preparatory:AB 238146
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-12-03
Wortprotokoll
Nach dem Beschluss des Ständerates vom 28. November 2018 - Sie [PAGE 1922] haben es gehört - verbleibt bei diesem Geschäft noch eine Differenz. Sie betrifft die Übergangsbestimmung.
Unser Rat hatte in der letzten Herbstsession beschlossen, dass der Bundesrat neben einer Zweckmässigkeits- und Wirksamkeitsprüfung dem Parlament spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Bericht erstattet und gegebenenfalls Vorschläge für mögliche Verbesserungen unterbreitet. Der Ständerat seinerseits beschloss nun, diese Übergangsbestimmung zu streichen.
Ihre Kommission hat das Geschäft am 29. November 2018 beraten und beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und somit die Übergangsbestimmung zu streichen; das zusammengefasst aus folgenden Überlegungen: Die Kommission ist sich im Grundsatz einig, dass es eine Evaluation braucht. Für die Kommissionsmehrheit ist es jedoch nicht notwendig, das im Gesetz festzuschreiben, weil eine solche Evaluation ohnehin gemacht wird und jederzeit auch über parlamentarische Vorstösse verlangt werden kann. Zudem wurden inhaltliche Vorbehalte gegenüber den Modalitäten der Übergangsbestimmung gemacht. Gemäss Entwurf des Nationalrates soll nämlich eine Evaluation bereits vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen und nicht etwa nach vier Jahren starten. Ein solcher Zeitplan ist in der Tat unrealistisch, will man eine seriöse Berichterstattung machen. Zuerst muss die Praxis anlaufen. Ebenfalls muss das Electronic Monitoring umgesetzt werden. Das alles braucht eine gewisse Zeit. Ebenfalls hat die Verwaltung in der Kommission zugesichert, eine Evaluation zu machen, sobald ausreichend Zahlenmaterial vorliege. Gleiches hat die Frau Bundesrätin im Ständerat und übrigens auch wiederum heute im Nationalrat gemacht.
Bei dieser Ausgangslage hat Ihre Kommission, wie gesagt, beschlossen, dem Ständerat zu folgen und die Übergangsbestimmung zu streichen. Der entsprechende Beschluss fiel mit 17 zu 8 Stimmen.
Ich beantrage Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.