AB 239824
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12
Wortprotokoll
Das meiste zu diesen Differenzen ist bereits gesagt worden. Wir haben bei zwei Differenzen die Lösung aus dem Ständerat übernommen: Eine war sprachlicher Natur, diese konnte die Kommission problemlos übernehmen; die andere ist, wie jetzt in den Ausführungen von Kollege Fluri und Frau Bundesrätin Sommaruga dargelegt, grundsätzlicher Natur. Es steht damit infrage, inwiefern ein anerkannter Flüchtling im Fall seiner Heimreise in das Herkunfts- oder Heimatland die anerkannte Flüchtlingseigenschaft behalten oder eben verlieren soll.
Die Kommission hat sich zu dieser Frage relativ kurz unterhalten, hat sich aber am Schluss - wie Kollege Fluri dargelegt hat - entschieden, diese menschlichen Härtefälle zu respektieren und die Flüchtlingseigenschaft nicht alleine durch die Heimreise in das Herkunfts- oder Heimatland abzuerkennen. Ich verweise integral auf die Ausführungen von Kollege Fluri und diejenigen von Frau Bundesrätin Sommaruga. Es wäre wirklich eine Wiederholung, wenn ich jetzt hier nochmals auf die Einzelheiten eingehen würde.
Die Kommission hat grossmehrheitlich entschieden, die Version des Ständerates zu übernehmen und damit auf den Entscheid des Nationalrates in der ersten Lesung zurückzukommen. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.