Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-15
Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Die in letzter Zeit aufgetretenen Naturereignisse - Lawinenwinter, Hochwasser, Orkane - führten dazu, dass einzelne Kantone an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit gelangten. Diese Kantone können nicht mehr garantieren, dass Schäden auch vollständig behoben werden. Gerade die Instandstellung von [PAGE 236] Schutzwäldern und Schutzbauten verursacht überdurchschnittlich hohe Kosten; in der Regel sind die betroffenen Gebiete aufgrund der Topografie schwer zugänglich. Aber für die Gebirgskantone sind die Schutzwälder und die Schutzbauten von existenzieller Bedeutung, weil sie Menschen, aber auch erhebliche Sachwerte - vor allem Siedlungen, Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen - vor Naturereignissen schützen. Würden die Wälder und Schutzbauten nicht instand gestellt, könnten bei erneuten Naturkatastrophen Schäden entstehen, deren Behebung ein Mehrfaches kosten würde. Es würden Wildbachverbauungen, Lawinenverbauungen oder andere Meliorationsmassnahmen nötig.
Aus diesem Grund soll der Bund gemäss meinem Antrag Kantonen, die durch die vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden im Verhältnis zur Bevölkerungszahl finanziell besonders stark belastet werden, für die Behebung der Waldschäden eine zusätzliche Unterstützung gewähren.
Ich spreche dabei vornehmlich von den Kantonen Nidwalden und Obwalden. In diesen Kantonen beträgt die von Lothar zerstörte Fläche sage und schreibe 12 bzw. 8 Prozent der gesamten Waldfläche. Diese Wälder sind zum grössten Teil Schutzwälder; sie sind also für das Leben und Überleben der Bevölkerung in diesen Räumen von elementarer Wichtigkeit. Wurde gesamtschweizerisch die zweieinhalbfache Menge Holz einer normalen Jahresnutzung geworfen und gebrochen, war es beispielsweise in Nidwalden die zehnfache Menge und in meinem Kanton, in Obwalden, die fünffache Menge einer Jahresnutzung. Die Schäden betragen in Nidwalden 46 Millionen Franken, in Obwalden 57 Millionen Franken. Es verbleibt immer noch ein Anteil des Kantons von 23 Millionen Franken. Sie mögen denken, das seien gar nicht so hohe Summen. Das sind aber astronomische Summen - gemessen am Budget des laufenden Jahres von rund 200 Millionen Franken.
In unserem Land entspricht es einer konstanten Praxis, bei ausserordentlichen Naturereignissen den betroffenen Regionen mit ausserordentlichen Massnahmen wirksam zu helfen. Ich darf einige Beispiel erwähnen: Überschwemmungskatastrophen im Urnerland, in Brig, in Poschiavo - oder auch schon bei mir zu Hause in Sachseln. Würde es sich diesmal um eine Hochwasserkatastrophe handeln, stünde ich nicht hier am Rednerpult; denn im Bundesgesetz über den Wasserbau haben wir in Artikel 9 solche Fälle geregelt, im Sinne einer Härtefallklausel. In Artikel 9 Absatz 3 heisst es: "Wird ein Kanton durch ausserordentliche Hochwasserschutzmassnahmen, beispielsweise nach Unwetterschäden, im Verhältnis zu seiner Finanzkraft erheblich belastet, so kann der Bund ausnahmsweise einen Zuschlag ausrichten."
Das kann ein Zuschlag von bis zu 20 Prozent der anrechenbaren Kosten sein. Auch der Basissubventionssatz beträgt hier maximal 70 Prozent und nicht nur 50 Prozent wie im Waldgesetz. Warum haben wir im Waldgesetz keine entsprechende Regelung? Die Phänomene von Orkanen wie Vivian und neuerdings auch Lothar sind neue Formen von Naturereignissen, die wir in dieser Art und Intensität im vergangenen Jahrhundert gar nicht gekannt haben.
Noch einige Bemerkungen zu meinem Antrag im Einzelnen: Für die Bestimmung der Kantone, welche Anrecht auf zusätzliche Unterstützung haben, werden deren geschätzte kantonale Aufwendungen für die Behebung der Waldschäden pro Kopf der Wohnbevölkerung berechnet. Übersteigt dieser Wert 200 Franken pro Kopf, wird dem Kanton eine zusätzliche Unterstützung gewährt. Die Belastung pro Kopf beträgt beispielsweise im Kanton Nidwalden 440 Franken und in Obwalden 230 Franken. Der schweizerische Schnitt beläuft sich lediglich auf 60 Franken, und kein anderer Kanton ausser den beiden genannten überschreitet das Mittel von 100 Franken. Der zusätzliche Beitrag wird auf höchstens 30 Franken pro Kubikmeter aufgerüstetes Schadholz festgelegt. Mit diesem Betrag kann die Belastung für die betroffenen Kantone auf ein erträgliches Mass reduziert werden. Die Höhe des Betrages richtet sich u. a. nach den dafür bewilligten Bundesmitteln. Es ist auch festzuhalten, dass nur das Defizit gedeckt wird und dass natürlich auch der Kanton seinerseits wieder einen Beitrag zur Defizitdeckung leisten muss. Wenn er das nicht tut, wird sein Beitrag gekürzt. Für die Behebung der von Lothar verursachten Waldschäden würde der Kanton Obwalden dadurch zusätzlich rund 6 Millionen Franken erhalten, der Kanton Nidwalden zusätzlich rund 5 Millionen Franken. Der Kantonsbeitrag Obwaldens würde noch 1,5 Millionen Franken betragen, der Nidwaldens 7,2 Millionen Franken. Der Unterschied ist auf die unterschiedlichen Finanzstärken zurückzuführen.
Auch hier könnte man sagen, das seien gemessen an den Zahlen im Bundesbudget eigentlich sehr kleine Beträge: Ja, aber gemessen am Finanzhaushalt dieser Kantone sind es elementare Beträge, die letztlich für die Aufrechterhaltung ihrer Handlungsfähigkeit notwendig sind. Diese zusätzlichen Aufwendungen könnten durch den in Artikel 2 Absatz 1 des Finanzierungsbeschlusses beantragten Zahlungsrahmen aufgefangen werden. Ich beantrage Ihnen also keinen zusätzlichen Kredit. Das haben vertiefte Abklärungen seit der Sitzung der UREK ergeben, die ich mit Vertretern des Buwal und des Finanzdepartementes vornehmen konnte.
Ich ersuche Sie also, meinem Antrag zu Artikel 4a zuzustimmen. Meine übrigen Anträge zu den Artikeln 8 und 9 der Verordnung und zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses wären dann lediglich formelle Anpassungen infolge der Zustimmung zu Artikel 4a.