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Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-12-13

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit möchte erreichen, dass digitale Plattformen wie Facebook oder Twitter den Journalistinnen und Journalisten für die Verbreitung ihrer Werke eine Vergütung schulden. Dies lehnt sich an ebenfalls umstrittene Diskussionen innerhalb der EU an, wonach Presseverleger ein Leistungsschutzrecht erhalten sollen, sodass Plattformen bei ihnen die Erlaubnis einholen müssten, bevor Pressetexte und Pressefotos verbreitet werden können.

Hier hingegen sollen die Urheberinnen und Urheber von journalistischen Werken direkt entschädigt werden. Diese Forderung ist ein Versuch, den Journalismus besserzustellen, löst jedoch die strukturellen Probleme der Branche in keiner Weise. Sie schafft hingegen zahlreiche weitere Probleme, wie die Frage nach einem gerechten Verteilschlüssel oder die doppelte Privilegierung journalistischer Werke; die Plattformen müssten Journalistinnen und Journalisten nämlich entschädigen, und diese behielten gleichwohl das individuelle Recht, sich gegen eine Verwendung ihrer Werke zu wehren. Zudem müssten die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer bezahlen. Schliesslich gibt es auch ganz praktische Probleme, z. B. dass alle Uploads auf diese Plattformen erfasst werden müssten. Zu guter Letzt sei auch noch erwähnt, dass Journalistinnen und Journalisten ein inhärentes Interesse daran haben, dass sie gelesen oder ihre Fotos gesehen werden, und deshalb ihre Artikel sehr oft selbst twittern oder auf andere Plattformen hochladen - mit dem Ziel, dass sie geteilt und auf diese Weise weiterverbreitet werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, die Minderheit Fehlmann Rielle abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.