzichten wir darauf und nehmen die 120 Millionen Franken aus diesem Kredit.