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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-12-06

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat am vergangenen Montag während weniger Stunden Beratungen über den Voranschlag 2019 und auch über den Finanzplan 2020-2022 durchgeführt hatte, hat sich Ihre Finanzkommission am Dienstagmorgen vor der Nationalratssitzung mit den vorhandenen Differenzen auseinandergesetzt. In zwei Blöcken haben wir noch 14 Themen zu beraten.

Zum Block 1, zuerst zum Bundesamt für Gesundheit: Die Minderheit Weibel verlangt, dem BAG die vom Bundesrat gewünschten Mittel zu belassen, das heisst, sie um 1,42 Millionen Franken zu erhöhen. Nachdem Ihre Finanzkommission bereits in der ersten Runde mit Stichentscheid ihres Präsidenten die vorgeschlagene Reduktion beantragt hatte, folgte der Nationalrat diesem Entscheid mit 96 zu 92 Stimmen. Der Ständerat nahm als Zweitrat keinerlei Kürzung bei dieser Position vor und folgte damit dem Bundesrat. Somit liegt nun eine Differenz vor. Jetzt beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, wiederum nach einem 12-zu-12-Patt mit Stichentscheid des Präsidenten, auf der Kürzung des Nationalrates zu beharren, gegen die Minderheit Weibel und gegen die Haltung von Ständerat und Bundesrat. [PAGE 1994]

Zur Eidgenössischen Finanzkontrolle: Die Minderheit Kiener Nellen verlangt, dass der Funktionsaufwand bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle nicht um knapp 2 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlagsentwurf gekürzt werde, weder für den Voranschlag 2019 noch beim Anstieg gemäss Seite D4 der Fahne in den kommenden Jahren. Sie erinnern sich: Diesem Antrag ging eine Diskussion um die Eidgenössische Finanzkontrolle voraus. Die Finanzdelegation gewann während der Untersuchungen zu Bürgschaften der Hochseeschifffahrt, der Prüfung der Ruag, des Mandates in Sachen Governance der Arbeitslosenversicherung, bei diversen IT-Projekten und vielem anderem mehr die Erkenntnis, dass für die Wahrnehmung der wichtigen unabhängigen Finanzkontrolle auf Bundesebene eine Personalaufstockung notwendig sei. Aus dem Nationalrat gehören der Finanzdelegation die Kollegen Albert Vitali von der FDP, Pirmin Schwander von der SVP und Margret Kiener Nellen von der SP an. Die Finanzdelegation habe nach Beratungen in drei Sitzungen einstimmig beschlossen, dass es diese Erhöhung zur Wahrnehmung der Aufgaben dringend brauche. Konkret soll die Eidgenössische Finanzkontrolle von 108 auf 118 Vollzeitstellen ausgebaut werden. Konkrete Untersuchungen legen auch bereits nahe, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle mit sinnvoller Tätigkeit Bundesgelder sparen und zudem die Rechtmässigkeit des staatlichen Handelns sichern kann.

Für die Erstberatung vergangene Woche beantragte Ihre Finanzkommission noch mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Minderheit Bigler zur Kürzung dieser Aufstockung abzulehnen. Sie, der Nationalrat, haben vergangene Woche allerdings mit 111 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, diese Kürzung - entgegen dem Antrag der Mehrheit Ihrer FK und dem Budgetentwurf des Bundesrates - vorzunehmen. Im Ständerat wurde wiederum von einer Kürzung abgesehen; der Ständerat will also diese Kürzung auch nicht. Nun haben wir eine Differenz. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen nun Ihre Finanzkommission, entgegen dem Ständerat, entgegen dem Bundesrat - also der Haltung der Eidgenössischen Finanzkontrolle - und entgegen der Finanzdelegation, die Kürzung trotzdem vorzunehmen und die Minderheit Kiener Nellen abzulehnen.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Mit 191 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung haben Sie vergangene Woche beschlossen, den Funktionsaufwand um eine halbe Million Franken zu erhöhen. Es geht dabei darum - wir hörten es bereits -, dass der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umgesetzt[NB]werden kann, gerade weil dies Konsequenzen für die Qualität des Trinkwassers hat. Der Zielwert soll auch angepasst werden, um 18 statt 15 Produkte prüfen zu können. Die Erhöhung ist beim Bundesrat unbestritten, bestritten wird allerdings das Tempo. Der Ständerat folgt dem Antrag des Bundesrates, deshalb haben wir nun eine Differenz. Die Minderheit Schneider Schüttel will am Beschluss des Nationalrates festhalten, Ihre Kommission will mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen nun der Haltung von Bundesrat und Ständerat folgen und die Minderheit Schneider Schüttel ablehnen.

Zum Zivildienst: Die Minderheit Weibel beantragt, den von Ihrer Finanzkommission gekürzten Funktionsaufwand für die Vollzugsstelle Zivildienst auf den vom Bundesrat beantragten Wert wiederum um rund 1,6 Millionen Franken zu erhöhen - mit angepasster Fortschreibung auch in den Folgejahren. In der Diskussion in der Finanzkommission stellte sich heraus, dass es einige in der Kommission besonders stört, dass aus der Vollzugsstelle neu ein Bundesamt entstehen soll. Bundesrat Ueli Maurer legte dar, dass dieser Entscheid bereits in der Departementsverordnung des WBF festgelegt sei und mit dem Kostenanstieg gar nichts zu tun habe; vielmehr seien die Mittel schlichtweg notwendig, weil der Aufwand für die zu bearbeitenden Gesuche und die Einführung einer neuen Informatik entstehe und dies nun auch entsprechend Kosten auslöse.

Für die Erstberatung beantragte Ihre Finanzkommission mit 13 zu 12 Stimmen, die Kürzung vorzunehmen. Sie folgten diesem Antrag bei der Erstberatung mit 97 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung. Von dieser Kürzung des Entwurfes des Bundesrates wollte der Ständerat allerdings nichts wissen. Nun besteht auch hier eine Differenz. Die Minderheit Weibel will diese aus dem Weg räumen. Mit 13 zu 12 Stimmen empfiehlt Ihre Finanzkommission, entgegen der Fassung von Bundesrat und Ständerat an der Kürzung festzuhalten und die Minderheit Weibel abzulehnen.

Zur Querschnittkürzung: Die Minderheit Meyer Mattea betrifft die Querschnittkürzung beim Sach- und Betriebsaufwand im Umfang von 19 Millionen Franken. Sie verlangt, auf diese sei zu verzichten, in den Folgejahren ebenfalls. Diese Kürzung sei kaum zu bewältigen, meinte Bundesrat Maurer. Er wies auch auf die bereits erfolgten Kürzungen der vergangenen Jahre hin, die nun bereits fortgeschrieben wurden und sich alles in allem innert zwei Jahren auf 130 Millionen Franken belaufen.

Trotzdem hat Ihre Kommission für die Erstberatung mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, die Kürzung vorzunehmen. Mit 99 zu 95 Stimmen beschlossen Sie, diese Kürzung vorzunehmen. Unser Schwesterrat beschloss am vergangenen Montag, unsere Kürzung nicht zu unterstützen, sondern dem Bundesrat zu folgen. Nun haben wir hier auch eine Differenz zum Ständerat. Ihre Finanzkommission empfiehlt mit 13 zu 12 Stimmen, entgegen Ständerat und Bundesrat an der Kürzung festzuhalten und die Minderheit Meyer Mattea damit abzulehnen.

Zum Eidgenössischen Personalamt: Die Minderheit Gysi verlangt, auf ein neues, erhöhtes Leistungsziel bei der Personal- und Vorsorgepolitik zu verzichten. Konkret geht es dabei darum, dass mittels geeigneter Kriterien in den durchgeführten Beurteilungen der Mitarbeitenden eine Normalverteilung über alle vier Stufen sicherzustellen ist. Bundesrat Ueli Maurer legte dar, dass es für ein solches Ziel eine Verordnungsänderung brauchen würde und auch die Personalverbände einzubeziehen seien. Zudem wurde moniert, dass der Anreiz zu guten Leistungen durch derartige Beurteilungsvorgaben eher gesenkt als gefördert würde.

Nachdem Ihre Finanzkommission mit 13 zu 12 Stimmen die Aufnahme dieses Ziels entgegen dem Willen des Bundesrates beantragte, bestätigten Sie diesen Entscheid hier im Nationalrat mit 118 zu 76 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Ständerat wollte aber davon nichts wissen. Nun haben wir auch hier eine Differenz. Mit 13 zu 12 Stimmen empfiehlt Ihre Finanzkommission, an diesem Ziel entgegen Bundesrat und Ständerat festzuhalten und damit die Minderheit Gysi abzulehnen.

Die Messgrösse in der Leistungsgruppe 2, "Personaldienstleistungen", bei der es darum geht, die Wiedereingliederungsquote aus dem Case Management von 60 auf 70 Prozent zu erhöhen, ging im Ständerat wohl vergessen und soll bei der Zweitberatung im Ständerat aufgenommen werden, so, wie wir es auch hier wünschten.