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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2018-12-03

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-03

Wortprotokoll

Wir haben die Debatte zum Gleichstellungsgesetz ausführlich geführt; es lohnt sich nicht, darauf zurückzukommen. Heute geht es bloss um die Frage, ab welcher Limite der Kontrollmechanismus zum Tragen kommen soll. Der Ständerat schlägt vor, ab 100 Arbeitnehmenden, der Nationalrat schlägt vor, ab 100 Vollzeitstellen. Das ist die Differenz, die wir diskutieren müssen.

Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, an der Version des Nationalrates festzuhalten und die Limite auf 100 Vollzeitstellen festzusetzen, weil wir ein Interesse daran haben, dass wir bei klaren Gesetzgebungen eben auch klare Definitionen haben, die eindeutig verständlich sind.

Es ist auch nicht so, dass die Formulierung irgendwelche Additionen von Stellenprozenten nach sich ziehen würde, sondern die Limite ist klar: 100 Vollzeitstellen. Das ist sehr einfach zu zählen und hat keine Bürokratie zur Folge. Die Bürokratie entsteht vielmehr durch die Lohnanalyse an sich. Davon werden vor allem auch die KMU massiv betroffen.

Es wurde weiter gesagt, dass vor allem die Frauen betroffen seien, wenn man auf die 100 Vollzeitstellen gehen würde. Das ist ein gedanklicher Irrtum, indem nämlich zu vermuten ist, dass Firmen, die um diese Grenze von 100 Vollzeitstellen herum liegen, tendenziell darauf achten werden, dass sie eher weniger Teilzeitstellen anbieten, wenn eben über die Zahl der Arbeitnehmenden definiert wird, wer eine Lohngleichheitsanalyse durchführen muss, und damit sind dann wieder die Frauen die Leidtragenden.

Es ist auch ein gedanklicher Irrtum, wenn gesagt wird, Frauen seien überproportional in Teilzeit beschäftigt. Das ist eigentlich kein Argument, denn die Frage ist ja nicht die, wie hoch der Teilzeitfaktor ist, sondern die Frage ist schlicht und ergreifend, ob es Lohndiskriminierung gibt oder nicht, und das unabhängig von der Frage der Teilzeitbeschäftigung. Mit der Definition von 100 Vollzeitstellen haben wir eine klare Definition.

Ich bitte Sie deshalb, an der Version des Nationalrates festzuhalten.