AB 238676
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-12-06
Wortprotokoll
Sie machen jetzt aus mir einen Futtermittelspezialisten - es ist höchste Zeit. (Heiterkeit) Ich antworte Ihnen mit dem besten Wissen eines Laiendarstellers und nehme vorweg, dass der Bundesrat die Ablehnung des Postulates empfiehlt.
Wenn ich mit der Frage von Herrn Berberat beginne, ob es Kontakte gegeben habe: Die Gespräche laufen, aber es wurde im Vorfeld nicht irgendwie spezifisch intensiv begutachtet, beachtet und behandelt. Es ist also eine "ongoing" Beurteilung. Dann haben Sie gefragt, ob Massnahmen getroffen worden seien. Die Antwort heisst: bisher nicht.
Jetzt zu Ihnen, Herr Ständerat Français: In der Verordnung gibt es keine genauen Grenzen, es gibt nur Empfehlungen. Das Ganze ist also etwas "flou". Das heisst mit anderen Worten: Das Acrylamid entsteht bei der Herstellung von Kroketten für das Heimtierfutter, und zwar durch Erhitzung und Druck. Die Futtermittel für die Nutztiere werden nur selten mit diesem Prozess hergestellt. Das Heimtierfutter wird, wie gesagt, kontrolliert, die Analyseergebnisse werden von der amtlichen Futtermittelkontrolle geprüft, und wenn notwendig, werden entsprechende Massnahmen ergriffen.
Die im Test der Fédération romande des consommateurs gefundenen Werte für Acrylamid in Kroketten stellen für die Gesundheit der Katzen keine Gefahr dar, auch nicht, wenn sie täglich gefressen werden. Die amtliche Futtermittelkontrolle steht in engem Kontakt mit der Branchenorganisation für Heimtierfutter, um über die Lage informiert zu bleiben. Falls notwendig, können Referenzwerte für Acrylamid in Futtermitteln festgelegt werden. Mit anderen Worten: Massnahmen werden je nach Bedarf ergriffen, eine vertiefte Untersuchung ist nicht nötig.
Ich bin geneigt zu sagen: Es ist eine Thematik, die man nicht übermässig mit Studien und mit Prüfungen und mit allem, was man machen kann, belasten sollte. Sonst haben wir eine zusätzliche Bürokratie kreiert. Aber, wie gesagt, die Produktion, die nicht ganz alltäglich ist, wird verfolgt und kontrolliert, und damit ist Gewähr gegeben, dass es für die Tiere nicht schädlich ist.
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen.