preparatory:AB 239096
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt das Abstimmungsresultat richtig verstanden habe, haben Sie sich für die Variante der Mehrheit in Absatz 1 entschieden, und die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen konsequenterweise dann die Streichung von Absatz 1bis vor.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, einen neuen Absatz 4 einzufügen. Der war vorher nicht drin, der Inhalt war aber weiter hinten integriert in Artikel 41 Absatz 2. Ihre Kommission schlägt Ihnen nun vor, diesen Absatz hier zu integrieren, und zwar hat sich Ihre Kommission folgende Überlegungen gemacht: Zuerst einmal hat die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dass wir nur über "standardisierte Leistungen" sprechen und nicht über "weitgehend standardisierte Leistungen". Wir haben also mal eine Begriffsvereinheitlichung vorgenommen - das gilt für den Antrag der Mehrheit und für jenen der Minderheit.
Im Weiteren hatte Ihre Kommission bei einem Antrag zu befinden, ob Absatz 4 wieder gestrichen werden soll. Da hat sich die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung dafür entschieden, diesen Absatz 4 aufrechtzuerhalten. Es geht um die Frage, wie bei standardisierten Produkten der Preis festgelegt werden soll. Wir haben uns bei den ersten drei Absätzen von Artikel 29 jetzt dafür entschieden, dass für normale Leistungen, sage ich jetzt mal, also nicht standardisierte Leistungen, ein sehr komplexes Zuschlagskriterienverfahren gilt. Die standardisierten Leistungen, über die wir hier jetzt sprechen, sind die Ausnahme. Bei diesen standardisierten Leistungen soll, nach Auffassung der Kommissionsmehrheit, ausschliesslich das Preiskriterium gelten, gleich wie es [PAGE 982] in Artikel 41 Absatz 2 formuliert war. Die Kommissionsminderheit möchte, dass das mit dem Nebensatz "sofern aufgrund der technischen Spezifikation der Leistung hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht gewährleistet sind" ergänzt wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass diese Ergänzung nicht nötig ist.
Der Einzelantrag Wicki nimmt nun einen Teil dieses Minderheitsantrages wieder auf und möchte das entsprechend verankern.
Im Nationalrat ist eine gleichlautende Regelung mit 119 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Der Antrag ist in der Kommission ebenfalls gestellt worden. Ihre Kommission hat sich mit 6 zu 2 Stimmen bei allerdings 5 Enthaltungen gegen diesen entschieden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Kommissionsminderheit und den Antrag Wicki abzulehnen.