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Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-04

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-04

Wortprotokoll

Ich glaube, zu diesem Punkt hat die interessanteste Diskussion während der ganzen Debatte in der Sicherheitspolitischen Kommission bei der Vorbereitung dieses Gesetzes stattgefunden. Ich habe damals beantragt, den Antrag Reimann abzulehnen. Herr Reimann hat jetzt auch ausgiebig gesagt, welche Möglichkeiten es heute schon im Bereich der Zivilschutzmöglichkeiten für Ausländer gibt. Dazu ist ja eine spezielle Bestimmung vorgesehen - Artikel 15 Absatz 1 Litera e -, wo die Freiwilligkeit postuliert wird. Es ist auch gesagt worden, dass das System so, wie es jetzt vorgeschlagen wird, ausbaufähig ist, indem das Zivilschutzpflichtalter entsprechend erhöht wird. Wie uns auch die Kantone gesagt haben - immerhin war ja auch ein Regierungsrat anwesend, der Fachmann in dieser Frage ist und das Projekt auch begleitet hat -, bestehen ja nun wirklich keine Bestandesprobleme. Es ist im Moment eher so, dass für die relativ hohen Bestände eine sinnvolle Verwendung garantiert werden müsste.

Das letzte Argument, das eine gewisse Emotionalität und eine gewisse Subjektivität enthält, ist die Frage nach den Rechten und Pflichten von Ausländern. Ich meine, dass diese Pflicht hier allzu einseitig daherkommt und dass wir - wenn wir von Integrationspolitik sprechen - die Rechte und Pflichten auch in ausgewogener Form miteinander zu diskutieren haben. Wie gesagt, dieser Punkt hat eine gewisse Emotionalität und ist gewissermassen subjektiv einzuschätzen. Aber ich denke, wenn wir vielleicht in Zukunft einmal generell über Einbürgerungen und über Integrationsmöglichkeiten sprechen, müssen wir dann ein ausgewogenes Mass von Rechten und Pflichten finden. Es wird hier zwar eine Kann-Bestimmung, aber doch eben eine Pflicht eingeführt, wofür wir aufgrund unserer Beurteilung keine Notwendigkeit sehen.

Deshalb möchte ich Sie bitten, hier auf der Linie der Kommissionsmehrheit zu bleiben.