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Vitali Albert · Nationalrat · 2018-12-12

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin im Beirat von Wohnen Schweiz, und das ohne Entschädigung.

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" ab. Mit dem indirekten Gegenvorschlag spricht er sich jedoch für einen Rahmenkredit für den Fonds de Roulement von 250 Millionen Franken ab dem Jahr 2020 für zehn Jahre aus. Übrigens sind diese Kredite dem ordentlichen Budgetprozess unterstellt. Sie werden dementsprechend auch jährlich bestimmt.

Die Initiative verlangt, dass von allen neugebauten Wohnungen mindestens 10 Prozent im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern sein müssen. Heute sind es rund 4 bis 5 Prozent. Es wäre also ein Ausbau um über 100 Prozent. Zudem verlangt die Initiative Vorkaufsrechte und Vorkehrungen zur Verhinderung des Verlusts von preisgünstigem Wohnraum. Diese Forderungen sind nicht marktwirtschaftlich und schon gar nicht liberal. Die geforderten Massnahmen würden zudem den Bund und die Kantone finanziell über Gebühr belasten. Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative einstimmig ab.

Die heutige Wohnbaupolitik des Bundes hat sich bewährt. Es gibt momentan genügend bezahlbare Wohnungen. Damit das so bleibt und der Verfassungsartikel 108 weiterhin erfüllt werden kann, setzt der Bundesrat seinen bewährten Weg fort und unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau mit 250 Millionen Franken, auch um die 4 bis 5 Prozent Marktanteil halten zu können. Diese Strategie unterstützt die schwächeren Marktteilnehmer und fördert die Durchmischung. Trotz ansteigender Leerwohnungsziffer ist dies nach wie vor richtig und wichtig.

Die jüngsten Abstimmungsresultate in Städten und auch in ländlichen Gegenden zeigen, dass sich breite [PAGE 2134] Bevölkerungskreise eine Erhöhung des Anteils der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Bauträger wünschen. Wohnbauförderung entspricht also auch heute noch einem politischen Auftrag. Der Fonds de Roulement entspricht dem Verfassungsauftrag, den der Bund wahrnehmen muss. Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, muss der Fonds aber genügend alimentiert sein, was er momentan nicht ist.

Der Rahmenkredit wurde in der Vernehmlassung deutlich von den Kantonen und den Parteien, ausser von der FDP und der SVP, befürwortet. Übrigens hat der gemeinnützige Wohnungsbau auch im Kanton Luzern eine grosse Bedeutung. Der Fonds de Roulement ist ein ergänzendes Finanzierungsinstrument zu den Banken. Mit 0,5 Promille Marktanteil ist er sicher keine Konkurrenz, auch weil er nur das Eigenkapital betrifft.

Die Risikoverteilung hat eine ganz andere Struktur als bei Bürgschaften. Hier werden viele kleine Kredite als grundpfandgesicherte Darlehen vergeben. Sie dienen der Rest-[NB]oder Überbrückungsfinanzierung von preisgünstigen Wohnungen. Die eingesetzten Mittel gehören nach wie vor dem Bund. Seit der Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahre 2003 gab es keine Kreditausfälle. Der Fonds de Roulement unterscheidet sich fundamental von den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt, die als Beispiel genannt worden sind.

Ich bin überzeugt, dass Wohnbaugenossenschaften bezüglich des Themas Wohnen im Alter zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden übernehmen sie als gemeinnützige Bauträger wichtige öffentliche Aufgaben. In diesem Bereich werden viele Baugenossenschaften gegründet - es braucht sie also auch in der Zukunft.

Ich bitte Sie, den Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für einen Zeitraum von zehn Jahren zu bewilligen und die Initiative abzulehnen.