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preparatory:AB 238515

Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-12-04

Wortprotokoll

Ich vertrete hier zwei Minderheiten. Die erste Minderheit betrifft Artikel 27 Absatz 3ter. Dort sind die verschiedenen Anträge bezüglich Deckelung der maximalen Benzinpreiserhöhung versammelt. Der Antrag meiner Minderheit IV verlangt ein Maximum von 13 Rappen pro Liter Treibstoff. Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass wir hier in diesem Gesetz eine Deckelung vorsehen, nicht zuletzt - da bin ich mit Herrn Schilliger wieder einverstanden -, weil bei einem Abstimmungskampf sonst wieder die wildesten Fantasiezahlen herumgeboten werden. Diese Fantasien kennen wir noch von der Abstimmung über das Energiegesetz her. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier eine obere Limite festsetzen, und mein Vorschlag ist 13 Rappen.

Warum 13 Rappen? Es gab Untersuchungen, und es gibt Berichte, die die Kommission öffentlich gemacht hat, die ganz klar aufzeigen, dass wir wahrscheinlich im Minimum 12 Rappen brauchen. Mit 13 Rappen hat der Bundesrat den entsprechenden Handlungsspielraum, um bis an diese Grenze zu gehen. Noch einmal, lieber Albert Rösti, das ist verkraftbar.

Ich habe es gestern gesagt, und ich wiederhole mich hier: Im Moment sollte der Benzinpreis an unseren Tanksäulen aufgrund des Ölpreises im Welthandel im Minimum 10 Rappen tiefer sein, als er effektiv ist. Ich habe Ihnen gestern gesagt - und sage es noch einmal, denn heute sind etwas mehr Leute im Saal -: Der Preis ist nicht tiefer, weil der Rhein praktisch kein Wasser hat; er ist um genau diese 10 Rappen verteuert, weil die Transportkosten von Rotterdam bis nach Basel dadurch um etwa das Zwanzigfache höher sind. Das ist ein Paradebeispiel, um zu zeigen, was wir mit richtiger Klimapolitik erreichen könnten.

Ich begreife nicht, dass man da nicht einsichtig ist, dass man trotz diesem Anschauungsunterricht, den wir diesen Sommer zur Genüge gehabt haben, nicht endlich vernünftig wird. Ich verstehe vor allem die Landwirtschaftsvertreter überhaupt nicht mehr, die hier diesen Anträgen nicht zustimmen. Sie sollen dann nächstes Jahr, wenn die nächste Trockenperiode kommt, nicht wieder um Geld betteln. Ich habe in der Eintretensdebatte gesagt, sie hätten das zugute, aber dann sollen sie hier auch zu diesen Anliegen stehen und helfen, Lösungen zu finden, die schlussendlich viel weniger kosten - das zu diesem Antrag.

Dann noch zu Artikel 27 Absatz 3bis: Dort habe ich einen Minderheitsantrag gestellt, der verlangt, dass bei den Elektrofahrzeugen die CO2-Emissionen zu mindestens 3 Prozent aus erneuerbarem Strom kommen. Ich hoffe, dass wenigstens hier eine klare Mehrheit entsteht. Denn es ist ja wirklich so, das wird bei den Elektrofahrzeugen immer wieder diskutiert: Es macht wenig Sinn, diese mit Strom aus Kohlekraftwerken zu bedienen. Das ist wirklich ein Unsinn. Mit dieser beantragten Regelung fördern wir, dass die Elektrofahrzeuge auch mit erneuerbarer Energie "aufgetankt" werden, und ich hoffe doch, dass man diesem sehr vernünftigen Minderheitsantrag zustimmt. Er hat im Moment noch eine Unschönheit, die ich zu Protokoll geben möchte: Der Grund ist, dass er einen Bezug zu Kapitel 2 der Vorlage hat. Dort wäre, wenn der Mehrheitsantrag bei Artikel 13 durchgekommen wäre, auch schon eine Massnahme beschlossen worden. Das müsste dann, wenn mein Minderheitsantrag angenommen würde, die ständerätliche Kommission respektive der Ständerat noch entsprechend korrigieren, damit es wieder stimmig ist.