Wicki Hans · Ständerat · 2018-12-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Zuerst darf ich Ihnen noch meine Interessenbindung auf den Tisch legen: Ich bin Präsident von Bauen Schweiz. Das ist die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, die rund siebzig Berufs- und Fachverbände umfasst. Aus diesem Grund sind wir, das können Sie sich auch vorstellen, von dieser Totalrevision sehr stark betroffen. Ich kann aber auch feststellen, dass sowohl Bauen Schweiz als auch ich persönlich die Totalrevision grundsätzlich begrüssen.
Das öffentliche Beschaffungswesen wird eigentlich auf drei Stufen geregelt: auf internationaler Ebene, dort ist das WTO-Übereinkommen massgebend; dann natürlich auch beim Bund, der kann eben nur die Bundesebene regeln, das wissen wir auch, und das machen wir ja jetzt mit diesem BöB. Dann kommen noch die Kantone und die kommunalen Vorschriften; die Kantone können das über interkantonale Vereinbarungen über das öffentliche Beschaffungswesen regeln. Die Zersplitterung dieser Regelung hat in der Vergangenheit immer wieder für Kritik gesorgt. Ich darf Ihnen sagen, ich wurde auch als ehemaliger Baudirektor mehrfach darauf angesprochen: Es ist für viele nicht verständlich, wie wir das gehandhabt haben. Die vorliegende Revision des BöB ist meines Erachtens jetzt eine richtige und gute Antwort auf diese Probleme, die in der Vergangenheit bestanden bzw. immer noch bestehen.
Die parallele Harmonisierung der Beschaffungsordnung von Bund und Kantonen ist ja ein grosses und wichtiges Anliegen. Es ist eine Vereinfachung für die Unternehmer, welche sich in verschiedenen Kantonen an Ausschreibungen beteiligen. Dass dabei die Konformität mit internationalen Übereinkommen gewahrt bleiben muss, ist für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber viel mehr als nur eine Harmonisierung. Wir leiten mit dieser Revision jetzt einen eigentlichen Paradigmenwechsel ein: Das reine Preisdenken bei Vergaben soll Geschichte sein. Im neuen Vergaberecht spielt der Preis selbstverständlich weiterhin eine tragende Rolle, aber eben nicht nur. Auch Qualität und Nachhaltigkeit sind entscheidend, und das bringt dann Vorteile für alle.
Ich setze mich dafür ein, dass künftig nicht die billigsten, sondern eben die vorteilhaftesten Angebote den Zuschlag [PAGE 967] erhalten sollen, und befürworte deshalb eine stärkere Gewichtung von qualitativen Zuschlagskriterien. In diesem Zusammenhang steht auch das Konzept der Lebenszykluskosten, welchem bisher nur wenig oder sogar zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Deshalb ist mir Artikel 29, welcher die Zuschlagskriterien festlegt, ein besonderes Anliegen. In den allermeisten Fällen geht heute der Zuschlag für öffentliche Aufträge an das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Dies zwingt Unternehmer oftmals dazu, ihre Kosten so tief zu kalkulieren, dass sie mit den ausländischen Kostensätzen mithalten können. Was die Folge davon ist, kennen wir auch: keine Marge, Verlagerungen ins Ausland oder, im schlimmsten Fall, Konkurs.
Bei den Subunternehmen erachte ich eine zusätzliche Beschränkung als einen schweren, wirklich schweren, Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und in die bestehende Struktur der Branche. Ich bitte Sie, beim entsprechenden Artikel 31 der Minderheit zu folgen.
Zusammengefasst kann also festgestellt werden: Vieles ist gut, aber noch nicht alles zielführend. Aus diesem Grund bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten.