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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-11-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-11-28

Wortprotokoll

Es geht hier um den Anwendungsbereich. Es geht darum, welche Unternehmen alle vier Jahre eine solche Lohnanalyse durchführen müssen; es geht nicht um die Lohnanalyse an sich.

Sie erinnern sich, der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, diese Lohnanalyse bei Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchzuführen. Sie haben diese Schwelle für die Pflicht zur Durchführung der Lohngleichheitsanalyse auf 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht und damit natürlich die Anzahl der Unternehmen, die jetzt von dieser Analyse betroffen sind, noch einmal massiv gesenkt.

Nun geht es darum, ob man nur die Vollzeitstellen zählt und ob man die Lernenden auch einbezieht. Ich kann es kurz machen, der Bundesrat kann sich hier Ihrer Kommission anschliessen: Dass man nur die Vollzeitstellen zählt, macht keinen Sinn. Es ist erstens mit viel bürokratischem Aufwand verbunden, denn die Firmen müssten das zuerst irgendwie noch ausrechnen. Der zweite Grund, weshalb das keinen Sinn macht, ist der, dass Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen ja häufig überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigen. Ausgerechnet diese Firmen würden Sie dann von der Lohngleichheitsanalyse ausnehmen. Das macht keinen Sinn.

Wenn Sie die Lernenden hingegen ausklammern - da gab es noch ein paar Missverständnisse -, dann einfach so viel dazu: Bei der Lohngleichheitsanalyse an sich werden die Lernenden selbstverständlich nicht mit eingerechnet, weil sie ein anderes Lohnsystem haben. Sie einzurechnen würde überhaupt keinen Sinn machen. Es geht nur darum, ob man die Lernenden bei der Berechnung der Anzahl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens überhaupt mitzählt. Wenn Sie sie ausnehmen, dann ist das auch für den Bundesrat akzeptabel, das können Sie so machen.

In diesem Sinn denken wir, Ihre Kommission hat aus unserer Sicht einen richtigen und guten Entscheid gefällt, indem sie nicht ausgerechnet die Firmen mit vielen Frauen von der Analyse noch zusätzlich ausnimmt. Bei den Lernenden können Sie dem Nationalrat entgegenkommen, wir können das so mittragen. Es braucht deshalb - zumindest aus der Sicht des Bundesrates - keine Abstimmung.