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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-13

Wortprotokoll

Zu Ihrer ersten Frage, Herr Nationalrat Wasserfallen: Es kann nicht sein, dass etwas zurückvergütet werden muss, weil man, das habe ich vorhin gesagt, für Werke, die jetzt bereits vertraglich geregelt waren und vergütet wurden, gemäss diesem Gesetz nicht neu kommen und sagen kann, man hätte jetzt gerne noch eine Video-on-Demand-Vergütung dazu. Diese gilt nur für die [PAGE 2192] zukünftigen Verträge. Bei diesen Verträgen wird ja dann dem Rechnung getragen, dass es eine zusätzliche, separate Video-on-Demand-Vergütung gibt. Rückwirkend kann man da nichts mehr einfordern. Das gilt nur für die neuen Werke. Da wird eben dieser Ersatz durch die Video-on-Demand-Vergütung für die Online-Verwertung greifen können.

Ihre zweite Befürchtung, dass das jetzt für den Schweizer Film noch negative Folgen haben könnte, kann ich so nicht bestätigen - im Gegenteil. Der Schweizer Film macht auf diesen Online-Plattformen nur einen kleinen Teil aus. Die Plattformen werden wegen dieser Vergütung für Schweizer Filme jetzt nicht ihre ganzen Preise für Abonnemente erhöhen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Dafür ist der Anteil der Schweizer Filme viel zu klein. Das heisst, dass wir hier in der Tat eine Möglichkeit haben, tatsächlich eine bessere Vergütung für unsere Schauspielerinnen, Regisseurinnen, Musikproduzentinnen in der Schweiz zu erreichen. Deswegen wird es aber nicht unattraktiv sein, Schweizer Filme anzubieten. Dafür ist der Markt viel zu klein. Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen. Im Gegenteil: Wir machen hier etwas Gutes für unsere eigene Filmproduktion.

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