Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-12-03
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Die Subkommission 1 ist zuständig für das EFD. Sie besteht aus den Kollegen Hannes Germann und Philipp Müller und der Sprechenden. Wir sind für folgende Bereiche zuständig: Behörden und Gerichte, das Generalsekretariat EFD, das Eidgenössische Personalamt, das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, das Bundesamt für Bauten und Logistik, die Eidgenössische Finanzverwaltung, die Zentrale Ausgleichsstelle, die Eidgenössische Münzstätte Swissmint, die Eidgenössische Steuerverwaltung, das Informatiksteuerungsorgan des Bundes, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und die Eidgenössische Finanzkontrolle. Ich werde nicht zu allen Ämtern sprechen und mich auf die wesentlichen Themen beschränken.
Der Eigenaufwand des EFD beläuft sich auf rund 3 Milliarden Franken. Davon ist etwa die Hälfte Personalaufwand. Das EFD geht von einem Stellenbestand von 8760 Vollzeitstellen aus. Die Hälfte davon ist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung angesiedelt. Diese ist die mit Abstand grösste Verwaltungseinheit im Departement. Das EFD rechnet im ganzen Departement mit einem Nettozuwachs von 21 Vollzeitstellen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 10 Stellen beantragt.
Drei grosse IT-Projekte erfordern grosse Aufmerksamkeit. Es sind dies Fiscal-IT, Dazit und Superb 23. Das EFD hat zwei Nachträge im Nachtrag II zum Voranschlag 2018. Zum einen geht es um die Vergütungszinsen auf Steuern und Abgaben bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, und zum andern geht es um den Mitgliederbeitrag an Frontex bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. Der Beitrag der Schweiz ist um 200[NB]000 Franken höher ausgefallen als angenommen. Er wird vollumfänglich im Globalbudget der Zollverwaltung kompensiert.
Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Der Gesamtertrag wird für das Jahr 2019 mit 2,536 Milliarden Franken veranschlagt. Das ist ein Plus von 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresbudget. Gerechnet wird mit einem Aufwand von 4,641 Milliarden Franken, was einer Zunahme von 0,5 Prozent entspricht. Der Ertrag umfasst im Wesentlichen den Ertrag aus namhaften Beteiligungen wie jenen an Swisscom, Post und Ruag, die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie Erträge aus Geld- und Kapitalmarktanlagen. Der Gesamtaufwand der Finanzverwaltung ist zu 99 Prozent gebunden.
Zur Eidgenössischen Münzstätte: Die Swissmint rechnet mit einem Ertrag von 18,5 Millionen Franken. Das ist ein Minus von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresvoranschlag. Der Aufwand ist mit 14,7 Millionen Franken veranschlagt, was ein Minus von 1 Prozent bedeutet. Die Investitionsausgaben steigen, was mit den höheren Prägeprogrammen zusammenhängt.
Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Es wird mit einem Ertrag von 55,844 Milliarden Franken gerechnet. Das ist ein Plus von 3,4 Prozent. Der Aufwand wird mit 7,5 Milliarden veranschlagt, das sind plus 7,2 Prozent. Beim Aufwand schlägt vor allem der Transferaufwand zu Buche. Das sind Gelder, die eingehen und auch wieder zurückfliessen. Im Ertrag sind die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer, die Quellensteuer, die Stempelabgaben, die Mehrwertsteuer und weitere Abgaben enthalten. Da bei den Fiskalerträgen im Vergleich zum Voranschlag 2018 mit höheren Einnahmen gerechnet wird, steigen auch die Anteile Dritter. Der Eigenaufwand ist mit 372,4 Millionen Franken aufgeführt. Er umfasst neben dem Funktionsaufwand die Debitorenverluste aus Steuern und Abgaben. Er steigt gegenüber dem Voranschlag 2018 hauptsächlich beim Personalaufwand. Es geht um Stellen für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen sowie um die Anpassung der Sozialabgaben.
Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Bei der Personalsituation hat sich im Staatssekretariat nichts geändert. Der Personalbestand hat sich im Jahr 2018 bei 95 Mitarbeitenden respektive 86 Vollzeitstellen eingependelt. Beim übrigen Betriebsaufwand wird der IWF-Treuhandfonds auf null zurückgesetzt. Das Staatssekretariat musste zwischen 2014 und 2018 jedes Jahr einen Beitrag im Umfang von 10 Millionen Franken an diesen Treuhandfonds leisten. Sonst zeigt sich das Budget konstant.
Zum Eidgenössischen Personalamt: Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2018 um 87 Millionen Franken oder 1,5 Prozent zu. Dieser Zuwachs entspricht demjenigen des Vorjahres. Er lässt sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge, die vorsorglich eingestellten Mittel für Besoldungsmassnahmen, stellenseitige Aufstockungen und Internalisierungen zurückführen. Die wichtigsten Änderungen zeigen sich wie folgt: Für den Voranschlag 2019 ist ein Mehrbedarf von knapp 16,4 Millionen Franken im Vergleich zum Voranschlag 2018 für plafonderhöhende Stellenaufstockungen zu verzeichnen. Erhöhungen erfolgen beim SEM im Umfang von 10,3 Millionen Franken für den Bereich Neustrukturierung Asyl, beim Astra im Umfang von 3,7 Millionen Franken für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr, beim Bazl und beim Bakom im Umfang von 1,4 Millionen Franken im Bereich der Digitalisierung in der Luftfahrt und beim BAG im Umfang von 0,8 Millionen Franken für die Kosteneindämmung im Gesundheitswesen.
Ergänzt wird dieser Zuwachs durch Personalaufstockungen mit Kompensation in der Höhe von 22,7 Millionen Franken. Diese Zunahme im Personalaufwand wird vollständig über den Sachaufwand oder über Mehreinnahmen kompensiert und verteilt sich auf alle Departemente ohne das EDA und die Bundeskanzlei.
Für generelle Lohnmassnahmen, also den Teuerungsausgleich, sind gemäss unseren Informationen Mittel im Umfang von 0,6 Lohnprozenten oder 33 Millionen Franken eingestellt. Die Teuerungsprognose lautet auf 1 Prozent.
Die Arbeitgeberbeiträge verzeichnen eine Erhöhung von total 43 Millionen Franken. Der Bundesrat hat sich mit Beschluss vom 17. Januar 2018 im Zusammenhang mit der Senkung des technischen Zinssatzes auf den 1. Januar 2019 für die Erhöhung der Sparbeiträge in der beruflichen Vorsorge ausgesprochen. Dann hat die Einführung des Lastenausgleiches zwischen den Ausgleichskassen im Kanton Bern zur Folge, dass die Arbeitgeberbeiträge der Bundesverwaltung leicht erhöht werden müssen. Eine Sparmassnahme im Kanton Bern führt also zu Mehrkosten bei der Bundesverwaltung. Die Arbeitgeberleistungen nehmen gegenüber dem Voranschlag 2018 um 26 Millionen Franken ab. Diese deutliche Reduktion begründet sich mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen zum Vorruhestandsurlaub.
Im Voranschlag 2019 sind von der Bundesverwaltung, den Gerichten und den Parlamentsdiensten insgesamt 37[NB]366 Vollzeitstellen geplant. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einem ausgewiesenen Zuwachs von 102 Vollzeitstellen oder 0,3 Prozent. Der aktuelle Bestand von August 2018 liegt bei 36[NB]619 Vollzeitstellen und somit rund 645 Stellen unter dem geplanten Umfang von 37[NB]264 Vollzeitstellen. Das heisst, die Mittel für die Stellen sind an sich gesprochen, aber diese sind noch nicht besetzt.
Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Im BBL werden 2019 folgende strategische Schwerpunkte weiterverfolgt: Bei der Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung wird die Konzentration in Objekten im Eigentum des Bundes [PAGE 903] vorangetrieben, insbesondere die Weiterführung der Neubauten am Guisanplatz für das Fedpol, die Bundesanwaltschaft, Armasuisse und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, in Ittigen für das Astra und in Zollikofen für das BIT. Weiterhin zentral sind die Bereitstellung neuer Bundesasylzentren gemäss dem Standortkonzept SEM und die Bundesasylzentren in Boudry und Les Verrières. Dann will das BBL im kommenden Jahr dem Bundesrat ein Konzept zur Kostensenkung bei Normen und Standards vorlegen. Das BBL will auch abklären, ob eine andere Auslegung von Normen und Standards zu Einsparungen führt. Das BBL budgetiert 628 Millionen für den Funktionsertrag; für den Funktionsaufwand sind 573 Millionen Franken vorgesehen.
Beim BBL gibt es einen Nachtrag II zum Voranschlag 2018: Im Rahmen der Projektrealisierung für das Bundesasylzentrum Boudry hat das BBL festgestellt, dass es sinnvoller ist, ein Objekt in der Nähe zu mieten, als den Modulausbau für eine Unterkunft zu tätigen. Mit dem Modulausbau hätte man 13,7 Millionen investieren müssen. Beim Mietobjekt werden nun 6 Millionen bei den Investitionen und 4,5 Millionen beim Funktionsaufwand benötigt; das ergibt eine Nettoeinsparung von 3,2 Millionen Franken.
Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Der budgetierte Aufwand und der Ertrag liegen im Bereich des Voranschlages 2018. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission die Aufstockung des Grenzwachtkorps um 44 Stellen. Der Nationalrat hat letzte Woche dieser Aufstockung zugestimmt; wir werden darüber noch in der Detailberatung diskutieren. Der Funktionsaufwand erhöht sich somit um gut 2,8 Millionen auf 883 494 900 Franken. Die Aufstockung ist intern innerhalb des Personalaufwandes aller Departemente zu kompensieren. Entsprechende Anpassungen ergeben sich auch beim Finanzplan. Es gibt ja hier zum Thema "Aufstockung des Grenzwachtkorps" verschiedene hängige Standesinitiativen. Zudem gibt es bei der EZV noch einen Nachtragskredit von 200[NB]000 Franken bei Frontex. Die Beitragszahlungen der Schweiz an Frontex entsprechen einer völkerrechtlichen Verpflichtung. Sie bemessen sich an einem Verteilschlüssel, welcher sich am BIP orientiert.
Noch zwei, drei Sätze zum Informatiksteuerungsorgan Bund, dem ISB: Die Ausgaben für die IKT Bund für die Jahre 2018 und 2019 steigen weiterhin an. Die Mehrausgaben für 2018 und 2019 betragen rund 75 Millionen oder 6,6 Prozent.
Zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation: Der Erlös der Leistungsgruppe 1 verhält sich im Voranschlag 2019 im Vergleich zum Voranschlag 2018 etwa gleich und liegt bei rund 316 Millionen Franken. In der Leistungsgruppe 2 haben wir einen Betrag von 84 Millionen Franken budgetiert. Der Betrag ist im Vergleich zum Voranschlag 2018 stark gewachsen, ist aber immer noch tiefer als der Betrag, den das BIT in einem normalen Jahr für Projekte und Auftragsgeschäfte erhält. Für das Jahr 2018 wird der Betrag auf 138 Millionen geschätzt. Für 2019 geht man von 140 Millionen Franken aus.
Zum Schluss noch einige Worte zur Eidgenössischen Finanzkontrolle: Dort gibt es eine Erhöhung des Funktionsaufwandes um total 5 Millionen Franken. Das heisst, für den Voranschlag 2019 sind es 2 Millionen Franken und je 1 Million für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Wir haben in der Subkommission ein ausführliches Gespräch mit Frau Christ, der stellvertretenden Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle, geführt. Sie erklärte, dass die Risiken zugenommen hätten und die Erwartungen an die Finanzkontrolle gestiegen seien, vor allem im Informatikbereich, bei Beschaffungspreisen und bezüglich Synergien, die nicht genutzt werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle verfüge nicht über die erforderlichen Ressourcen, um mit dieser Entwicklung Schritt halten zu können. Die beantragten Mittel sollen es ermöglichen, in den kommenden Jahren 34 zusätzliche Prüfungen und die Anstellung von 18 Personen zu finanzieren. Die Finanzdelegation unterstützt einstimmig die Gewährung der zusätzlichen Mittel, wie auch die einstimmige Subkommission und die einstimmige Finanzkommission. Das waren meine Ausführungen zum EFD.
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