Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-10
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10
Wortprotokoll
Die Vizepräsidentin der WBK hat es in verdankenswerter Weise übernommen, dieses Geschäft im Namen unserer Kommission zu vertreten. Ich vertrat in der Kommission nämlich den Antrag, man solle das Anliegen als Postulat beider Räte überweisen. Dies hätte den Vorteil, dass damit auch die Meinung des Nationalrates hätte eingebracht werden können. Das Anliegen hätte als Postulat beider Räte mehr Gewicht gehabt. Mit der Ablehnung der Motion des Nationalrates, der dieses Anliegen als Erstrat aufgenommen hat, und mit der Empfehlung des Ständerates verbleibt dem Nationalrat letztlich nichts mehr, obwohl das Anliegen unsere Unterstützung verdient hätte. Das scheint mir persönlich nicht ganz korrekt zu sein. Unser Vorgehen besitzt aufgrund dieser reglementarischen Unterschiede deshalb einen gewissen formellen Schönheitsfehler. Am inhaltlichen Ziel ändert dies jedoch nichts; soweit zum formellen Vorgehen.
Die Bundeskanzlerin hat im Nationalrat und in unserer Kommission dargelegt, weshalb der Bundesrat gegen die Überweisung aller Vorstösse ist, welche aufgrund von Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes in seinen Kompetenzbereich fallen. Wir haben das zu akzeptieren, zumal dieses Gesetz gerade mal seit vier Jahren in Kraft ist und wir dies - ich war damals selber in dieser Kommission - explizit auch so gewollt haben. Das kann uns aber nicht daran hindern, unsere Meinung und unsere gemachten Beobachtungen in dieser Frage in geeigneter Form einzubringen. In unserer parlamentarischen Arbeit im Bildungs- und Wissenschaftsbereich stellen wir fest, dass die verschiedenen Ausbildungswege einerseits, aber auch die Forschungsaufgaben andererseits zunehmend Berührungsebenen haben. Wenn Flexibilität, Durchlässigkeit und Harmonisierung der Ausbildungswege und -abschlüsse oder die Modularität in der Weiterbildung mehr sind als nur Schlagworte, dann bedingt dies, dass auch auf der Organisations- und Führungsebene entsprechende Schritte zu tätigen sind. Denn solche Entwicklungen brauchen auch auf der administrativen Seite eine Koordination.
Die meisten Kantone haben denn auch nicht zuletzt im Hinblick auf diese Entwicklung den Bildungsbereich in einer einzigen Direktion zusammengezogen. In der Zusammenarbeit mit den Kantonen dürfte diese Zusammenlegung innerhalb des Bundes zu einer Vereinfachung und Optimierung führen, wie das auch die Vertreter der EDK in der WBK des Nationalrates betont haben und wie das soeben auch von der Vizepräsidentin der WBK, Frau Langenberger, betont wurde. Es besteht nun vor allem von Wirtschaftsseite her der Vorbehalt, die berufliche Bildung könnte bei einer Unterstellung der Berufsbildung unter die übrige Bildung zu sehr von den Interessen der Wirtschaft abweichen und sich vermehrt in Richtung schulischer Ausbildung verschieben. Dies ist zu relativieren, sind doch auch andere, wirtschaftlich zentrale Bereiche in anderen Departementen angesiedelt, ohne dass reklamiert werden könnte, das sei nachteilig. Denken Sie nur schon an die Berufsausbildungen, die an den universitären Hochschulen angeboten werden. Es kann doch wohl niemand behaupten, dass ein grosser Teil dieser Absolventen im Berufsleben nicht eben auch in der Wirtschaft tätig sein würden. Die Erfahrungen aus den Kantonen können diese Befürchtung aus Wirtschafts- und Gewerbekreisen widerlegen.
Ob letztlich Bildung und Forschung im Rahmen der Staatsleitungsreform dereinst ein eigenes Departement oder bloss ein eigenes Bundesamt ausmachen, mag zurzeit noch offen bleiben. Unsere Empfehlung gibt dazu auch keine konkreten Hinweise. Von der Bedeutung her muss jedoch ein Bundesrat sich dieses Bereiches mit der notwendigen Arbeitskapazität annehmen können. Zumindest muss es ein zentrales Amt bleiben, dessen Departementsvorsteher auf nationaler und zunehmend internationaler Ebene den Bereich Bildung und Forschung vertreten kann.
Wir haben die Antwort des Bundesrates erhalten. Wenn ich diese durchlese, insbesondere den zweiten Teil des zweiten Abschnittes, dann muss ich sagen: Wir verlangen ja eigentlich gar nicht mehr als das, was Sie, Frau Bundeskanzlerin, auch in Aussicht stellen. Denn Sie sagen auch, das müsse genau und vertieft analysiert werden, die Aufgaben und die Aufgabenverteilung seien zu prüfen, und allenfalls sei dies im Rahmen der Staatsleitungsreform erneut zu überprüfen. Unsere Empfehlung, die wir Ihnen weitergeben möchten, geht genau in diese Richtung.
Dass Sie dann zu einem anderen Schluss kommen als zu dem, den wir im gleichen Sinne und in die gleiche Zielrichtung gehend anstreben, führt zu einer Meinungsdifferenz, die ich vom Inhalt her nicht zu teilen vermag. [PAGE 363]
In dem Sinne möchte ich Sie bitten, die Empfehlung zu überweisen.