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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-06-04

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Meine Ausführungen betreffen vorab die privatrechtliche Seite der Vorstösse. Ich gehe also nicht auf die Ausführungen ein, welche Kollege Leuenberger gemacht hat.

Ich kann mir vorstellen, dass einige von Ihnen ob meiner drei Anträge auf Nichtüberweisen den Kopf geschüttelt haben und ihn möglicherweise innerlich immer noch schütteln. Dieses Kopfschütteln dürfte seinen Ursprung in zwei Fragen haben:

1. Was soll meine Opposition, wo es doch nur um Postulate geht?

2. Fehlt dem Kollegen Schweiger jegliches politische Gefühl angesichts der Exzesse von Managern und Verwaltungsräten und angesichts der daraus entstandenen öffentlichen Debatte?

Die Antworten auf diese beiden Fragen sind ebenso einfach, wie sie in ihren Konsequenzen bedeutsam sein können. Dazu Folgendes:

Zur ersten Frage: Unsere Wirtschaft wurde durch Affären verschiedenster Art durcheinander gerüttelt. Alle diese Affären verlangen von uns so oder so eine eindeutige Reaktion, klare Standpunkte. Es ist nun nach meinem Dafürhalten zu bequem, mit Postulaten sich aufdrängende Entscheide grundsätzlicher Art aufzuschieben und zuzuwarten, bis der Bundesrat uns eine Auswahl möglicher Stellungnahmen zur wohlwollenden Prüfung und Beurteilung unterbreitet hat. Im Regelfall mag dies richtig sein. Wenn aber angesichts konkreter Ereignisse und Vorfälle die Öffentlichkeit verlangt, dass wir Flagge zeigen, ist ein Ausweichen auf Postulate nicht mehr richtig. Ganz konkret wird uns jetzt die Frage gestellt, ob wir gegenüber unserer Wirtschaft staatlichen Rigorismus und weitere gesetzliche Regelungen wollen oder ob wir auf die Selbstheilungskraft der Wirtschaft und ihrer Organisationen vertrauen. Dieser Grundsatzfrage können wir nicht ausweichen.

Zur zweiten Frage: Aktuelle Ereignisse tragen die Gefahr in sich, dass die Politik sich ihrer in einer Weise annimmt, die mehr der Beruhigung der Gemüter dient als dem unvoreingenommenen Finden richtiger Lösungen. Zu kritiklos und zu unreflektiert ist man bereit, um der kurzfristigen Beruhigung willen richtige Prinzipien zu opfern, die man ohne Druck von aussen nie und nimmer in Frage stellen würde. Ich aber will dazu stehen, dass ich das, was ich vor einem Jahr noch als richtig betrachtete, nicht wegen auch von mir kritisierter Vorfälle heute als falsch zu betrachten bereit bin.

[PAGE 313] Ich habe seit jeher so politisiert, dass ich das, was ich als richtig empfinde, auch sage, und zwar ungeachtet des derzeit gerade aktuellen politischen Opportunismus. Das ist zu konkretisieren:

1. Die Gestaltungsfreiräume und die Flexibilität, welche staatliche Normierungen dem Verantwortungsbereich wirtschaftlichen Handelns belassen, sind, wie alle Erfahrungen zeigen, die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs.

Wenn nun Herr Nationalrat Walker sinngemäss zum Ausdruck bringt, der Staat solle darüber befinden, ob operative und strategische Führung zu trennen seien, wie Verwaltungsräte befähigt sein müssten und wie Corporate Governance zu definieren und umzusetzen sei, und wenn Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer sagt, der Verwaltungsrat sei sogar dazu zu verpflichten, strategische Entscheide schon vor ihrer Durchführung gegen aussen zu publizieren, erachte ich solche Betrachtungsweisen als falsch und alles andere als geeignet, die Position unserer Wirtschaft in der Welt zu stärken. Vielmehr ist es zu akzeptieren, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle unsere Unternehmungen ihr pflichtgemässes Handeln verantwortungsbewusst wahrnehmen. Es wäre nicht richtig, sie in einer Art und Weise in Tätigkeiten zu behindern, wo sie letztlich selbst zu entscheiden haben, wie sie dies tun wollen.

Zu relativieren wäre diese Betrachtungsweise dann, wenn man zur Beurteilung kommen müsste, die Wirtschaft sei nicht mehr in der Lage und nicht mehr willens, Fehlentwicklungen wahrzunehmen und hierauf sachgerecht zu reagieren. Bei uns - so meine Beurteilung - bestehen solche Anzeichen nicht; im Gegenteil. Die Börse beispielsweise hat auf die zu Recht kritisierte mangelhafte Transparenz der Bezüge von Verwaltungsräten und Managern reagiert - speditiv, differenziert und sachgerecht. Zu Recht hat sie beim Erlass von Transparenzrichtlinien ihrer Entscheidung den Grundsatz zugrunde gelegt, dass sich Vorschriften auf ihren Zweck auszurichten haben. Für die Beurteilung der Geschäftsführung einer Gesellschaft - und dies allein kann der Zweck von Transparenzvorschriften sein - genügen den Aktionären aber pauschale Angaben. Individuelle Benennungen aller einzelnen Saläre eröffnen keine andere Sichtweise zu einer besseren Beurteilung, sie haben aber den Nachteil des gegenseitigen Hochschaukelns von Löhnen, von Abwerbungsversuchen und sogar der Weigerung - vorab von hoch qualifizierten Fachleuten -, in schweizerischen Leitungsgremien Einsitz zu nehmen. Es ist leicht, in Sonntagsreden akademisch von der Notwendigkeit wirtschaftlichen Wachstums zu sprechen und dafür zu plädieren, dass nur staatliche Zurückhaltung, schlanke Gesetze und der Verzicht auf eine übermässige Regulierungsdichte solches Wachstum auch tatsächlich zu gewährleisten vermögen. Ungemein schwieriger ist es, sich im konkreten Einzelfall zu vergegenwärtigen, dass jede nicht unbedingt nötige Verkomplizierung wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen das Wachstum hemmt und die Standortqualität der Schweiz beeinträchtigt.

Oder das Beispiel der Corporate Governance: Die Wirtschaft und ihre Verbände machen sich darüber Tag für Tag Gedanken, fassen Beschlüsse, treffen Entscheidungen, erlassen Richtlinien. Diese sind allerdings nicht immer so, wie es die öffentliche und veröffentlichte Meinung will. Sollen sie deswegen falsch sein? Wer weiss denn schon mit letzter Sicherheit, ob die Trennung von operativer und strategischer Führung richtig oder falsch ist? Wie ist es zu erklären, dass Unternehmungen, die in diesem Punkt anders entscheiden, ebenso erfolgreich sind wie andere? Soll der Staat Schiedsrichter in dieser auch in Fachkreisen kontroversen Frage sein? Was ist, wenn Erfahrungen, die andernorts mit bestimmten Führungsprinzipien gemacht werden, auch schweizerischen Unternehmungen einen Wechsel nahe legen? Soll dann eine Gesetzesänderung abgewartet werden müssen? Ich meine ganz klar, dass für das, was ich vorstehend ausgeführt habe, ein staatlicher Regelungsbedarf nicht - jedenfalls nicht mehr - besteht. Das Prinzip der Subsidiarität soll aber nicht nur dann gelten, wenn staatliches Funktionieren zur Debatte steht. Es soll auch dann gelten, wenn der Staat darauf vertrauen darf und muss, dass die Wirtschaft - und zwar alle darin tätigen Akteure - selbst zu verantwortungsbewusstem Handeln bereit und in der Lage sind.

Das ist der Grund, warum ich alle Vorstösse auch als Postulate ablehne. Wenn Sie meinen Anträgen folgen und ihnen Wohlwollen entgegenbringen, geben auch Sie Ihrer Meinung Ausdruck, dass auf unnötige staatliche Regulierungsaktivitäten verzichtet werden muss. Solche Aktivitäten sind aufgrund des derzeitigen Standes nicht bzw. nicht mehr nötig. Eine Ausnahme kann dort gemacht werden, wo es um konkrete Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Staat geht, beispielsweise beim Handelsregister und im Bereiche der Gerichtsbarkeit. Da können Überprüfungen sinnvoll sein, weil der Staat direkt betroffen ist. Dort aber, wo es um die unnötige Einschränkung der Selbstorganisation und der Selbstverantwortung der Wirtschaft geht, besteht ein vergleichbarer Anlass nicht.

Ich ersuche Sie deshalb, meinen Anträgen zuzustimmen. Ich bin allerdings nicht so stur, auf diesen Anträgen zu beharren, wenn ich den Eindruck gewinne, dass nicht Hektik und die Verpflichtung, einfach handeln zu müssen, Basis der Tätigkeit sein sollen, welche ein Postulat vom Bundesrat verlangen würde. Wenn ich aufgrund der heutigen Debatte den Eindruck gewinne, dass der Bundesrat diese Abklärungen auch im Hinblick darauf vornimmt, ob Regelungen nun wirklich notwendig sind, und wenn ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf vertrauen kann, dass auch die von mir vorgebrachten Argumente gebührend gewichtet werden, kann ich mir überlegen, mich möglicherweise der Kommission anzuschliessen. Ich werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.