Hösli Werner · Ständerat · 2018-11-28
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-11-28
Wortprotokoll
Die hier zur Diskussion stehende Motion wurde von Nationalrat Salzmann am 26. Februar dieses Jahres eingereicht. Er will damit den Bundesrat beauftragen, Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 so zu ändern, dass für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen 40 Prozent der anrechenbaren Kosten durch den Bund abgegolten werden. Dies steht im Gegensatz zur heutigen Regelung, wo die Bundesabgeltung für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen pauschal 8000 Franken pro Scheibe beträgt.
Diese pauschale Abgeltung wurde im Rahmen einer parlamentarischen Initiative zur Fristverlängerung für die Sanierung von belasteten Kugelfängen mit Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2009 bestimmt. Das Ziel der damaligen Neuregelung war die Vereinfachung des Abgeltungsverfahrens. Auch der pauschalen Abgeltung liegt jedoch der Beitragssatz von 40 Prozent zugrunde, denn man ging davon aus, dass die durchschnittlichen Sanierungskosten pro Scheibe zirka 19[NB]000 bis 20[NB]000 Franken betragen.
Der Motionär stellt nun in seiner Begründung fest, dass entgegen der damaligen Annahme die Kosten pro Scheibe beträchtlich variieren und meist höher sind als 19[NB]000 oder 20[NB]000 Franken. Eine Auswertung der Kantone zeigt Kosten von durchschnittlich 25[NB]000 Franken pro Scheibe, wobei hauptsächlich bei kleineren Anlagen dieser Betrag noch überschritten wird. Auch die erschwerte Zugänglichkeit kann die Kosten deutlich erhöhen. Daraus folgt, dass heute den Kantonen Geld verlorengeht, welches im dafür vorgesehenen Vasa-Spezialfonds vorhanden ist. Zudem, so der Motionär, habe sich gezeigt, dass das Abgeltungsverfahren mit Pauschalbetrag keine Vereinfachung und auch keine Entlastung für die Kantone im administrativen Bereich darstelle.
Der Bundesrat beantragt mit Beschluss vom 25. April dieses Jahres die Annahme der Motion. Der Nationalrat ist diesem Ansinnen am 15. Juni 2018 diskussionslos gefolgt. Ihre Kommission hat sich mit den Fakten der Kugelfangsanierung bei 300-Meter-Ständen eingehend befasst. Tatsächlich bestehen grosse Kostenunterschiede, und die heute pauschale Abgeltung deckt zwischen 17 und 93 Prozent der Kosten ab. Vor allem bei einigen schwierigen Fällen in den Bergregionen sinkt der Bundessubventionsanteil durch die Pauschale auf unter 20 Prozent. Auch der Bund stellt fest, dass der administrative Aufwand durch die Rückkehr zu prozentualen Anteilen [PAGE 864] kaum grösser werden wird. Manchmal, so wurde uns erläutert, sei es auch schwierig, die Scheiben exakt zu bestimmen, weil im Laufe der Sanierung noch weitere Scheiben aus früheren Zeiten gefunden würden. Viele Beitragsgesuche betreffen kombinierte Installationen von 50-Meter- und 300-Meter-Anlagen. Dies muss dann von der Verwaltung differenziert bearbeitet und ausgerechnet werden. Ein Vorteil der Pauschale ist, dass die anrechenbaren Kosten nicht kontrolliert werden müssen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der Mehraufwand bei der prozentualen Abgeltung durch andere Massnahmen - ich habe die heutige Differenzierung bei kombinierten Installationen erwähnt - wieder aufgefangen werden kann.
Das wohl Unschönste an der vom Motionär geforderten Änderung ist, dass Kantone und Gemeinden, die ihre Aufgabe trotz hoher Kosten fristgerecht erledigt haben, nun indirekt bestraft werden. Denn bei allen bisherigen Sanierungen mit über 20[NB]000 Franken Kosten pro Scheibe haben sie einen tieferen Beitragssatz als 40 Prozent erhalten. Die Frage einer rückwirkenden Entschädigung haben wir deshalb in diesem Zusammenhang diskutiert, dies jedoch fallenlassen. Denn viele haben durch die pauschale Entschädigung auch profitiert, und wenn man dann auch dies gerecht handhaben wollte, müssten diejenigen eigentlich eine Rückzahlung tätigen.
Gestützt auf die dargelegten Diskussionen, hat Ihre Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, die Motion zur Annahme zu empfehlen. Die jetzige pauschale Entschädigung schafft Ungerechtigkeiten, und dies sollten wir nicht einfach wissentlich weiterführen, sondern wir sollten korrigierend eingreifen - auch wenn wir die bisher entstandene Ungleichbehandlung nicht mehr ändern können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen.