Huber Annemarie · 2002-06-05
Huber Annemarie · Bern · 2002-06-05
Wortprotokoll
Die Nationalratswahlen und der bevorstehende Legislaturwechsel werden in der Regel mit technischen Anpassungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingeleitet. Damit sollen Mängel am bisherigen System beseitigt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Wahlen möglichst optimal und effizient über die Bühne gehen können. Dies ist auch einer der Gründe für die Vorlagen, die Sie heute erhalten.
Neben diesen technischen Fragen schlägt Ihnen der Bundesrat die Anpassung des Bundesgesetzes an die neue Bundesverfassung und an verschiedene Bundesgesetze vor. Es betrifft dies z. B. die Einführung eines Parteienregisters, die Berücksichtigung des Zivildienstes oder aber das Quorum für die Konstituierung des neu gewählten Nationalrates. Alle diese Änderungen sind unbestritten, wofür ich Ihrer Kommission dankbar bin.
Die Vorlage enthält vor allem zwei wichtige Neuerungen, die eigentlich das Fleisch am Knochen ausmachen:
Sie schafft erstens die gesetzliche Grundlage für kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Stimmabgabe. Die eidgenössischen Räte hatten den Bundesrat mit mehreren Vorstössen aufgefordert, auch im Bereiche der politischen Rechte zügig auf die Ermöglichung der elektronischen Ausübung dieser Rechte hinzuarbeiten. Zum einen ist eine Motion zu erwähnen, mit der ein Bericht verlangt wird, in welchem die Chancen und Risiken der E-Demokratie vertieft untersucht werden sollen. Allenfalls sollen auch Versuche angestellt und soll die entsprechende Diskussion in Gang gesetzt werden.
Mit der Motion "E-Switzerland" wird verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen zur Nutzung des Internets für die Demokratie vorschlage, insbesondere für das Abstimmungsverfahren einschliesslich der Erleichterungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
[PAGE 335] Der Bundesrat kommt diesen Aufträgen gerne nach, zuerst einmal mit dem Bericht vom 9. Januar 2002 über Chancen, Risiken und Machbarkeit der elektronischen Ausübung politischer Rechte. Ihr Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen. Der Bundesrat erhofft sich, bei dieser Diskussion mehr zu erfahren über die Machbarkeit, aber auch über die Wünschbarkeit des elektronischen Abstimmungsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Diskussion, damit in dieser Diskussion die politischen Eckwerte sowie das weitere Vorgehen in dieser Frage festgelegt werden können. Denn die Einführung eines Vote électronique ist ein Grossprojekt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn ein Staat derart ausgebaute Volksrechte hat wie die Schweiz. In anderen Staaten wird lediglich jede Legislatur einmal gewählt; bei uns ist das anders. Insbesondere muss auch berücksichtigt werden, dass Unterschriftensammlungen zu Volksinitiativen und Referenden darüber bestimmen, wie viele Volksabstimmungen bei uns durchgeführt werden müssen.
Dies zwingt dazu, dass die Stimmregister praktisch dauernd à jour gehalten werden müssen, auch in Zeiten wachsender Bevölkerungsfluktuation. EDV-Systeme sind dafür zwar hilfreich, aber die Komplexität der Aufgabe macht sie auch pannenanfällig.
In dieser Situation geht es darum, Risiken zu vermeiden. Zu viel auf einmal zu wollen würde das Projekt zum Scheitern verurteilen. Der Bundesrat schlägt Ihnen deshalb ein schrittweises Vorgehen vor. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, die Harmonisierung der Stimmregister voranzutreiben, ein Projekt, das bereits von anderer Seite anhängig gemacht worden ist. Ohne harmonisierte Stimmregister könnte von Vote électronique nie die Rede sein, könnte die elektronische Stimmabgabe nicht umgesetzt werden.
Schon dieser Schritt wird in den Gemeinden, Bezirken und Kantonen enorme Anstrengungen erfordern. Es wird eine breite föderalistische Zusammenarbeit nötig sein. Deshalb sind wir froh, dass sich einige Kantone für Pilotprojekte zur Einführung des Vote électronique zur Verfügung gestellt haben. Der Kanton Genf ist am weitesten fortgeschritten und erwartet die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte.
Ich bin froh, dass sowohl der Nationalrat als auch Ihre Kommission dem schrittweisen Vorgehen, das der Bundesrat vorschlägt, zugestimmt haben. Das ist der richtige Weg, um in diesem umfangreichen Projekt weiterzukommen.
Im Bundesgesetz über die politischen Rechte soll nun die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Kantone, die ich bereits erwähnt habe, örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Pilotversuche mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren durchführen können. Eine Ergänzung ist in den Artikeln 11, 60a und 69a geplant. Sie soll dazu dienen, dass die halbdirekte Demokratie mit weiteren elektronischen Formen ausgebaut werden kann, insbesondere im Bereich der Unterschriftensammlung.
Die zweite wichtige Neuerung im Bundesgesetz über die politischen Rechte ist die gesetzliche Grundlage für Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Förderung der Stimm- und Wahlbeteiligung sowie zur Förderung von Frauenkandidaturen. Der Nationalrat hat noch das Anliegen der Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt. Wir schlagen Ihnen diese Gesetzesgrundlage als Kann-Bestimmung vor.
Sie ist nötig, weil im Vorfeld der letzten Wahlen ein an sich unbestrittener Kredit für solche Kampagnen wegen der mangelnden gesetzlichen Grundlage nicht gesprochen werden konnte. Diesen Mangel möchten wir im Hinblick auf die nächsten Wahlen rechtzeitig beheben. Angesichts der ständig sinkenden Wahlbeteiligung auf eidgenössischer wie auf kantonaler und kommunaler Ebene ist der Staat gefordert, wenn er es mit unserer direkten Demokratie ernst meint. Ich möchte daran erinnern, dass z. B. die Wahlbeteiligung von 80 Prozent im Jahr 1919 auf 42 bis 43 Prozent in den Jahren 1995 und 1999 gesunken ist, also um die Hälfte abgenommen hat. Auch bei der Beteiligung bei Abstimmungen sind die Prozentzahlen von über 50 Prozent zu Beginn des letzten Jahrhunderts auf knapp 40 Prozent Ende des letzten Jahrhunderts zurückgegangen. Ich denke, dass wir hier gefordert sind. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie, aber auch um die glaubwürdige Legitimation der Parlamentsmitglieder und der weiteren Behördenvertreter. Es geht schliesslich aber auch um die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter, zu der uns Artikel 8 Absatz 3 Bundesverfassung verpflichtet. Ich bedaure deshalb, dass Ihre Kommission, wenn auch nur mit der knappestmöglichen Stimmenzahl, diese in der am wenigsten weit gehenden Kann-Formulierung gehaltene Bestimmung ablehnt. Ich hoffe, dass ich in der Detailberatung noch die Gelegenheit haben werde, die Begründung für diese Gesetzesbestimmung zu vertiefen.
Ich möchte aber Ihrer Kommission trotzdem für die gute Vorberatung der Vorlage danken und Sie im Namen des Bundesrates bitten, auf die Vorlage einzutreten.