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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2018-11-29

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-11-29

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit die Kürzung des Funktionsaufwandes bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle um rund 2 Millionen Franken.

Die Finanzkontrolle will den eigenen Personalbestand um zehn zusätzliche Vollzeitstellen ausbauen. Es ist unnötig zu betonen, dass aus Sicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle diese Personalressourcen selbstverständlich dringend nötig und absolut unerlässlich sind. Die Begründung ist ebenso klar: Man sei mit den Untersuchungen der Gewährung von Bürgschaften für Hochseeschiffe, der Prüfung der Ruag, dem Mandat der Finanzdelegation zur Gouvernanz der Arbeitslosenversicherung überlastet. Zusätzlich hat dann die Eidgenössische Finanzkontrolle ein eigentliches Horrorkabinett an Risiken präsentiert: Systemrisiken, Gouvernanzrisiken, Imagerisiken, IT-Risiken, Finanzrisiken usw. usf. Letztlich ist die kritische Frage zu stellen, welchen Kontrollapparat es innerhalb der Bundesverwaltung braucht. Die Finanzkontrolle ist laut Finanzkontrollgesetz das oberste Aufsichtsorgan des Bundes und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig. Was wir aber nicht wollen, ist eine eigentliche Überwachungsbehörde, die alles und jedes bis ins letzte Detail kontrollieren will. So einer Überwachungsanstalt ist eine Absage zu erteilen. Was vielmehr nottut, ist ein priorisiertes Controlling mit dem bisherigen Personalbestand.

Damit gilt es einmal mehr zu unterstreichen: Die Finanzkontrolle hat kein politisches Mandat. Bereits beim heutigen Personalbestand ist es der angeblich überlasteten Behörde ohne Weiteres möglich, auch noch, wie gesagt; kaum gesetzeskonforme Stellungnahmen zu politischen Geschäften abzugeben. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III oder auch die Debatte zu den Waffenexporten.

Statt in politischen Aktionismus zu verfallen, mit einer personell aufgeblähten Behörde, ist die Finanzkontrolle vielmehr dazu aufgefordert, bei der Prüfungsplanung Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung auszuschöpfen - ich weise hier ganz spezifisch auf das Stichwort Digitalisierung hin - und damit zusammenhängend eben auch ein priorisiertes Controlling anzustreben. Das ist mit dem heutigen Personalbestand möglich, es ist eine hohe Prüfungsqualität möglich, und deshalb ist auf diese Personalaufstockung zu verzichten.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.