Hegglin Peter · Ständerat · 2018-12-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die finanzielle Situation des Bundes sieht komfortabel aus: Der Bundesrat unterbreitet uns einen Finanzierungsüberschuss von 1,4 Milliarden Franken. Bereinigt um den Konjunkturfaktor, sind dies dann immer noch 900 Millionen Franken.
Ein Grund zur Beruhigung, alles in bester Ordnung? Ich würde sagen: teilweise, und dies aus zwei Gründen. Erstens: Gute Budgets führen bei uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern immer wieder zu Reaktionen und veranlassen uns kurzfristig zu Mehrausgaben. Dabei wäre doch gerade jetzt Masshalten angesagt. Zweitens stehen immer noch grosse Reformprojekte an, und auch die weltpolitische Grosswetterlage ist nicht gerade sehr rosig. Ab dem Jahr 2020 entstehen dann auch aufgrund der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wieder Defizite. Der Bundesrat erwartet im Jahr 2020 ein strukturelles Defizit von 400 Millionen Franken, und viele weitere Reformen, die noch anstehen, werden auch noch Kosten verursachen, so die notwendige Altersreform oder auch andere Steuerreformen. Es könnten dann wieder Sparrunden anstehen, und jetzt aufgestockte Beiträge wären dann wieder zu reduzieren.
Das uns vom Bundesrat unterbreitete Budget erlaubt es der Verwaltung und den Institutionen, alle von Gesetz und Verfassung geforderten Aufgaben zu erfüllen. In der Regel baut die Verwaltung substanzielle Reserven ein. Gemäss den Hochrechnungen zum Rechnungsergebnis 2018 werden beim Aufwand ja die budgetierten Beträge nicht ausgeschöpft, was diese Aussage bestätigt. Wir dürfen also davon ausgehen, dass alle Verpflichtungen des Staates mit dem Budget 2019 gut bis sehr gut erfüllt werden können. Dieses Jahr erfolgt ja auch keine Sparrunde. Es sind also alle Wünsche eingeflossen.
Als Parlamentarier sollten wir prüfen, ob all diese Ausgaben in der beantragten Höhe notwendig sind, und den Bundesrat und die Verwaltung auffordern, masszuhalten und mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Aber was machen wir? Wir beauftragen den Bundesrat, mehr Geld auszugeben. Zumindest geben wir ihm dazu die Möglichkeit, obwohl er uns zugesichert hat, sowohl im Bereich des Grenzschutzes als auch bei der Bildung genügend Mittel eingestellt zu haben, um die Aufgaben gut erfüllen zu können.
Die Mehrausgaben für die Bildung sind denn auch gemäss Entwurf des Bundesrates beträchtlich: 2,6 Prozent höher im Vergleich zum vergangenen Jahr. Wenn Sie jetzt den Anträgen der Kommission folgen, darf der Zuwachs 2,7 Prozent betragen. Mit Blick auf die Zeitspanne von 2009 bis 2019 ist in diesem Bereich um fast 40 Prozent, nämlich von 5,7 auf 8 Milliarden Franken, aufgestockt worden; damit belegt dieser Bereich im Vergleich aller Staatsaufgaben eine Spitzenposition. Ich glaube, dass das wichtig und auch richtig ist. Dennoch wäre eine Konsolidierung wohl auch hier, im Bereich der Bildung, von Zeit zu Zeit angesagt.
Ein weiteres Beispiel sind die Anträge zum Grenzwachtkorps: Erst in der letzten Session haben wir die Stellenplafonierung abgeschafft, womit wir dem Bundesrat die Verantwortung übertragen haben. Heute sagen wir, dass hier eine Aufstockung um 44 Stellen geschehen solle, wofür 2,8 Millionen Franken im Budget aufzunehmen wären. Dabei hat der Bundesrat gesagt, dass dies nicht nötig sei. Wir haben an der Grenze keine Notsituation mehr. Zudem organisiert der Bundesrat mit Dazit die Abläufe bei der Zollverwaltung neu. Er stellt in Aussicht, zukünftig rund 300 Vollzeitäquivalente mehr für den Grenzschutz zur Verfügung zu stellen. Aber auch aufgrund der Rekrutierungen mache es keinen Sinn, dass sich das Berufsbild des Grenzwächters ändere und kurzum die Leute in die Nachqualifikation geschickt werden müssten. [PAGE 897]
Gut, es ist davon auszugehen, dass unser Rat diesen Aufstockungen zustimmt und sie aufnimmt. Aber gemäss Finanzhaushaltgesetz ist ja der Bundesrat gefordert, nicht einfach alles auszugeben, sondern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen und die Mittel wirksam und wirtschaftlich einzusetzen. Ich werde mich bei den Anträgen betreffend Grenzwachtkorps an den Entwurf des Bundesrates halten und empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.
Noch zwei, drei Bemerkungen zur wirtschaftlichen Situation: Allerorten vernimmt man, es gebe eine Abkühlung der Wirtschaft, und es ist vielleicht auch davon auszugehen, dass die Schuldenkrise langsam aufbricht und auch die Tiefzinsphase an ihr Ende kommt. Sie haben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass wir 96 Milliarden Franken Bruttoschulden in der Bilanz haben. Mit diesen Bruttoschulden machen wir heute quasi einen Gewinn. Müssten wir diese normal verzinsen, wäre sicher mit einem Mehraufwand von etwa 2 Milliarden Franken zu rechnen. Das ist ein Aspekt. Der andere Aspekt sind die Verrechnungssteuern, die nicht zurückgefordert werden. Diese Beträge steigen jedes Jahr an. Auch dies könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Das würde dazu führen, dass der Überschuss, den wir heute haben, sehr schnell in einem strukturellen Defizit enden würde. Auch wegen dieses Aspekts ist auf Vorsicht bei den Ausgaben zu achten.
Jetzt noch eine Aussage zu den Spesen: Mich befremdet es, wenn ich immer in den Medien lesen muss, wie Bundesstellen mit Steuergeldern quasi sorglos umgehen und übermässige Spesen produzieren. Das Motto ist sozusagen: Man hat die Mittel und gibt sie aus. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er das Vertrauen auch in diesem Punkt wiederherstellt. Dazu, finde ich, braucht es nicht neue Gesetze und Verordnungen. Diese sind nämlich vorhanden. Sie sollten einfach eingehalten werden. Widerhandlungen sind zu korrigieren, und falls notwendig sind auch Rückforderungen zu stellen. Ansonsten müssten sich ja sich korrekt verhaltende Mitarbeiter vor den Kopf gestossen fühlen. Demzufolge braucht es auch keine Halbierung der Spesen. Es braucht nur ein Durchsetzen der Reglemente. In diesem Punkt, glaube ich, ist halt wirklich das VBS gefordert. Es muss dafür sorgen, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird, gerade auch in Anbetracht der grossen Rüstungsprojekte, die anstehen.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Ja zu den Lohnmassnahmen des Bundesrates: Kollega Werner Hösli hat es auch schon gesagt, in der Bundesverwaltung gibt es ja viele Möglichkeiten, um die Entschädigung des Personals zu verbessern. Uns hat der Bundesrat deklariert, eine teuerungsbedingte Lohnerhöhung von 0,6 Prozent vorzusehen plus zusätzlich 0,2 Prozent, die intern zu kompensieren wären, also 0,8 Prozent. Durch Mutationseffekte - wenn ältere Arbeitnehmende in Pension gehen und jüngere angestellt werden - ergibt sich auch eine beträchtliche Lohndifferenz, die der Bundesrat ebenfalls zur Verfügung hat, um damit individuelle Lohnanpassungen vorzunehmen. Diese dürfte etwa in der Grössenordnung von 0,6 Prozent liegen. Zudem hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Senkung des technischen Zinssatzes der Pensionskasse die Arbeitgeberbeiträge um 1,2 Prozentpunkte erhöht, dies, obwohl die Bundesangestellten heute schon - so wage ich zu behaupten - eine überdurchschnittlich gute Vorruhestandslösung haben. Wenn Sie das alles zusammennehmen, können Sie davon ausgehen, dass die Lohnmassnahmen beim Bundespersonal doch 2 oder mehr Prozent betragen.
Mir als Vertreter der Steuerzahlenden ritzt das ein bisschen das Gerechtigkeitsempfinden. Es sind Anpassungen in grosser Höhe, die da vorgenommen werden; mir fehlen die substanziierten Vergleiche mit anderen Branchen. Diese hat uns der Bundesrat nicht zugestellt. Diesbezüglich möchte ich den Bundesrat auffordern, zukünftig mehr Zurückhaltung zu üben.
Abschliessend möchte ich Ihnen beantragen, auf den Nachtrag II zum Voranschlag einzutreten und ihm zuzustimmen und mehrheitlich den Anträgen des Bundesrates zu folgen.