Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-11-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-11-27
Wortprotokoll
Es ist so, dass dieser Antrag in der nationalrätlichen Kommission gestellt, aber dort doch relativ deutlich abgelehnt worden ist. Es ist auch so, dass man in Grossbritannien eine solche Entschädigungspflicht kennt. Wir meinen trotzdem, dass man das nicht beschliessen sollte.
Es ist nämlich leider in der Tat so, dass es sich um privatrechtliche Verträge handelt. Somit werden allfällige Probleme über das Zivilrecht abgewickelt. Wenn es eine solche Störung im Mobilfunk gäbe, würde man im Normalfall die Anbieterin wechseln, wäre man mit dem Support nicht zufrieden. Beim Festnetz hingegen haben Sie ein Problem. Mit Artikel 11c wird dieses Problem auch in Zukunft bestehen. Das ist auch eine Folge. Man kann nicht einfach so einen Wechsel vornehmen. Vielmehr hat man auf der Anbieterseite nur eine kleine Auswahl, wenn es überhaupt eine gibt. Insofern: Ja, das ist auch eine der Folgen. Aber grundsätzlich ist es rechtlich halt nun einmal so, dass es sich um privatrechtliche Verträge handelt. Demnach sind allfällige Störungen und Schadenersatzansprüche gemäss diesen Verträgen abzuwickeln.