Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-12-12

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-12-12

Wortprotokoll

Diese Vorlage bringt die Ablösung der befristeten Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG, deren Geltungsdauer wir bis Ende Juni 2021 verlängert haben.

Was ist nun der neue Inhalt? Die Kantone sollen entscheiden, wie viele ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Um das Angebot zu steuern, sollen die Kantone für die Zahl der Leistungserbringer Bandbreiten - also Höchst- und Mindestzahlen - festlegen müssen; so will es der neue Artikel[NB]55a.

Die Kriterien und Methoden zur Festlegung der Höchstzahlen sollen vom Bundesrat vorgegeben werden. Dies dient der einheitlichen Anwendung und Auslegung in der ganzen Schweiz. Dabei sind gemäss Mehrheit die Versorgungsregionen und Patientenströme zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, da sonst kantonale Beschränkungen aus dem grenznahen Raum eines Nachbarkantons unterlaufen werden können.

Alternativ zu dieser Steuerung sollen die Kantone eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen können. Nur Ärztinnen und Ärzte, die sich am System der elektronischen Patientendossiers beteiligen, sollen neu zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen. Dies ist richtigerweise die [PAGE 2156] Meinung der Kommissionsmehrheit. Spitäler müssen das elektronische Patientendossier bis 2020 einführen, Pflegeheime bis 2022. Für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis hingegen wurde keine derartige Pflicht vorgesehen, als das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier im Frühjahr 2017 in Kraft trat. Im Rahmen der jetzt zu beschliessenden Zulassung von Leistungserbringern beantragt Ihre SGK nun, dass Ärztinnen und Ärzte nur dann noch eine Zulassung zur Grundversicherung erhalten, wenn sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft nach EPDG anschliessen. Zudem müssen sie über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen.

Der Bundesrat hat im Bemühen um eine möglichst EU-verträgliche Lösung vorgeschlagen, dass Ärztinnen und Ärzte primär in einer Prüfung belegen können, dass sie das schweizerische Gesundheitssystem genügend kennen, um gute Arbeit leisten zu können. Von der Prüfung dispensiert wäre, wer schon drei Jahre in einem Schweizer Spital tätig war. Die Kommission übernimmt diese Anforderung nicht und beantragt als weitere Zulassungsvoraussetzung, dass Ärzte und Ärztinnen mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Schweizer Grundversorgungsspital gearbeitet haben. Dies lehnen wir Grünliberalen kategorisch ab. Es kann ja nicht sein, dass mit dieser Vorlage Strukturerhalt in der Spitallandschaft legiferiert wird. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Humbel, die drei Jahre Arbeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte verlangt.

Im Rahmen der Vernehmlassungsantwort haben wir uns wie folgt geäussert: "Die Grünliberalen befürworten die Vorlage. Insbesondere der Fokus auf die Qualitätsvoraussetzungen und Ausbildungsnachweise ist begrüssenswert. Qualität besteht dabei aber nicht nur aus Aus- und Weiterbildung. Heute fehlen insbesondere im ambulanten Bereich Angaben zur Diagnose- und Therapiequalität der Leistungserbringer." Diese Aussage gilt leider auch weiterhin, daran ändert die Vorlage nichts.

Ich sehe noch eine Unklarheit und bitte den Ständerat, zu prüfen und sicherzustellen, dass beim Nachweis der Sprachkompetenz nicht eine Inländerdiskriminierung entstehen kann.

Ein neues Register wird mehr Transparenz schaffen über die ambulant tätigen Leistungserbringer, die zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen.

Die Vorlage, die den Kantonen neue Steuerungsmöglichkeiten gibt, wird rechtlich zwingend mit Efas verknüpft. Die Kantone haben sich bei der Beratung von Efas wiederholt dahingehend geäussert, dass sie ambulante Behandlungen nicht nur mitbezahlen, sondern auch mitsteuern wollen. Mit der Verknüpfung wird genau dieser Wunsch erfüllt. Es geht somit um einen politischen Konnex, der es den Kantonen ermöglichen soll, Efas mitzutragen.

Wir Grünliberalen unterstützen die Mehrheit, mit Ausnahme von Artikel 37, wo wir die Minderheit Humbel unterstützen. Ich werde entsprechend auf Voten in der Detailberatung verzichten.