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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-11-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-11-28

Wortprotokoll

Bei Artikel 115 können wir uns dem Nationalrat und jetzt auch Ihrer Kommission anschliessen. Wichtig ist, dass die Gerichtskosten auferlegt werden können - aber es muss eben ein "können" bleiben. Es muss abgewogen werden, ob sich ein Opfer nicht mehr an das Gericht wendet, weil das Risiko besteht, dass Kosten anfallen. Das ist ja das Spezielle bei der häuslichen Gewalt. Wenn Sie einem Täter Kosten auferlegen, dann betreffen diese natürlich das ganze Budget, und das ist halt auch das Familienbudget. Aber ich glaube, mit dem Ermessensspielraum besteht die Möglichkeit, dass die Gerichte die Abwägung dann auch tatsächlich vornehmen können.

Zu Ziffer Ia, zur Übergangsbestimmung: Der Wunsch nach einer Evaluation war im Nationalrat doch sehr stark, und deshalb möchte ich mich kurz dazu äussern. Ich denke, es entspricht der Normalität, dass der Bundesrat regelmässig die Wirkung seiner Gesetzgebung überprüft und entsprechende Studien macht. Sie können auch jederzeit mit Vorstössen aus der Kommission oder mit Einzelvorstössen verlangen, dass solche Evaluationen gemacht werden. Aber dem Nationalrat war es sehr wichtig, um zu wissen, ob die Änderungen da auch wirklich eine Wirkung erzielen.

Ich könnte mir als Kompromissvorschlag vorstellen, dass wir zwar die Bestimmung streichen - ich unterstütze hier den Antrag Ihrer Kommission -, dass wir aber zuhanden der Materialien und dann auch zuhanden des Nationalrates sagen können, dass hier der Bundesrat eine solche Evaluation vorsehen wird. Ich habe es bereits im Nationalrat gesagt: Vier Jahre sind einfach eine sehr kurze Zeit. Sie müssen ja zuerst eine Praxis entwickeln. Sie müssen schauen, wie sich das entwickelt. Sie müssen auch eine gewisse Zahlenbasis haben, um zu sagen: "Doch, das hat sich jetzt wirklich verändert, das ist in eine gute Richtung gegangen", oder: "Nein, das genügt eben nicht". Deshalb habe ich schon im Nationalrat gesagt, dass vier Jahre eigentlich kurz sind. Wenn Sie bis in vier Jahren das Material und die Entscheide haben müssen, die Auswertung machen und noch die Resultate und allfällige Änderungsvorschläge erarbeiten müssen, dann müssen wir eigentlich schon im nächsten Jahr damit beginnen. Ich könnte einfach im Namen des Bundesrates in Aussicht stellen, dass eine solche Evaluation kommt, aber dass wir sie erst dann durchführen, wenn wir auch genügend Zahlenmaterial haben, um die nötigen und richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Aber dass Sie das nicht ins Gesetz schreiben wollen, das kann ich nachvollziehen.

In diesem Sinne kann ich die Anträge Ihrer Kommission unterstützen.