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Müller Philipp · Ständerat · 2018-11-29

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst ein paar inhaltliche Bemerkungen und dann ein paar Sätze zur Verbindlichkeit dieses Paktes.

Obwohl der Migrationspakt die Flüchtlingsmigration nicht umfassen sollte, steht der Text stark unter dem Eindruck der Flüchtlingsmigration von Afrika in Richtung Europa. Migration wird nur positiv dargestellt. Sie wird als "Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung" beschrieben - kein Wort dazu, dass Einwanderung unangenehme, um nicht zu sagen ziemlich heftige Negativfolgen haben kann. Nebst durchaus sinnvollen und wünschenswerten Punkten enthält der Text Forderungen, die politisch unrealistisch oder schlicht naiv sind. Ich erlaube mir dazu ein paar Details und entsprechende Bemerkungen.

Es wird eine Verpflichtung postuliert, wonach die Schweiz in Hauptherkunftsländern von Migranten Werbe- und Aufklärungskampagnen durchführen müsste, notabene mehrsprachig und genderspezifisch. Zielländer sollen in den Herkunftsländern Vorbereitungskurse für migrationswillige Menschen durchführen. Einem in der Schweiz geborenen Kind soll die Nationalität erteilt werden, sofern dieses staatenlos ist. Dies entspricht dem Prinzip des "ius soli", das vom Volk früher einmal abgelehnt worden ist. Grundsätzlich soll die Arbeits- und Familiennachzugsmigration gefördert und erleichtert werden. Dabei werden gar Freizügigkeitsregelungen, und zwar globale, postuliert.

Weiter sollen neue Optionen bzw. sichere Wege zur Erleichterung der Arbeitsmigration geschaffen werden. Zudem sollen mehr Arbeitsbewilligungen und Visa aus humanitären Gründen vergeben werden. Dabei wird auch auf allgemein prekäre Bedingungen verwiesen. Es müssen nichtdiskriminierende Sozialschutzsysteme für Migranten eingerichtet werden - auch das notabene in den Zielländern. Bei Ziel 17 muss man sich fragen, ob man hier nicht von Medienzensur sprechen könnte. Derartige Eingriffe, beschönigend im Pakt "Sensibilisierung" genannt, sind mit unserer Pressefreiheit kaum oder sehr schwer vereinbar. Es gibt eine Verpflichtung im Pakt, wonach Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus geholfen werden soll, in den Zielländern Zugang zum Sozialschutz zu erhalten.

Dann gestatte ich mir noch ein paar Sätze zur Verbindlichkeit dieses Paktes. Auffallend ist, dass nicht weniger als 89-mal - 89-mal! - die Formulierung "Wir verpflichten uns" verwendet wird. Das ist ein klarer Widerspruch zur Aussage in diesem Pakt, wonach es das souveräne Recht der Staaten ist, ihre Migrationspolitik selber zu bestimmen.

Der Pakt figuriert unter dem Begriff "Soft Law". Viele Empfehlungen, Resolutionen und Deklarationen internationaler Organisationen wie der Uno zählen zu diesem Soft Law. Es ist nicht verbindlich, aber wirkungslos ist es in diesem Fall trotzdem nicht: Es wird erwartet, dass sich die Staaten an das Abgemachte halten. Unter der Überschrift "Umsetzung" wird dies unmissverständlich deutlich gemacht. Dort heisst es beispielsweise: "Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen ... zu erfüllen." Zudem soll ein Anschubfonds zur Erstfinanzierung geschaffen werden. Die Einhaltung wird kontrolliert: Wie es im Text des Paktes heisst, soll ein "Überprüfungsforum Internationale Migration" eingerichtet werden. Dieses wird ab 2022 alle vier Jahre den Staaten auf die Finger schauen und prüfen, ob sie den Inhalt des Paktes auch tatsächlich umsetzen. Um einen reinen Papiertiger handelt es sich bei diesem Uno-Migrationspakt also nicht.

Das in der Schweiz bekannteste Beispiel für Soft Law sind wohl die internationalen Standards der OECD zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Das sogenannte Global Forum der OECD überprüft die Einhaltung dieser Standards regelmässig, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind. Die Schweiz wird ebenso regelmässig kritisiert und mit der Drohung, auf der schwarzen Liste zu landen, eingeschüchtert.

Ich komme zum Fazit: Dieser Migrationspakt enthält keinerlei Verpflichtungen für Migranten oder für Herkunftsländer, aber jede Menge Verpflichtungen für Zielländer, also Länder wie die Schweiz. Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Migration sorgt aber heute schon für eine sehr starke Regulierung. Sie ist ausgeklügelt bis ins letzte Detail, das muss [PAGE 880] ich Ihnen nicht erklären, das wissen Sie alles selber. Auch Integrationsbereiche sind in unseren Gesetzen mehr als genügend abgedeckt. Der vorliegende Pakt ist eher für Staaten geeignet, die weit hinter den Zuständen, wie wir sie in der Schweiz kennen, hinterherhinken. Es ist zu befürchten und auch anzunehmen, dass sich nach dessen Unterzeichnung schon bald NGO, Gerichte und Parlamentsvorstösse auf diesen Pakt abstützen werden. Immerhin schreibt ja selbst der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 10. Oktober, dass der Migrationspakt zwar rechtlich nicht verbindlich, aber politisch sehr wohl bindend sei. Was bedeutet das, Herr Bundesrat? Soll die Schweiz diesen Pakt unterzeichnen, obwohl wir uns letztlich gar nicht daran halten wollen? Das kann es nicht sein!

Und noch etwas Bemerkenswertes: Im deutschen Magazin "Der Spiegel", nicht gerade bekannt als Publikationsorgan der AfD, war kürzlich zu diesem Pakt das Folgende zu lesen: "Dass auch ein Blutsäufer wie Assad seine Unterschrift unter ein Abkommen setzt, das sich der Förderung einer geschlechtersensiblen Migrationspolitik verpflichtet fühlt, kann man für einen bedeutenden Fortschritt halten oder eine gigantische Farce." Ich zitiere weiter aus dem "Spiegel": "Man fragt sich, warum dann trotzdem nahezu alle Schurkenstaaten unterschreiben. Die Antwort: Weil die Unterschrift Reputation verschafft. So funktioniert die ganze Uno. Man sitzt als Folterstaat im Menschenrechtsrat, wo man dann den demokratischen Ländern die Leviten lesen kann. Billiger lässt sich moralischer Zusatzgewinn nicht einstreichen." Ich zitiere weiter: "Kein Autokrat denkt ernsthaft daran, von sozialem Zusammenhalt geprägte Gesellschaften zu fördern, wie es im Vertragstext heisst. Wäre es anders, müsste er heute noch seinen Rücktritt einreichen." Und dann heisst es: "Das wahre Problem ist die heilige Weltfremdheit" - die heilige Weltfremdheit! -, "die aus nahezu jeder Zeile spricht." Ich sage es nochmals: Das schrieb der deutsche "Spiegel" vor etwa zwei Wochen, nicht ich; das ist also sehr aktuell.

Nach einem Totalverriss des Paktes ist es auch bemerkenswert, was der schweizerische "Beobachter" dazu schreibt. Der schweizerische "Beobachter" und dessen Chefredaktor haben am 21. November diesen Migrationspakt detailliert hinterleuchtet und in Bausch und Bogen verdammt. Auch den "Beobachter" kennen Sie, und es wird kaum jemand behaupten, dass dies ein SVP-Publikationsorgan sei; die Kollegen von dieser Partei mögen entschuldigen, wenn ich das so sage. Unter der Überschrift "Pflichten fast nur für die Zielländer" zerreisst dessen Chefredaktor den Migrationspakt in der Luft und sieht gar eine Gefahr für die Stabilität der Gesellschaften Europas und anderer Zielländer. Das schreibt der "Beobachter".

Dieser Migrationspakt darf von der Schweiz nicht unterzeichnet werden. Es ziemt sich nicht, dass wir etwas unterzeichnen, schon heute mit der Absicht - da es nicht verbindlich ist, da es juristisch nicht bindend ist -, uns zu gar nichts zu verpflichten; letztlich mit dem Hintergedanken: Wir werden uns nicht daran halten. Wir würden, sollten wir das unterzeichnen, bald eines Besseren belehrt.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Motion Germann. Es sind vier Kommissionen beider Räte, die sich mit diesem Migrationspakt intensiv befasst haben. Zwei Vertreter davon haben Sie heute gehört: Kollege Lombardi für die APK und Kollege Föhn für die SPK. Ebenso haben die Schwesterkommissionen im Nationalrat diesen Pakt eingehend diskutiert. Der Bundesrat hat sich mehrfach medial geäussert, er hat auch zur Motion Germann Stellung genommen. Man kennt also die Meinung des Bundesrates. Es macht nach meiner Überzeugung wenig Sinn, wenn wir jetzt eine Botschaft des Bundesrates abwarten, deren Inhalt mir eigentlich heute schon klar ist. Die Botschaft wird für mich sicherlich nicht überzeugend sein, wenn sie in die Richtung geht, in der sich der Bundesrat zur Motion Germann geäussert hat, sich auch medial bereits geäussert hat und natürlich auch in den Kommissionen. Von einer Botschaft verspreche ich mir nicht allzu viel.

In diesem Sinne gibt es eigentlich nur die Zustimmung zur Motion Germann, denn wir haben das, wie gesagt, in vielen Kommissionen diskutiert, wir haben es heute diskutiert, der Bundesrat hat sich geäussert. Die Motion Germann macht klar, was der Wille des Parlamentes ist. Mir ist schon klar, dass der Bundesrat trotzdem unterzeichnen kann. Dann ist es aber seine Verantwortung. Ich als Parlamentarier möchte diese Verantwortung nicht übernehmen, ich möchte das nicht. Daher werde ich die Motion Germann unterstützen und selbstverständlich, sozusagen als zweites Fangnetz, auch die entsprechenden Vorstösse der beiden Kommissionen APK und SPK, in denen ich auch Mitglied bin.