Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-11-27
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Zu den Minderheitsanträgen in Sachen Beziehungen zum Ausland, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Aktionen usw. gab Kollege Grin die Kommissionshaltung wieder. Ich stelle Ihnen die Kommissionshaltung zu den Minderheitsanträgen beim Staatssekretariat für Migration vor.
Da das SEM auch in den Beratungen Ihrer Finanzkommission einen bemerkenswerten Diskussionsbedarf auslöste, erlaube ich mir, ein wenig detaillierter in dieses Geschäft einzuführen. Beim Bund löst das Asylwesen jährlich einen Betrag in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken aus. Hinzu kommen die Ausgaben der Kantone sowie von der Bundespolitik ausgelöste Kosten für die Gemeinden, wenn die Beiträge des Bundes für anerkannte Flüchtlinge nach fünf Jahren und für vorläufig Aufgenommene nach sieben Jahren ersatzlos wegfallen. Eine vernünftige Finanzpolitik im Asylbereich muss alle drei Staatsebenen im Blick haben - blosse Kostenverschiebungen von einer Ebene zur anderen bringen gesamthaft null Einsparungen.
Mit Blick auf den Voranschlag 2019 zeigen sich im Asylbereich drei Tendenzen und Stossrichtungen:
1. Die Zahl der Asylgesuche ist mutmasslich weiter rückläufig.
2. Mit den vom Bundesrat mit den Kantonen verabredeten Integrationsagenden entstehen zusätzliche Ausgaben. Diese sind Investitionen, die sich später durch rückläufige Kosten wiederum auszahlen werden.
3. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Asylgesetzrevision mit dem beschleunigten Verfahren und den Bundesasylzentren in Vollzug sein.
Zu den konkreten Anträgen bzw. den Minderheitsanträgen: Die Minderheit Grin verlangt, den Funktionsaufwand um 8,7 Millionen Franken zu kürzen. Mit der Asylgesetzrevision hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bei der Bearbeitung der Asylgesuche keine Pendenzen mehr entstehen dürfen. Die eingestellten Kosten sind für die Bearbeitung von 16[NB]000 Asylgesuchen ausgelegt. Wenn wir jetzt kürzen und von 11[NB]000 Asylgesuchen ausgehen, werden wir wahrscheinlich einen Nachtragskredit genehmigen müssen oder gewisse Pendenzen entstehen lassen. Die bundesrätliche Budgetierung ist im Einklang mit der vom Volk beschlossenen Asylgesetzrevision.
Die Verfahrensbeschleunigung - das wurde in der Botschaft und in den parlamentarischen Beratungen mehrfach und detailliert erläutert - bedingt mehr Personal. Schnelle Entscheide bedeuten, dass Personen ohne Bleiberecht rascher zurückgeführt oder weggewiesen werden können und nicht auf die Kantone verteilt werden müssen. Im Rahmen der Asylgesetzrevision stehen ja auch noch weitere Aufgaben an. Die Kantone müssen jetzt Haftplätze schaffen. Der Bundesrat legte dar, dass eine konsequente Umsetzung der neuen Bestimmungen des Asylgesetzes nicht ohne die entsprechenden Mittel vorgenommen werden kann.
Ihre Finanzkommission empfiehlt, diesen Antrag der Minderheit Grin abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mit einem weiteren Minderheitsantrag Grin wird verlangt, die Position 420.A202.0156, "Bundesasylzentren (BAZ): Betriebsausgaben", um 61,4 Millionen Franken zu reduzieren. Das hätte eine Reduktion der Bettenkapazität auf weniger als 3000 Betten zur Folge. Mit dieser Kürzung wäre die gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Asylsystems nicht mehr möglich. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Aufenthaltsdauer und die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen für die verschiedenen Verfahrensschritte. Mit einer Reduktion von 5000 auf 3000 Betten wäre das System nicht mehr [PAGE 1831] schwankungstauglich, und die Asylsuchenden müssten bereits ab rund 1000 Gesuchseingängen pro Monat ohne Erledigung der Gesuche auf die Kantone verteilt werden, selbst wenn offensichtlich oder erwartbar ist, dass die Asylsuchenden kein Bleiberecht haben.
Ihre Finanzkommission beantragt, auch diesen Minderheitsantrag Grin abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Der Minderheitsantrag Hadorn, begründet durch Alois Gmür, verlangt, die Position 420.A231.0153, "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", sei auf der Höhe des Antrages des Bundesrates zu belassen und nicht um 45 Millionen Franken zu kürzen. Hintergrund ist die Diskussion um die Schätzungsmethode und die Budgetprinzipien. Diese Ausgabenposition hat zwei Ansatzpunkte, die Zahl der erwarteten neuen Asylgesuche im Budgetjahr sowie die Folgekosten der in den vergangenen Jahren tatsächlich eingegangenen Asylgesuche von Personen mit Bleiberecht.
Für die methodische Schätzung der Zahl der neuen Asylgesuche hatten das SEM und die EFV auf Verlangen der Finanzkommission eine Formel entwickelt und diese im Jahr 2017 angewendet. Die Formel wurde erst einmal angewendet. Das vorherige Jahr wurde sie, so neu ist sie, noch nicht angewendet. Aufgrund rückläufiger Asylgesuche wurde diese Methode im Budget 2018 korrigiert. Während es dem EJPD eigentlich egal ist, ob an der Methode festgehalten wird, machte das EFD, wie wir vorhin auch von Bundesrat Ueli Maurer hörten, geltend, dass solche Anpassungen am Schluss des Budgetprozesses faktisch bei ganz verschiedenen Positionen im Voranschlag möglicherweise begründbar wären, dabei aber die ganze Systematik des Budgetprozesses infrage stellen würden.
Im vorliegenden Fall würde es bedeuten, dass bei einer Reduktion um 45 Millionen Franken der Spielraum für die Einhaltung der gelebten Praxis bei der Schuldenbremse einfach erhöht würde. Für die konkreten Ausgaben ist aber unbestrittenermassen nicht der im Budget vorliegende Betrag massgebend. Sollten doch mehr Asylsuchende gesetzlichen Bedarf an Sozialhilfe geltend machen können, müsste dieser Beitrag auch geleistet und mit einem Nachtragskredit abgesegnet werden.
Nach all diesen Erwägungen empfiehlt Ihnen Ihre Finanzkommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit Hadorn abzulehnen.
Die Integrationsagenda, die der Bundesrat mit den Kantonen vereinbart hat, führt zu einer Erhöhung der Integrationspauschale von bisher 6000 auf neu 18[NB]000 Franken, die der Bund den Kantonen für zusätzlich zu erbringende Leistungen bezahlt. Die Departementsvorsteherin legte dar, dass die Kantone, im Wissen darum, dass sich eine raschere Integration auch finanziell auszahlen wird, sehr motiviert seien, diese Angebote anzupassen. Die Minderheit Grin verlangt, der Betrag für Integrationsmassnahmen für Ausländer im Finanzplan 2020-2022 sei auf 231 515 700 Franken zu reduzieren.
Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen.
Bei den Zielen der Leistungsgruppe 1 des SEM wurde von Ihrer Finanzkommission entgegen dem Vorschlag und Willen des Bundesrates das Ziel aufgenommen, bis am 31. Dezember 2020 mit Eritrea ein Migrationsabkommen zur Rückübernahme abzuschliessen. In der Diskussion standen sich zwei Auffassungen gegenüber hinsichtlich der Frage, ob ein Ziel mit konkretem Ergebnis und Angabe einer Frist dem Verhandlungsergebnis überhaupt förderlich sei oder nicht. Vom Bundesrat wird zudem bestritten, dass das Ziel überhaupt erreichbar ist.
Die Minderheit Gmür Alois beantragt, dieses Ziel zu streichen. Ihre Finanzkommission hält mit 13 zu 12 Stimmen aber daran fest und empfiehlt, den vorliegenden Minderheitsantrag abzulehnen.