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Zuberbühler David · Nationalrat · 2018-12-11

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11

Wortprotokoll

Seit dem 1. April 2009 gibt es keine Gewissensprüfung mehr. Wer militärdiensttauglich ist und ein Gesuch für den Zivildienst stellt, muss zugelassen werden. Es ist keine ausführliche Erklärung, kein Lebenslauf und keine Darlegung der Gewissensgründe mehr notwendig. Und zudem findet keine Anhörung mehr statt. Gesuchsteller müssen nur den Tatbeweis erbringen. Sie müssen also bereit sein, anderthalbmal so lange Dienst zu leisten wie in der Armee. Deshalb haben sich die Zulassungen zum Zivildienst in den letzten Jahren verfünffacht, und deshalb findet der Zivildienst immer mehr Anklang.

Die Zahlen zeigen es: Seit der Einführung des Zivildienstes und bis zur Abschaffung der Gewissensprüfung wechselten im Durchschnitt pro Jahr etwas mehr als 1300 Personen zum Zivildienst. Seit der Einführung des Tatbeweises im Jahr 2009 waren es durchschnittlich bereits mehr als 5900 Personen pro Jahr, die sich für einen Wechsel zum Zivildienst entschieden haben. Und aufgrund der Tatsache, dass der Tatbeweis offenbar keine abschreckende Wirkung zeigt, haben letztes Jahr bereits 6758 Personen zum Zivildienst gewechselt. 40,4 Prozent dieser Personen, die immerhin an teuren Systemen und Simulatoren ausgebildet wurden, haben ihr Gesuch übrigens erst nach bestandener Rekrutenschule eingereicht.

Die Armee hat ganz offensichtlich in der Schweiz einen immer schwereren Stand. Jedes Jahr wenden sich zu Tausenden immer mehr junge Menschen dem Zivildienst zu, weil man heute einfach zu problemlos in den Zivildienst wechseln kann und weil es vielleicht angenehmer sein kann, im Rahmen des Zivildiensteinsatzes beispielsweise an einer Schule zur Gestaltung des Unterrichts beizutragen, bei dem man notabene niemals um sein Leben fürchten muss. Faktisch besteht keine Militärdienstpflicht mehr, bzw. es besteht de facto eine Wahlfreiheit in Bezug auf den Militär- oder Zivildienst.

Der Zivildienst ist derzeit viel zu attraktiv und geradezu eine Verhöhnung aller Wehrdienstleistenden, die in letzter Konsequenz ihr Leben für unseren Staat hergeben. Im Moment sind es wohl nicht unbedingt fremde Mächte, welche die grösste Gefahr für die Schweiz darstellen. Vielmehr ist es der Zivildienst, der die Alimentierung der Armee, also den jährlichen Bedarf von 18[NB]000 Armeeangehörigen, gefährdet.

Infolge der Abschaffung der Gewissensprüfung besteht nun das Risiko, dass der ohnehin bereits geringe Bestand von 100[NB]000 Soldaten unter den aktuellen Voraussetzungen nicht mehr erreicht werden kann. Folglich muss die im Jahr 2009 abgeschaffte Gewissensprüfung - sie war früher in Artikel 18b des Zivildienstgesetzes geregelt - wieder eingeführt werden. Gleichzeitig eingeführt werden müsste auch eine zeitliche Begrenzung der Gesuchstellung zum Zivildienst.

Die parlamentarische Initiative Vogt, die auf Stufe Bundesverfassung den Grundsatz der Militärdienstpflicht verdeutlichen und durchsetzen will, ist - auch vor dem Hintergrund, dass die Welt zunehmend instabiler wird und die Armee auf einen Soll-Bestand von 100[NB]000 Soldaten dringend angewiesen ist - der erste Schritt in die richtige Richtung.

Dabei ist es auch folgerichtig, dass die Wirtschaft ihren entsprechenden Beitrag leisten soll. Unternehmen, gerade auch ausländische Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, soll wieder bewusstwerden, dass ohne Sicherheit auch in unserem Land schlicht nichts mehr funktioniert. Dessen müssen sich aber letztlich alle Unternehmen bewusst sein. Sicherheit ist ein wesentlicher Standortvorteil und demzufolge auch massgebend für die Standortattraktivität der Schweiz. Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit, und doch ist sie die unverzichtbare Voraussetzung für Freiheit, Unabhängigkeit, Wohlstand und eben für eine gutfunktionierende Gesellschaft und Wirtschaft.

Die Armee und nicht der Zivildienst sichert den Bürgerinnen und Bürgern Leib und Leben, das Eigentum, den Lebensraum und auch die direktdemokratischen Rechte. Die Armee und nicht der Zivildienst ist die strategische Sicherheitsreserve unseres Landes.

Ich bin, wie der Urheber dieser parlamentarischen Initiative, der Überzeugung, dass der Grundsatz der Militärdienstpflicht explizit in der Verfassung verankert werden soll. Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Vogt Folge zu geben.

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