Hess Hans · Ständerat · 2002-06-05
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Die Aussagen des Bundesrates lassen sich in vier Kernaussagen gliedern:
1. Die Steuererträge wachsen bis zum Inkrafttreten weiter; die finanzschwachen Kantone erleiden dadurch keine Ausfälle.
2. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich gegen eine grundlegende Änderung des Systems des Finanzausgleichs bis zu dessen Neugestaltung ausgesprochen.
3. Die Massnahme wäre unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig.
4. Die finanzschwachen Kantone wurden in den letzten Jahren in anderen Bereichen besser gestellt.
Ich erlaube mir, kurz meine Bemerkungen zu diesen Aussagen zu machen:
Zum ersten Punkt: Der Bundesrat bestätigt, dass die Ertragsausfälle pro Kopf der Bevölkerung in den finanzschwachen Kantonen grösser sein werden als bei der Mehrheit der übrigen Kantone. Dass wir als finanzschwacher Kanton keine Einbussen erleiden, weil die Gesamterträge der direkten Bundessteuer anwachsen werden, ist ein sehr kleiner Trost. Ich sehe diesen Trost unter dem Motto: Das Wasser steht euch zwar bis zum Hals, aber es steht euch gut. Wir gehören wirklich zu den Verlierern. Der Ertrag der direkten Bundessteuer hat in den letzten fünf Jahren um 36,8 Prozent auf 12,272 Milliarden Franken zugenommen. Es erstaunt sicher nicht, dass die Zunahme in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich verlaufen ist. Bei den heute finanzschwachen Kantonen betrug der Zuwachs in diesen Jahren nur 12 Prozent; die finanzstarken Kantone dagegen erzielten eine Steigerung der Einnahmen bei der direkten Bundessteuer von 48 Prozent. Entsprechend hat sich auch die Grundlage für die jeweiligen kantonalen Steuererträge unterschiedlich entwickelt. Die Diskrepanz zwischen den Steuerbelastungen steigt rasant an. Kantone und Gemeinden mit sehr tiefen Steuerbelastungen erhalten zunehmend mehr Steuereinnahmen, und zwar trotz niedrigen Steuersätzen.
Es erstaunt in diesem Zusammenhang auch nicht, dass im neuesten Gesamtsteuerbelastungsindex des Jahres 2001 alle finanzschwachen Kantone auf den hintersten Rängen anzutreffen sind. Wir wissen, dass eine Volksinitiative zur gesamtschweizerischen Angleichung der Steuersätze geplant ist. Der Initiativtext sieht eine einheitliche Steuerhöhe vor, die von den Gemeinden um 20 Prozent über- oder unterschritten werden darf. Auch wenn ich nicht hinter einer materiellen Steuerharmonisierung stehe, kann ich nicht verschweigen, dass der Unmut in der Bevölkerung über die divergierenden Steuersätze zunehmend spürbar wird.
Zum zweiten Punkt: Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich gegen eine grundlegende Änderung des Systems des Finanzausgleichs bis zu dessen Neugestaltung ausgesprochen. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass mit der Lösung, wie sie jetzt vorliegt, am System grundsätzlich nichts geändert werden soll. Es geht bei meinem Vorschlag lediglich um den Satz des Finanzausgleichs; er soll schon vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs von 13 auf 15 Dreissigstel erhöht werden.
Zum dritten Punkt: Die Massnahme wäre unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig. Die Mehrzahl der Kantone, ausser die finanzstarken Kantone und die Kantone Glarus und Schwyz, würde von der vorgeschlagenen Änderung profitieren. Die finanzstarken Kantone haben in den letzten fünf Jahren nicht nur von einem überproportionalen Anstieg der Erträge der direkten Bundessteuer profitiert und werden dies wohl auch zukünftig tun, sondern auch von einer damit einhergehenden Erhöhung ihres eigenen Steuersubstrats.
Zum vierten Punkt: Die finanzschwachen Kantone wurden in den letzten Jahren in anderen Bereichen besser gestellt. Es trifft zu, dass in einigen wenigen Bereichen die finanzschwachen Kantone besser gestellt worden sind. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass praktisch bei allen neuen Gesetzen - mit Ausnahme der Prämienverbilligung - auf die Abstufung der Beitragsleistungen nach der Finanzkraft der Kantone verzichtet wurde, seit die Idee der Neugestaltung des Finanzausgleichs geboren wurde.
Ebenso wurden bei der Revision von Gesetzen die bestehenden Finanzkraftzuschläge bereits aufgehoben. Beispiele hiezu sind: Kürzung der Beiträge im öffentlichen Regionalverkehr, Wegfall der Bundesbeiträge an die Abwasserreinigungsanlagen, Kürzung der Subventionssätze für die Hauptstrassen, Wegfall der Finanzkraftzuschläge beim Berufsbildungsgesetz, massive Erhöhung der Beiträge gemäss der Universitätsvereinbarung, Finanzierung der Fachhochschulen. Man könnte diese Liste noch verlängern. All dies führte zu einer schleichenden Erodierung des heutigen Finanzausgleichssystems. Es stimmt zwar, dass den sechs finanzschwachen Kantonen, einschliesslich Berns, 245 Millionen Franken aus dem Nationalbankgewinn zufliessen werden. Diesem Betrag können aber die 175 Millionen Franken entgegengehalten werden, die durch den Ausfall der Familienbesteuerung im Finanzausgleich fehlen werden, und auch die zusätzlichen Ausfälle, die durch den Kostenanteil an der direkten Bundessteuer zu erwarten sind. Auch hier rechnet man mit 30 bis 50 Millionen Franken.
Aus diesen Gründen bitte ich Herrn Bundespräsident Villiger, auf seinen Standpunkt zurückzukommen und meinem Vorschlag auf Erhöhung des für den Finanzausgleich bestimmten Anteils von 13 auf 15 Dreissigstel vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Folge zu geben. Der [PAGE 319] Dank der finanzschwächsten und der weitaus grössten Zahl der anderen Kantone wird Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident, gewiss sein, und die finanzstarken Kantone und die Kantone Glarus und Schwyz werden für diesen Schritt freundeidgenössisches Verständnis zeigen.