Müller Thomas · Nationalrat · 2018-11-27
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-27
Wortprotokoll
Im Rahmen der allgemeinen Debatte komme ich für die SVP-Fraktion auf das EJPD zu sprechen. Ich nehme einen Punkt vorweg, zu dem Sie auf der Fahne keine Anträge finden, der aber für die Betroffenen wichtig ist. Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, das Dossier "Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen" bereits bis Ende 2019 zu erledigen statt wie ursprünglich beabsichtigt erst bis April 2021. Wir tragen das ausdrücklich mit.
Auch im Voranschlag 2019 ist der Asylbereich das beherrschende Thema im EJPD. Allein beim Bund fällt dafür ein jährlicher Betrag in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken an. Hinzu kommen die von der Bundespolitik verursachten Folgekosten für Kantone und Gemeinden. Für 2019 sind drei Tendenzen und Stossrichtungen erkennbar:
1. Die Zahl der neuen Asylgesuche ist weiterhin rückläufig.
2. Mit der vom Bund mit den Kantonen verabredeten Integrationsagenda mit der Verdreifachung der Integrationspauschalen entstehen zusätzliche Kosten.
3. Zusätzliche Kosten entstehen auch mit dem Vollzug der Asylgesetzrevision ab 2019 mit dem beschleunigten Verfahren und den Bundesasylzentren.
Die von den Stimmberechtigten beschlossene Asylgesetzrevision und die Integrationsagenda dürfen kein Grund sein, die Gesamtkosten im Asylbereich einfach weiter ansteigen zu lassen. Für beide Geschäfte ist zu verlangen, dass das Geld gezielt eingesetzt wird und nur in dem Umfang, dass es tatsächlich einen Mehrwert für die Allgemeinheit schafft. Es sind klare Vorgaben zu machen, mit denen sich zuverlässig messen lässt, ob die neuen Massnahmen die versprochene Wirkung haben. Unter allen Umständen zu verhindern ist, dass das zusätzliche Geld vor allem die Asylindustrie fördert, also die Organisationen und Einrichtungen, die bisher mit dem Asylwesen viel Geld verdient haben.