Wicki Hans · Ständerat · 2018-12-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Das Gesetz muss meines Erachtens klare Vorgaben an die Vergabestellen machen. Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, Artikel 29 Absatz 4 zu ergänzen, und zwar dahingehend, dass klar ist, für welche Aufträge welche Kriterien zur Anwendung kommen.
Es gibt klassische standardisierte Produkte, das sind sogenannte Commodity-Produkte, die massenweise hergestellt werden. Diese werden mit Sicherheit nicht nur in der Schweiz verkauft, sondern dafür braucht es noch viel grössere Märkte als nur den Schweizer Markt. Aus diesem Grund müssen solche Produkte grossmehrheitlich eigentlich immer den niedrigsten Preis haben, weil die Hersteller sonst international gar nicht bestehen könnten. Es gibt einen internationalen Preis, und den muss man erfüllen; ansonsten kann man nichts verkaufen. Also ist dort der Preis ein wichtiges Kriterium, das erfüllt werden muss. Bei der Vergabestelle kann man sich also bei Commodity-Produkten durchaus auf das Preiskriterium abstützen.
Es gibt aber technisch anspruchsvolle Aufträge, die überhaupt nichts mit Massenproduktion zu tun haben. Dort ist eher Innovation gefragt, dort ist Qualität gefragt, und sowohl Innovation als auch Qualität haben eben ihren Preis. Bei solchen Aufträgen müsste es den Vergabestellen möglich sein, die qualitativen Kriterien so hoch zu gewichten, dass z. B. der Preis mit null eingesetzt werden kann: Das wäre dann das Maximum.
Von daher gesehen ist mein Antrag hier eine Klärung für die Vergabestellen. Nach meiner Meinung ist es wichtig, zwischen standardisierten Produkten und technisch etwas anspruchsvolleren Produkten oder Aufträgen zu unterscheiden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.