Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-04
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt selbstverständlich die Besorgnis über die Gewalttaten, welche in letzter Zeit mit Schusswaffen begangen worden sind. Selbstverständlich ist es unsere Ansicht, dass jedes Verbrechen mit einer Waffe ein Verbrechen zuviel ist. Allerdings wissen wir ja alle, dass die Waffe ein Mittel ist und nicht die eigentliche Ursache, und dass es jeweils sehr viele Gründe dafür geben mag - oder leider gibt. Die Gesellschaft verändert sich tatsächlich, und die Schwelle zum Gebrauch solcher Waffen ist wahrscheinlich tiefer geworden, als das früher der Fall war. Aber hier ist nicht der Ort, um diesen Gründen nachzugehen. Wir greifen jetzt ein Element heraus. Wenn das effektiv kausal ist, dann ist das durchaus gerechtfertigt. Aber die Frage ist natürlich, ob es effektiv kausal ist. Sehr viele dieser tragischen Vorfälle sind nicht durch persönliche Dienstwaffen von Armeeangehörigen verursacht worden, das wissen wir. Es sind Waffen, die legal erworben worden sind. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement angesichts dieser gesellschaftlichen Veränderung bereits im Frühjahr des letzten Jahres, also vor diesem tragischen Fall in Zug, damit beauftragt, eine Vorlage zur Revision des Waffengesetzes auszuarbeiten. Dabei geht es primär um die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Eine Expertenkommission unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei hat ihr Ergebnis abgegeben, und das EJPD hat die offizielle Vernehmlassung für diesen Spätsommer geplant und wird eine entsprechende Prozedur durchführen.
Zu den Fragen, zu den Zahlen der missbräuchlichen Verwendung von Armeewaffen: Diese Unglücksfälle oder Verbrechen werden durch die Polizei bearbeitet; ich muss Ihnen sagen, dass auch ich - nachdem ich den Auftrag gegeben hatte, mir entsprechende Zahlen zu liefern - letzten Herbst über die Ergebnisse erstaunt war, inwieweit überhaupt Armeewaffen und die abgegebene Kriegsmunition mit im Spiel waren.
Ich war - wie Sie jetzt auch - sehr über den Bescheid enttäuscht, dass die Armee aus Datenschutzgründen keinen direkten Zugang zu diesen Daten hat. Offenbar melden einzelne Kantone diese Daten, aber das verschafft uns keinen Gesamtüberblick. In der laufenden Revision des Waffengesetzes ist unter anderem eine Bestimmung vorgesehen, wonach der Informationsfluss über Waffenmissbräuche zwischen zivilen und militärischen Behörden verbessert werden soll. Damit könnten die Grundlagen für Daten über solche Missbräuche, die gegenwärtig nicht vollständig zur Verfügung stehen, verbessert werden. Eine formelle Rechtsgrundlage für diesen Informationsfluss ist nötig. Der Entwurf für die Revision des Waffengesetzes soll wie gesagt in die Vernehmlassung geschickt werden.
Die Abgabe der Taschenmunition wird im Moment in meinem Departement geprüft. Wenn wir es historisch betrachten, dann sehen wir, dass die Armee nicht immer und zu jedem Zeitpunkt Taschenmunition abgegeben hat. Teilweise wurde nur an bestimmte Truppengattungen eine Taschenmunition abgegeben. Sie sehen also, dass eine solche Veränderung unter historischem Gesichtspunkt nicht derart revolutionär wäre. Immerhin ist aber natürlich die Frage zu prüfen, inwieweit das heute nötig ist. Wir haben zwar nicht mehr den Auftrag, notfalls mit dieser Munition den Organisationsplatz für die Mobilisation der Armee zu erreichen, aber wir haben natürlich nach wie vor Risiken, die diese Gesellschaft mit der gleichen unerwarteten Geschwindigkeit treffen können. Es ist jetzt abzuwägen, inwieweit eine solche Abgabe noch nötig ist oder inwieweit die Munition allenfalls zentral gelagert werden könnte, damit sie - im Sinn einer Prophylaxe - den Wehrmännern nicht mit nach Hause gegeben wird. Gleichzeitig wird auch eine verbesserte Rückgabemöglichkeit von persönlichen Waffen an die Militärverwaltung geprüft: Es soll also vorgesehen werden, dass die Waffen von Leuten, deren Gemütszustand oder deren Verhalten bei den lokalen Behörden effektiv zu Klagen Anlass geben oder deren charakterliche Festigkeit effektiv infrage gestellt ist, viel leichter als heute hinterlegt werden können. Es ist aber nicht vorgesehen, dass die Waffen generell abgegeben werden sollen. Wir haben im Rahmen der Militärgesetzgebung nach wie vor eine ausserdienstliche Schiesspflicht, und es ist ein entsprechendes Programm zu absolvieren. Dafür brauchen die Wehrmänner die entsprechenden Waffen. Die dafür nötige Munition erhalten sie am Schiessstand. Im Übrigen ist das Aufbewahren von Munition bereits in der letzten Revision des Waffengesetzes entsprechend behandelt worden.
In diesem Sinne kann ich die Antwort mindestens insoweit ergänzen oder präzisieren, als wir uns über diese Gesetzesrevision hinaus die Grundlagen verschaffen wollen, um bei den Armeewaffen einen besseren und genauen Überblick zu erhalten. Aber das ist ja nur das eine. Viel wesentlicher ist es, ein allfälliges Gefährdungspotenzial zu verringern. In dieser Absicht soll die Möglichkeit zu dieser erleichterten Hinterlegung der Waffen geschaffen werden.