AB 239231
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Hier geht es um die Einführung eines Einsichts- und Rückerstattungsrechts bei bestimmten Aufträgen, die einen Gesamtwert von 1 Million Franken übersteigen.
Was Absatz 1, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, betrifft, handelt es sich um ein Einsichtsrecht, das heute im geltenden Recht schon existiert - allerdings nur auf Verordnungsebene. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass es nicht nötig sei, dies im Gesetz zu verankern.
Grosse Vorbehalte hat Ihre Kommission insbesondere gegenüber Artikel 59 Absatz 2. Dieser führt dazu, dass der Bundesrat oder die ausschreibende Behörde, wenn eine entsprechende Überprüfung bei einem erfolgten Zuschlag stattfindet, im Nachhinein einen Vertrag rückgängig machen kann. Das ist im Vertragsrecht nun wirklich sehr ungewöhnlich und als Massnahme eigentlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht akzeptabel.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung deshalb, den gesamten Artikel 59 zu streichen.
Im Nationalrat ist ein ähnlicher Antrag mit 104 zu 80 Stimmen abgelehnt worden. Der Antrag geht auf einen Vorschlag der Finanzdelegation zurück.