Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-11-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-11-28
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es gab im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Wiedergutmachung Fälle, die publik geworden sind, bei denen aufgrund einer Wiedergutmachung auf eine Bestrafung verzichtet wurde. Dies führte dazu, dass man sagte, man wolle Artikel 53 StGB - also die Möglichkeit der Wiedergutmachung - ganz streichen. Das hat der Nationalrat im Jahr 2012 abgelehnt. Der Urheber der parlamentarischen Initiative wollte Artikel 53 StGB nicht aufheben. Er wollte aber den Anwendungsbereich einschränken, indem die Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr gesenkt wird und zudem verlangt wird, dass der Täter die Tat gestanden hat und sich auch für schuldig erklärt.
Der Nationalrat hat sich hier stark an der parlamentarischen Initiative orientiert. Er ist nur dort abgewichen, wo es auch aus unserer Sicht notwendig war. So hat sich der Nationalrat bei der Frage des Geständnisses an die Formulierung in der Strafprozessordnung gehalten und darüber hinaus auch die Busse in den Gesetzestext aufgenommen. Damit kann man eigentlich sagen, dass jetzt explizit festgeschrieben wird, was heute bereits in der Praxis gilt.
Ich denke, die Revision ist richtig und lohnt sich, da sie mehr Klarheit bringt. Es ist auch klar, dass die Hürden für eine Wiedergutmachung damit erhöht werden - aber massvoll. Sie wird eben nicht ganz abgeschafft. Im Wesentlichen hat der Nationalrat damit, wie gesagt, die geltende Praxis und die Rechtsprechung berücksichtigt und diese jetzt auch explizit so ins Gesetz aufgenommen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage des Nationalrates, wie sie jetzt auch von Ihrer Kommission unterstützt wird, einzutreten und ihr zuzustimmen.