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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-06

Wortprotokoll

Zunächst vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung und für die gründliche Diskussion in der Kommission. Wir operieren jetzt zum zweiten Mal mit einer solchen Leistungsvereinbarung. Sie können sich vielleicht erinnern, dass bei der ersten Leistungsvereinbarung auf allen Seiten noch etwas Unsicherheit herrschte; wir haben immerhin Neuland beschritten. Es sind damals von Ihrer Seite her viele Fragen im Raume geblieben, die wir nicht alle haben beantworten können. Wir haben damals einfach gesagt: Also jetzt probieren wir dieses neue System doch mal. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das damals gemacht haben.

Ich glaube, die Resultate zeigen auch, dass wir hier durchaus auf dem richtigen Weg sind: Es ist der SBB immerhin in jedem Jahr gelungen, die Vorgaben zu erreichen, und das hat auch den Bund als Finanzgeber entlastet, der aufgrund der roten Zahlen jeweils einfach hinterher zur Kasse gebeten wurde. Natürlich haben wir während dieser vier Jahre auch unsere Erfahrungen gemacht, die wir jetzt einbringen möchten - Erfahrungen, die jetzt nicht schon abschliessend sind. Es ist klar, dass wir uns auch während der nächsten vier Jahre in einem Prozess befinden, den wir kontinuierlich entwickeln müssen, und dass wir dann eben wieder das eine oder andere lernen müssen. Was wir beispielsweise gelernt haben - es wurde indirekt erwähnt -: Wir haben diese Objektliste gestrichen und dafür Kriterien eingeführt, vor allem das Kriterium "die Leistungsfähigkeit des Netzes", also einen generellen-abstrakten Begriff, den der eine Vertragspartner nachher aber auch kontrollieren kann.

Es ist richtig, dass die "Bahn 2000" nicht Gegenstand des Vertrages ist. Zum Inhalt des Vertrages gehört vor allem die Erneuerung der Infrastruktur und damit die Sicherheit. In Bezug auf die Sicherheit wurden einzelne Beispiele gebracht, es wurde auch das Beispiel gebracht, dass unter dem Titel Sicherheit letztlich bereits ein Präjudiz für das Landverkehrsabkommen mit dem "free access" geschaffen wird. Das Präjudiz schafft aber natürlich das Landverkehrsabkommen mit dem "free access", nicht die Sicherheit. Die Sicherheit ist die Ausführung eines Beschlusses, der im Parlament schon einmal gefasst wurde. Es gibt aber andere Fälle; ich komme nachher noch auf sie zurück.

Wir verlangen von den SBB einen Beitrag an die Verkehrsverlagerung. Das ist Gegenstand dieses Vertrages, und ich möchte bei dieser Gelegenheit gerade die Frage von Herrn Schmid beantworten: Hauptsächlich erwarten wir von den Bahnen eine Harmonisierung mit den Bahnen der Nachbarländer bis nach Holland. Dem hat die Vereinbarung gegolten, die ich mit der holländischen Verkehrsministerin seinerzeit getroffen habe.

Die Arbeitsgruppe, die nach dieser Vereinbarung gearbeitet hat, hat einige interessante Resultate gebracht - auch Punkte, die wir jetzt einführen wollen. Das wird bedingen, dass wir Deutschland und Italien in diese Arbeitsgruppe einbeziehen. Ein Punkt ist z. B. der so genannte One-Stop-Shop, der hier vereinbart wurde. Er besteht darin, dass eine Eisenbahnunternehmung oder ein Kombiverkehrsoperateur die Transportleistung auf der Schiene an einem einzigen Ort bestellen kann. Es ist ein grosser Nachteil, dass das bis jetzt an drei oder vier Orten getan werden muss. Die Bahnen haben im Sinn, das - als Folge dieses Vertrages - möglichst rasch umzusetzen. Aber ich habe letzthin an einem Vortrag den zeitlichen Rahmen skizziert. Die Bahnen haben mich dann sofort gewarnt und haben gesagt, ich könne noch keine Garantie abgeben, dass das bis nächstes Jahr alles umgesetzt sei. Es gibt noch andere Bereiche, wie die Ausbildung der Lokomotivführer und vor allem die Kontrolle, wo sich das transportierte Gut befindet. Künftig soll das nur noch von einer einzigen Stelle aus gemacht werden und nicht von vier Stellen, wie das bisher der Fall war. Der ganz grosse Nachteil der Bahnen ist ja eigentlich nicht die Geschwindigkeit, wie wir immer wieder repetieren, sondern die Unpünktlichkeit. Dass der Transporteur weiss, wann und wo sein Gut ankommt, ist ihm eigentlich viel wichtiger, als dass es einen Tag vorher oder nachher dort ist.

Mit dieser Vereinbarung geben wir den Bahnen die Möglichkeit, das zu machen, aber es sind dazu weitere Leitplanken notwendig, wie solche internationale Verträge beispielsweise.

Nun wurde als politisches Problem vor allem der Zusammenhang zwischen der Leistungsvereinbarung und der Schuldenbremse erwähnt. Da haben wir noch einen Unsicherheitsfaktor, das ist klar. Mit der Leistungsvereinbarung machen wir einen Vertrag. Dieser Vertrag gilt, und wenn eine Seite später von diesem Vertrag abweicht, muss das eigentlich zu Neuverhandlungen führen. Wir hatten dasselbe schon während der letzten Periode. Dort ging es allerdings nur um einen kleineren Betrag, den das Parlament letztlich wieder erhöhte. Aber in Wirklichkeit wäre auch in der letzten Periode bei einer Kürzung um 42 Millionen Franken eine Nachverhandlung des Vertrages erforderlich geworden.

Nun kommt hier noch die Schuldenbremse auf uns zu. Die grossen Auseinandersetzungen werden wahrscheinlich bereits Ende dieses Jahres stattfinden. Da muss ich als Verkehrsminister natürlich jetzt schon sagen: Wenn in entscheidendem Masse auf diese Verträge zurückgekommen wird, dann können die SBB auch nicht all das, was wir jetzt von ihnen verlangen, tatsächlich erreichen. Mittelfristige Investitionen müssen sie auf der Basis verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen erfüllen können. Wir werden uns diesbezüglich nochmals unterhalten müssen, aber eigentlich sind es dann Neuverhandlungen. Eines ist sicher: Wenn man kurzfristig bei der Substanzerhaltung etwas einspart, führt das einfach zu höheren Aufwendungen in der Zukunft. Zu bedenken ist ausserdem, dass ein Aufschieben von [PAGE 349] Massnahmen zur Substanzerhaltung auch Folgen für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur haben kann. Vermutlich müsste bei den ohnehin schon wenigen geplanten Netzausbauten gespart werden. Das hätte unter anderem zur Folge, dass der für die Verlagerung dringend erforderliche Ausbau bestimmter Netzengpässe nicht innerhalb der verlangten angemessenen Frist erfolgen könnte.

Herr Pfisterer hat ausser den Finanzen weitere Probleme mit den politischen Kompetenzen anderer Instanzen und mit der präjudiziellen Wirkung dieser Vereinbarung genannt. Was die Raumplanung angeht, verweise ich auf den Sachplan Schiene. Da haben Sie Recht, dass die Regionalpolitik durch die entsprechenden Instanzen gewahrt werden muss, und es müssen auch ihre Kompetenzen gewahrt werden. Was wir hier gewährleisten, ist die Planungssicherheit für die SBB.

Alle Auflagen, die das Parlament früher gemacht hat, gelten weiterhin. Ich glaube, das haben Sie selber richtigerweise auch so gesagt. Was die Infrastrukturprojekte angeht, so haben wir Ihnen zugesagt, dass die jährlichen Kontakte mit den zuständigen Parlamentskommissionen inhaltlich auch garantiert sein müssen. Sie haben mit einer kleinen Bemerkung gesagt, dass Ihnen das wahrscheinlich noch nicht ganz genügt. Ich kann nur sagen, dass die Kontakte mit unseren Stellen, auch zwischen den Bahnen, dem Bundesamt für Verkehr und dem UVEK, in diesem Sinne regelmässig und mehrmals im Jahr funktionieren. Ich sehe keinen Grund, das nicht auch mit den Parlamentskommissionen zu machen, natürlich immer unter Einhaltung der jetzigen Vereinbarung, mit der auf eine längere Periode eingegangen wird.

Zu Herrn Brändli vielleicht noch Folgendes: Der Regionalverkehr ist und bleibt eine andere Säule der ganzen Verkehrspolitik und auch der ganzen Bahnpolitik. Da gibt es die Bestellverträge zwischen Bund, Kantonen und KTU. Der Bund gibt in diesem Segment über eine Milliarde Franken pro Jahr aus. Das bleibt so und soll auch koordiniert sein mit der Politik, die eine Folge des jetzigen Vertrages mit den SBB ist. Die Bahnreform 2 wird diesen Sommer in die Ämterkonsultation und im Herbst in die Vernehmlassung gehen. Inhaltlich geht es vor allem um die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung. Das führt uns dann wieder zur ersten Frage zurück, wonach die Infrastrukturfinanzierung auch der anderen KTU und nicht nur der SBB im Sinne des Inhaltes dieser Vereinbarung geregelt werden muss.

Ich danke Ihnen für die Vorbehandlungen und die Diskussion. Ich danke dafür, dass kein einziger Antrag auf Nichteintreten, Ablehnung oder sonst eine Änderung dieses Vertrages vorliegt.