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Janiak Claude · Ständerat · 2018-12-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Dieses Postulat ist das Ergebnis der Beratungen des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen, das wir im Sommer 2018 hier im Plenum beraten haben. Sie erinnern sich daran, dass verschiedene Ratsmitglieder ihrem Unbehagen über die Regelung in Artikel 56 Absatz 1 Litera a in Verbindung mit Artikel 52 Absatz 1 Ausdruck gegeben haben, wonach DNA-Profile neu nur erstellt werden dürfen, wenn die betroffenen Personen schriftlich zugestimmt haben; Zuwiderhandlungen haben gar strafrechtliche Konsequenzen.

Das führt heute beim Wissen um die biologische Abstammung zu einer Asymmetrie zuungunsten von biologischen bzw. rechtlichen Vätern. Sie können sich erinnern, dass wir vor einiger Zeit die Kinderrechtskonvention verabschiedet haben. Es ist völlig klar, dass heute jedes Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. Das kann es spätestens dann durchsetzen, wenn es volljährig ist und entsprechende Anträge stellen bzw. versuchen kann, seine Abstammung herauszufinden. Die Mütter haben in der Regel hohe Gewissheit, wer der biologische Vater ist. Sie kennen das lateinische Sprichwort "Mater semper certa est". Ja, und sie weiss dann auch mehr. Wenn das nicht so ist, können es Mütter abklären lassen.

Heute ist es so, dass allein schwangere Frauen den Entscheid über die Durchführung einer pränatalen Vaterschaftsabklärung treffen können. Väter hingegen haben das Recht auf Kenntnis der eigenen Nachkommen nicht, es sei denn, die Mutter stimme zu, dass eine entsprechende Abklärung gemacht wird.

Ich denke, es ist klar, dass sich seit der Revision des Kindesrechts, die auch schon einige Jahre zurückliegt, die Situation der Familien in der Schweiz stark verändert hat. Ich muss das nicht weiter ausführen. Insbesondere haben sich auch die Möglichkeiten verändert, um herauszufinden, wer der Vater ist. Früher hat man das anhand von Bluttests getan. Auch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sind ja sehr restriktiv in Bezug auf die Anfechtungsmöglichkeiten. Wenn man das nicht im ersten Jahr nach der Geburt macht, ist es praktisch nicht mehr möglich, und wenn man Zweifel bekommt, müsste man sofort eine Klage einreichen; die Fristen sind da relativ kurz.

Kollege Caroni und ich haben dann darüber debattiert, wie man ein entsprechendes Postulat formulieren kann. Wir haben uns auch mit der Verwaltung ausgetauscht. Es liegt jetzt ein Text vor, der mit dem Departement abgesprochen ist. Man sieht im Text, dass auch das Bundesgericht der Meinung ist - das hat es in Entscheiden relativ deutlich zum Ausdruck gebracht -, es selber könne an Situationen, die unbefriedigend sind, nichts ändern, sondern bei diesen Fragen sei der Gesetzgeber gefordert.

Ich bitte Sie, diesem Postulat positiv zu begegnen und es anzunehmen.