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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-03

Wortprotokoll

[PAGE 1900]Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erledigt eritreische Asylgesuche auf der Basis einer etablierten Asyl- und Wegweisungspraxis, welche vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt bestätigt wurde. Der Bundesrat begrüsst die positiven Entwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien. Bis anhin führte dies aber noch nicht zu innenpolitischen Veränderungen in Eritrea, welche Auswirkungen auf die Asylpraxis des SEM hätten. Das SEM wird die Entwicklungen weiterhin eng verfolgen.

Im November 2018, also vor wenigen Wochen, reiste eine gemischte Delegation von Vertretern des EDA und des EJPD nach Eritrea. Der Besuch diente insbesondere der Fortsetzung des regelmässigen Dialogs mit den eritreischen Behörden. Anlässlich der Treffen mit hochrangigen eritreischen Vertretern wurden unter anderem die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich sowie die Identifikation weggewiesener eritreischer Staatsangehöriger besprochen. Im Bereich der freiwilligen Rückkehr besteht eine Zusammenarbeit mit Eritrea. Zwangsweise Rückführungen schliesst Eritrea hingegen weiterhin grundsätzlich aus. Das betrifft aber nicht nur die Schweiz, sondern sämtliche europäische Staaten.

Im laufenden Jahr wurden in der Schweiz bis Ende Oktober 2475 Asylgesuche eritreischer Staatsangehöriger registriert; davon waren 1127 auf Geburten und 699 auf Familienzusammenführungen zurückzuführen. Im Vergleich dazu waren es in der gleichen Periode des Vorjahres insgesamt 2856 Asylgesuche. Bei den erwähnten 978 Einreiseanträgen handelt es sich um Gesuche um Erteilung einer[NB]Einreisebewilligung[NB]zwecks Familiennachzug oder Einreise im Rahmen des europäischen Relocation-Programms. Da die gesuchstellenden Personen den Entscheid um Gewährung oder Verweigerung der Einreisebewilligung im Ausland abwarten müssen, stellen die Einreiseanträge keine Asylgesuche dar und werden auch nicht als solche erfasst. Ein Asylgesuch wird in diesen Fällen erst nach einer allfälligen Einreise in die Schweiz registriert.