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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-09-27

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst ganz kurz zu den Minderheitsanträgen Ammann und Hardegger. Wir sind der Meinung, dass wir überall der Mehrheit folgen sollten, weil die Ausdehnung des Schutzes vor "unlauterer Werbung" anstelle von "unlauterer Massenwerbung" beinhaltet, dass man auf individuelle Werbung eingehen und die Kundinnen und Kunden vor individueller unlauterer Werbung schützen soll. Das geht aber zu weit, das kann nicht Aufgabe dieses Gesetzes sein. Kinder und Jugendliche werden über Artikel 46a geschützt. Ein Zweckartikel ist keine Zusammenfassung des Gesetzes, sondern er ist eine generelle Umschreibung der Aufgabe des Gesetzes. Den Antrag der Minderheit Hardegger lehnen wir ebenfalls ab, weil wir mit diesem Gesetz keine Technologiesteuerung vornehmen wollen.

Es tut mir sehr leid, aber im Interesse und zur Verteidigung unserer Kommissionsarbeit muss ich die Frau Bundesrätin in zwei Punkten korrigieren:

1. Sie sehen auf Seite 6 der Fahne den neuen Artikel 3a, "Evaluationsbericht". Die Frau Bundesrätin hat gesagt, ein Bericht allein bringe nichts, das werde die Wirtschaft nicht interessieren. Sie sehen aber am Schluss dieser Bestimmung, dass der Bundesrat uns gegebenenfalls, wenn er nämlich zum Schluss kommt, dass der gewünschte wirksame Wettbewerb nicht besteht, Anträge zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs zu stellen hat - genau das, was er selbst in Artikel 11c formuliert hat. Wir geben ihm den Auftrag, abzuklären, ob der Wettbewerb wirksam ist oder nicht, und uns gegebenenfalls Anträge zu stellen. Es ist nicht einfach ein Bericht, den wir zur Kenntnis nehmen, sondern er muss Anträge stellen. Es ist dem Bundesrat auch nicht verboten, vor Ablauf der drei Jahre Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen, wenn er zur Auffassung kommt, der Wettbewerb sei nicht mehr wirksam.

2. Es ist falsch, wenn seitens des Bundesrates gesagt wird, wir hätten in der Kommission offenbar bloss über die Kupferleitung gesprochen. Das ist völlig falsch. Wir haben praktisch nie über die Kupferleitung gesprochen, wir haben immer über die Glasfaser gesprochen - immer! Denn wir sind nicht derart rückwärtsgewandt, wie das jetzt dargestellt worden ist. Die Glasfaser und überhaupt die Erschliessung in unserem Land sind, wie es Herr Amstutz sagt, ein grosser Erfolg.

Damit komme ich zu Artikel 11c: Die drei Einzelanträge sind sicher ehrenhaft und ernsthaft zu diskutieren, aber sie widerspiegeln die Auffassung eines Teils der Wettbewerber. Unsere Kommission hat sich an vier Tagen intensiv mit allen Beteiligten auf diesem Markt auseinandergesetzt und hat am Schluss eine Gesamtwürdigung vorgenommen - der Swisscom natürlich, aber auch aller anderen, die Ihnen jetzt Briefe geschrieben haben. Wir haben uns vier Tage lang seriös mit allen Argumenten auseinandergesetzt. Wir sind mit 23 zu 1 Stimmen zum Schluss gelangt, dass Artikel 11c zu streichen ist - mit 23 zu 1 Stimmen, nicht nach einer halben [PAGE 1706] Stunde, sondern nach vier Tagen Diskussion und Anhörungen.

Wir sind der Auffassung, dass die Argumente der Einzelantragsteller schon auch etwas für sich haben. Aber es sind Einzelaspekte. Das Problem im Engadin könnte man Punkt für Punkt widerlegen, aber nicht in einer derartigen Debatte. Dieses Beispiel darf nicht ausschlaggebend sein für eine nationale Regelung.

Es kommt noch ein anderer Aspekt dazu, der bisher nicht erwähnt worden ist: Wir haben auch eine staatspolitische Frage vor uns. Wie Sie wissen, gibt es Artikel 164 in der Bundesverfassung, der besagt, dass alle wichtigen, wesentlichen Punkte im Gesetz zu regeln sind. Das heisst, dass es Sache unseres Parlamentes ist, Wichtiges zu regeln. Mit dieser Kompetenzdelegation, die der Bundesrat beansprucht, delegieren wir die Rechtsetzung in wichtigen Angelegenheiten an die Exekutive, auf die Verordnungsebene. Gegenüber Verordnungen gibt es kein Referendum. Wir haben noch kein Verordnungsveto, wie Sie wissen. Mit anderen Worten: Wenn wir diese Kompetenzdelegation vornehmen, dann stellt sich mir als staatspolitisch interessiertem Parlamentarier die Frage, ob wir nicht den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzen, der vorsieht, dass eben das Wichtige durch den Gesetzgeber in einem referendumsfähigen Erlass zu regeln ist. Wir sind der Meinung, dass wir hier selbst zu regeln und nicht zu delegieren haben.

Dann muss ich in der bundesrätlichen Haltung einen Widerspruch zwischen dem Minderheitsantrag Grossen Jürg und dem bundesrätlichen Antrag feststellen: Auf Seite 55 der Botschaft schreibt der Bundesrat, aktuell brauche es keine Ausdehnung der Regulierung auf die neugebauten Netze - aktuell. Das finden Sie an zwei Stellen in der Botschaft. Aber er will ja die Kompetenzdelegation für den Fall, dass es eben eine solche braucht. Nun sagt Frau Bundesrätin Leuthard, man könne auch den Minderheitsantrag Grossen Jürg annehmen. Aber der Minderheitsantrag Grossen Jürg verlangt schon heute eine Regulierung. Mit anderen Worten: Was stimmt jetzt? Braucht es jetzt eine Regulierung oder noch keine Regulierung? Bei Artikel 11c geht der Bundesrat davon aus, dass es aktuell keine Regulierung braucht. Das sagt er auch in der Botschaft. Mit der Unterstützung des Minderheitsantrages Grossen Jürg geht man davon aus, dass es eben schon heute eine braucht. Das ist unseres Erachtens ein klarer Widerspruch.

Bei allen Anhörungen ist herausgekommen, dass in städtischen Gebieten der Wettbewerb mit alternativen Glasfaserinfrastrukturen spielt, beispielsweise mit jenen der städtischen Elektrizitätswerke. Umstritten war, ob eine Regulierung den Wettbewerb im ländlichen Raum anfeuert oder nicht. Die einen sagen Ja, die anderen sagen, dass diese Regulierung zu verschlechterten Amortisationsmöglichkeiten, zu Mindereinnahmen und damit zu einem reduzierten Anreiz für Investitionen führe. Dies hat der grossen Mehrheit Ihrer Kommission - wie gesagt, nach Anhörung aller Kreise - eingeleuchtet.

Hier muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir ja für den ländlichen Raum bereits vorsorglich tätig geworden sind - oder nicht nur vorsorglich, gegenüber der Swisscom auch imperativ. Wir haben in beiden Kammern die Motion Candinas 16.3336 mit grosser Mehrheit angenommen, welche eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde verlangt. Das ist eine Motion für den ländlichen Raum. Genau dort, wo behauptet wird, es brauche Wettbewerb, haben wir festgelegt, dass die Grundversorgung in quantitativer Hinsicht auf 10 Megabit pro Sekunde ausgedehnt wird.

Wir haben es uns wirklich nicht einfach gemacht. Mit diesen Argumenten sind wir nach vier Tagen Sitzung mit grosser zeitlicher Distanz dazwischen mit 23 zu 1 Stimmen zum Schluss gekommen, dass wir Artikel 11c streichen und Artikel 3a hineinnehmen, mit der Pflicht, allenfalls Anträge auf Regulierung zu stellen.

Deswegen bitte ich Sie, in diesen Punkten ebenfalls der Mehrheit zu folgen.