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AB 238649

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-12-06

Wortprotokoll

Bürgschaftsthemen sind heikle Themen. Aber wir reden hier von den gewerbeorientierten Bürgschaften. Damit ist es nicht ganz so delikat, aber es muss trotzdem gut verstanden und gut organisiert sein.

Die angenommene Motion Comte 15.3792 verlangt die Erhöhung der Bürgschaftslimite. Das ist eine wiederholte Forderung, wir haben sie vor Jahren auch schon diskutiert. Die Erhöhung bedeutet dann wiederum eine Änderung des Gesetzes vom 6. Oktober 2006. Der Bundesrat hat die Botschaft, die Ihnen vorliegt, am 14. Februar dieses Jahres verabschiedet. Das Bürgschaftswesen unterstützt die KMU erfolgreich. Die KMU bekommen über das Bürgschaftswesen die Möglichkeit, bei den Banken Darlehen zu Konditionen zu erhalten, die marktstimmig und für das entsprechende Geschäft einigermassen tragbar sind, mit der allerschwächsten Forderung, die damit verbunden sein muss.

Die Gesetzesrevision bezieht sich dann schwergewichtig erstens auf die Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500[NB]000 Franken auf 1 Million Franken, zweitens auf die Anpassung des Subsidiaritätsprinzips in Artikel 2 und drittens auf die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei der Verteilung des Reinertrags unter die Genossenschafter. Das Subsidiaritätsprinzip wird angepasst, weil die Kantone eine grosse Vielfalt von Finanzierungsangeboten für Unternehmen und Start-ups anbieten und sich eine Überwachung aller vergleichbaren Anstrengungen der Kantone und die darauffolgende Abstimmung des Instruments deshalb als unrealisierbar erwiesen. Die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei der Verteilung des Reinertrags stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes für ein funktionierendes Bürgschaftswesen nur eingesetzt wird, soweit tatsächlich Bedarf besteht.

In der gleichen Botschaft werden aufgrund ihrer inhaltlichen Berührungspunkte, aber auch aus Effizienzgründen die Vorlagen für die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum - auf das Berggebiet komme ich gleich noch zu sprechen - und für die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen behandelt.

Das Instrument des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum hat keine nennenswerte Bedeutung mehr. Die Einführung der neuen Regionalpolitik im Jahr 2008 ist ein Grund dafür, und der zweite Grund ist, dass das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens ausgebaut wurde und ausgebaut werden soll. Das Bürgschaftsvolumen erlebt seit zehn Jahren eine stetige Abnahme. Es ist also nicht so, dass wir mehr und mehr Bürgschaften stellen müssen. Ende 2017 gab es noch fünfzehn aktive Bürgschaften für einen Betrag von insgesamt 2,1 Millionen Franken. Das Instrument wird also kaum nachgefragt.

Das Vollzugsorgan hat dann eigenständig die Liquidation beschlossen. Die Gesetzesrevision sowie die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und [PAGE 951] Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Die vorberatende Kommission hat den Vorlagen zugestimmt; das hat der Kommissionssprecher gesagt.

Ich will noch zwei Zahlen nennen. Innerhalb von zehn Jahren wurde das Bürgschaftsvolumen von 85 Millionen Franken auf rund 255 Millionen Franken gesteigert, und die Nettoverlustquote hat sich in den letzten sechs Jahren zwischen 1,5 und 2,5 Prozent eingependelt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen beinhaltet aufgrund der hohen Diversifikation und über die Gesamtbürgschaftssumme betrachtet ein überschaubares Risiko. Ende 2017 profitierten 1811 KMU von den Bürgschaftsmöglichkeiten.

In der vorberatenden Kommission wurden die Bedenken geäussert, dass mit der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum ein wichtiges Förderinstrument für die Unternehmen ersatzlos entfallen könnte.

Zur Aufhebung dieses Gesetzes, Herr Ständerat Engler, ist Folgendes anzumerken: Erstens besteht praktisch keine Nachfrage mehr. Zweitens hat das eigenständige Vollzugsorgan die eigene Liquidation beschlossen. Drittens wird den Unternehmen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum mit dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen eine höhere Limite zur Verfügung gestellt als bisher. Das heisst, die Möglichkeiten sind nicht weniger gut; sie sind mindestens vergleichbar oder im Einzelfall sogar besser.

Die vorberatende Kommission, das hat der Kommissionssprecher vorhin gesagt, empfiehlt die Erhöhung der Limiten. Der Bundesrat seinerseits zieht folgendes Fazit: Es gibt keine Abkehr des Bundes vom Berggebiet und auch keine Abkehr des Bundes vom weiteren ländlichen Raum; die Möglichkeiten sollen bestehen bleiben. Im Gegenteil, mit der Limitenerhöhung auf 1 Million Franken steht den Unternehmen ein besseres Angebot zur Verfügung. Das wiederum führt den Bundesrat dazu, dass er Ihnen beantragt, den beiden Vorlagen zuzustimmen. - So viel von meiner Seite.